Informationen zur Baugenehmigung eines Fahrgastunterstandes

aus der Baugenehmigung für den Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle "Blücherplatz" (stadtauswärts), der im Mai 2017 errichtet wurde:
- Name des Antragstellers, Datum von Antragstellung und Genehmigung.
- Name der Person, die die Säule an dieser Stelle genehmigt hat.
- Lageplan mit genehmigter Position des Fahrgastunterstandes
- ggf. getroffene Anordnungen/Auflage, zur Veränderung des anliegenden Gehwegs bzw. Radwegs.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2017
  • Frist
    13. Juni 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Baugenehmigung eines Fahrgastunterstandes [#21472]
Datum
11. Mai 2017 15:55
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus der Baugenehmigung für den Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle "Blücherplatz" (stadtauswärts), der im Mai 2017 errichtet wurde: - Name des Antragstellers, Datum von Antragstellung und Genehmigung. - Name der Person, die die Säule an dieser Stelle genehmigt hat. - Lageplan mit genehmigter Position des Fahrgastunterstandes - ggf. getroffene Anordnungen/Auflage, zur Veränderung des anliegenden Gehwegs bzw. Radwegs.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
#a534-17 Informationen zur Baugenehmigung des Fahrgastunterstandes "Blücherplatz"; Ihr per E-Mail gestel…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a534-17 Informationen zur Baugenehmigung des Fahrgastunterstandes "Blücherplatz"; Ihr per E-Mail gestellter Auskunftsantrag nach = A7§ 4, 5 IFG NRW
Datum
7. Juni 2017 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit an die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> gerichteter E-Mail vom 11.05.2017 baten Sie unter Hinweis auf das IFG NRW, UIG NRW und VIG um mehrere Auskünfte zu dem Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle "Blücherplatz". Diese E-Mail wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Auf Ihren o.g. Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit: Für den Fahrgastunterstand Jülicher Straße (Haltestellenname Blücherplatz) mit integrierter Werbeanlage wurde mit Datum vom 07.09.2016 durch die Fa. Reclamebureau Limburg ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Mit Bescheid vom 07.12.2016 wurde die Baugenehmigung durch den Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauaufsicht Herrn Kratzenberg erteilt. Nebenbestimmungen zur Veränderung des Geh-/Radwegs enthält die Baugenehmigung nicht. Einen Lageplan mit genehmigter Position des Fahrgastunterstands füge ich in der Anlage bei. Die Auskunfterteilung erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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AW: #a534-17 Informationen zur Baugenehmigung des Fahrgastunterstandes "Blücherplatz"; Ihr per E-Mail ge…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a534-17 Informationen zur Baugenehmigung des Fahrgastunterstandes "Blücherplatz"; Ihr per E-Mail gestellter Auskunftsantrag nach = A7§ 4, 5 IFG NRW [#21472]
Datum
7. Juni 2017 13:26
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für diese Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>