Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/451 des MdB Klaus Ernst

In der Bundestags-Drucksache 20/957, Nr. 20, (Antwort auf Anfrage es Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst. Auch unter schriftliche Anfrage 2/451 im BMF geführt) werden exakte Kommunikationsdaten zwischen Nicolaus von Rintelen und dem damaligen Staatssekretär Wolfgang Schmidt aufgelistet. Ich bitte um Übermittlung aller Dokumente und Informationen, die der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage - insbesondere der Auflistung der konkreten Daten - dienten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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Fabio De Masi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Bundestags-Drucksache 20/957, …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/451 des MdB Klaus Ernst [#285548]
Datum
5. August 2023 10:56
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Bundestags-Drucksache 20/957, Nr. 20, (Antwort auf Anfrage es Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst. Auch unter schriftliche Anfrage 2/451 im BMF geführt) werden exakte Kommunikationsdaten zwischen Nicolaus von Rintelen und dem damaligen Staatssekretär Wolfgang Schmidt aufgelistet. Ich bitte um Übermittlung aller Dokumente und Informationen, die der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage - insbesondere der Auflistung der konkreten Daten - dienten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 285548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285548/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Fabio De Masi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi
Bundesministerium der Finanzen
Antrag IFG - << Adresse entfernt >>, Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/451 de…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Antrag IFG - << Adresse entfernt >>, Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/451 des MdB K <TICKET: 562451> (Bitte in HTML umwandeln)
Datum
7. September 2023 19:04
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
informationenzurbeantwortungderschriftlic.eml
9,0 KB
V B 5 - O 1319/23/10294 Sehr geehrter Herr De Masi, Ihr im Betreff genannter und dieser E-Mail angehängter IFG-Antrag ist im BMF eingegangen und wird unter o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Nach Rückmeldung des fachlich zuständigen Referats im BMF beträgt der für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderliche Bearbeitungsaufwand mehrere Stunden und übersteigt damit den Umfang einer einfachen Auskunft im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG, so dass eine kostenfreie Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist. Dies ist der erforderlichen Dokumentenrecherche im potentiell betroffenen Aktenbestand sowie der anschließenden Dokumentensichtung und Prüfung eventueller Ausschlussgründe geschuldet. Ich bitte Sie deshalb um eine kurze Rückmeldung, ob Sie mit der Übernahme von Gebühren einverstanden sind. Nach der derzeit geltenden Rechtslage wären Gebühren von bis zu 500,00 Euro möglich (§ 10 Absatz 3 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV, dieser E-Mail angehängt) und Teil A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV). Bis zum etwaigen Eingang einer Stellungnahme Ihrerseits ruht die weitere Bearbeitung Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Fabio De Masi
AW: Antrag IFG - << Adresse entfernt >>, Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/45…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
AW: Antrag IFG - << Adresse entfernt >>, Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/451 des MdB K <TICKET: 562451> (Bitte in HTML umwandeln) [#285548]
Datum
7. September 2023 19:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bin mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 285548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285548/

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Fabio De Masi
AW: Antrag IFG - << Adresse entfernt >>, Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/45…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
AW: Antrag IFG - << Adresse entfernt >>, Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/451 des MdB K <TICKET: 562451> (Bitte in HTML umwandeln) [#285548]
Datum
27. Oktober 2023 20:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2/451 des MdB Klaus Ernst“ vom 05.08.2023 (#285548) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>