Informationen zur Bezahlkarte

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Einen Scan/eine Kopie des aktuellen Vertrags mit dem Unternehmen Paycenter über die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

2. die aktuelle Verwaltungsvorschrift zum Asylbewerberleistungsgesetz,

3. sonstige Beschlüsse/Verwaltungsvorschriften/Fachanweisungen/interne Weisungen und Vergleichbares an den Landkreis Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und die kreisfreie Stadt Straubing zur Ausgabe der Bezahlkarte.

Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Mein Informationsinteresse begründe ich wie folgt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein gemeinnütziger Verein, der sich unter anderem mit der Durchsetzung sozialer Rechte befasst. Die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird aktuell politisch diskutiert; es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an ihrer Umsetzung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte außerdem als zivilgesellschaftliche Organisation einen Beitrag zur Meinungsbildung, etwa durch eine Publikation zur Bezahlkarte, leisten. Insbesondere zur rechtlichen Bewertung der Leistungserbringung in Form der Bezahlkarte vor dem Hintergrund der gesetzlichen und grundrechtlichen Anforderungen, werden die genannten Informationen benötigt.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Einen Scan/eine Kopie des aktue…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Betreff
Informationen zur Bezahlkarte [#301415]
Datum
27. Februar 2024 17:23
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Einen Scan/eine Kopie des aktuellen Vertrags mit dem Unternehmen Paycenter über die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 2. die aktuelle Verwaltungsvorschrift zum Asylbewerberleistungsgesetz, 3. sonstige Beschlüsse/Verwaltungsvorschriften/Fachanweisungen/interne Weisungen und Vergleichbares an den Landkreis Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und die kreisfreie Stadt Straubing zur Ausgabe der Bezahlkarte. Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Mein Informationsinteresse begründe ich wie folgt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein gemeinnütziger Verein, der sich unter anderem mit der Durchsetzung sozialer Rechte befasst. Die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird aktuell politisch diskutiert; es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an ihrer Umsetzung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte außerdem als zivilgesellschaftliche Organisation einen Beitrag zur Meinungsbildung, etwa durch eine Publikation zur Bezahlkarte, leisten. Insbesondere zur rechtlichen Bewertung der Leistungserbringung in Form der Bezahlkarte vor dem Hintergrund der gesetzlichen und grundrechtlichen Anforderungen, werden die genannten Informationen benötigt. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Gesellschaft für Freiheitsrechte Anfragenr: 301415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301415/ Postanschrift Gesellschaft für Freiheitsrechte << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Ihr Auskunftsersuchen vom 27. Februar 2024 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen v…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 27. Februar 2024
Datum
2. April 2024 13:56
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen vom 27. Februar 2024. Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayUIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG, sodass nach Art. 3 Abs. 1 BayUIG und § 2 Abs. 1 VIG keine Auskunftsansprüche bestehen. Soweit Sie Ihr Auskunftsersuchen auf Art. 39 des BayDSG stützen, können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Anliegend übermitteln wir Ihnen die Vergabeunterlagen, welche im Rahmen der Ausschreibung veröffentlicht wurden. Vergabeunterlagen werden mit Zuschlag grundsätzlich Vertragsbestandteil zwischen dem Auftraggeber und der bezuschlagten Anbieterin. Vom allgemeinen Auskunftsrecht ausgenommen sind gem. Art. 39 Abs. 3 Nr. 3 BayDSG jedoch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter. Nach § 5 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) darf der öffentliche Auftraggeber keine von den Unternehmen übermittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen weitergeben. Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Im vorliegenden Fall weist das konkrete Angebot der PayCenter GmbH, insbesondere im Hinblick auf die konkret angebotene Leistung und die Kosten für das bayerische Bezahlkartensystem, einen Unternehmensbezug auf. Es handelt sich dabei um keine offenkundigen Informationen. Diese sind vielmehr als Teil des Angebots der Verfahrensanbieterin auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Auf Seiten der PayCenter GmbH besteht somit aufgrund deren weiterer Tätigkeit am Wettbewerb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse (bspw. im Hinblick auf künftige Teilnahmen an anderen ähnlichen Vergaben). Es können somit keine Angaben zu den als vertraulich zu wertenden Anlagen, welche nicht im anliegenden Dokument enthalten sind, gemacht werden. Soweit Sie sich nach der "aktuelle[n] Verwaltungsvorschrift zum Asylbewerberleistungsgesetz" erkundigen, müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine solche nicht existiert. Soweit Sie "sonstige Beschlüsse/Verwaltungsvorschriften/Fachanweisungen/interne Weisungen und Vergleichbares an den Landkreis Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und die kreisfreie Stadt Straubing zur Ausgabe der Bezahlkarte" begehren, können wir Ihnen mitteilen, dass die Pilotkommunen mittels eines Onboarding-Prozesses von PayCenter auf die Nutzung des Bezahlkartensystems vorbereitet werden. Zudem werden die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Leistungsbehörden entsprechend von PayCenter im Rahmen von Videokonferenzen geschult. Beschlüsse, Verwaltungsvorschriften oder Weisungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration an die Pilotkommunen zur Nutzung des Bezahlkartensystems existieren insoweit nicht. Mit freundlichen Grüßen