Informationen zur Bezahlkarte
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Einen Scan/eine Kopie des aktuellen Vertrags mit dem Unternehmen Paycenter über die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
2. die aktuelle Verwaltungsvorschrift zum Asylbewerberleistungsgesetz,
3. sonstige Beschlüsse/Verwaltungsvorschriften/Fachanweisungen/interne Weisungen und Vergleichbares an den Landkreis Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und die kreisfreie Stadt Straubing zur Ausgabe der Bezahlkarte.
Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Mein Informationsinteresse begründe ich wie folgt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein gemeinnütziger Verein, der sich unter anderem mit der Durchsetzung sozialer Rechte befasst. Die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird aktuell politisch diskutiert; es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an ihrer Umsetzung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte außerdem als zivilgesellschaftliche Organisation einen Beitrag zur Meinungsbildung, etwa durch eine Publikation zur Bezahlkarte, leisten. Insbesondere zur rechtlichen Bewertung der Leistungserbringung in Form der Bezahlkarte vor dem Hintergrund der gesetzlichen und grundrechtlichen Anforderungen, werden die genannten Informationen benötigt.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum27. Februar 2024
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29. März 2024
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