Informationen zur Bezahlkarte

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

1. einen Scan/eine Kopie des aktuellen Vertrags mit der Publk GmbH über die SocialCard für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

2. die aktuelle Fachanweisung zum Asylbewerberleistungsgesetz und

3. sonstige Beschlüsse/Erlasse/Verwaltungsvorschriften/Fachanweisungen/interne Weisungen und Vergleichbares zur Ausgabe der SocialCard für Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, privater Unterbringung und/oder mit analoger Leistungsberechtigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz.

Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Mein Informationsinteresse begründe ich wie folgt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein gemeinnütziger Verein, der sich unter anderem mit der Durchsetzung sozialer Rechte befasst. Die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird aktuell politisch diskutiert; es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an ihrer Umsetzung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte außerdem als zivilgesellschaftliche Organisation einen Beitrag zur Meinungsbildung, etwa durch eine Publikation zur Bezahlkarte, leisten. Insbesondere zur rechtlichen Bewertung der Leistungserbringung in Form der Bezahlkarte vor dem Hintergrund der gesetzlichen und grundrechtlichen Anforderungen, werden die genannten Informationen benötigt.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Soweit wegen etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich ist, bitte ich darum, die Unterlagen, für die ein solches Verfahren nicht erforderlich ist, vorab zu übersenden (ggf. mit Erlass eines Teilbescheids).

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
  • 0 Follower:innen
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Betreff
Informationen zur Bezahlkarte [#301414]
Datum
27. Februar 2024 17:22
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: 1. einen Scan/eine Kopie des aktuellen Vertrags mit der Publk GmbH über die SocialCard für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 2. die aktuelle Fachanweisung zum Asylbewerberleistungsgesetz und 3. sonstige Beschlüsse/Erlasse/Verwaltungsvorschriften/Fachanweisungen/interne Weisungen und Vergleichbares zur Ausgabe der SocialCard für Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, privater Unterbringung und/oder mit analoger Leistungsberechtigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz. Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Mein Informationsinteresse begründe ich wie folgt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein gemeinnütziger Verein, der sich unter anderem mit der Durchsetzung sozialer Rechte befasst. Die Bezahlkarte für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird aktuell politisch diskutiert; es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an ihrer Umsetzung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte außerdem als zivilgesellschaftliche Organisation einen Beitrag zur Meinungsbildung, etwa durch eine Publikation zur Bezahlkarte, leisten. Insbesondere zur rechtlichen Bewertung der Leistungserbringung in Form der Bezahlkarte vor dem Hintergrund der gesetzlichen und grundrechtlichen Anforderungen, werden die genannten Informationen benötigt. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Soweit wegen etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich ist, bitte ich darum, die Unterlagen, für die ein solches Verfahren nicht erforderlich ist, vorab zu übersenden (ggf. mit Erlass eines Teilbescheids). Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Gesellschaft für Freiheitsrechte Anfragenr: 301414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301414/ Postanschrift Gesellschaft für Freiheitsrechte << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Wir bestätigen den o…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
RE: [EXTERN] Informationen zur Bezahlkarte [#301414]
Datum
27. Februar 2024 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Wir bestätigen den ordnungsgemäßen Erhalt und werden Ihre Anfrage an die fachlich zuständige Stelle weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsantrages in unserem Haus…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Informationen zur Bezahlkarte [#301414]/Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 27.02.2024
Datum
13. März 2024 16:23
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsantrages in unserem Haus am 27.02.2024. In Ihrem Antrag begehren Sie die Zusendung folgender Unterlagen: 1. Scan/Kopie des aktuellen Vertrags mit der Publk GmbH über die SocialCard für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 2. die aktuelle Fachanweisung zum Asylbewerberleistungsgesetz und 3. sonstige Beschlüsse/Erlasse/Verwaltungsvorschriften/Fachanweisungen/interne Weisungen und Vergleichbares zur Ausgabe der SocialCard für Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, privater Unterbringung und/oder mit analoger Leistungsberechtigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Beantwortung der Frage 1 ist die Sozialbehörde nicht zuständig. Zuständig ist hier die Finanzbehörde, Kasse Hamburg. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die benannte Stelle. Hinsichtlich der Frage 2 verweisen wir auf die aktuelle Fachanweisung zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - hamburg.de<https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/asylblg/13856118/asylblg-fa/>. Für die Einführung der SocialCard wurde zudem eine Arbeitshilfe erstellt, die wir Ihnen zur Beantwortung der Frage 3 gerne als PDF Datei zusenden. Mit freundlichen Grüßen