Informationen zur "Bio? Na Logo!"-Kampagne

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Kampagne "Bio? Na Logo!", insbesondere Protokolle zur Entstehung und Beratungen der Kampagne sowie Informationen über Partner:innen und Kosten dieser "Informationsoffensive" inklusive interner Vermerke.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur "Bio? Na Logo!"-Kampagne [#296719]
Datum
9. Januar 2024 17:27
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Kampagne "Bio? Na Logo!", insbesondere Protokolle zur Entstehung und Beratungen der Kampagne sowie Informationen über Partner:innen und Kosten dieser "Informationsoffensive" inklusive interner Vermerke. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296719/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.01.2024 beim Bundesministerium für Ernährung un…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Informationen zur "Bio? Na Logo!"-Kampagne [#296719]
Datum
10. Januar 2024 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.01.2024 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ______________________________________________________________ Referat 114 - Justitiariat, Informationsfreiheitsgesetz und Bürokratieabbau Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54 10117 Berlin Telefon: 030 18529-0 Fax: 030 18529-4262 E-Mail: IFG@bmel.bund.de Internet: www.bmel.de
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 09.01.2024 stellen Sie auf Grundlage des IFG folgenden Antrag: "bitte se…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Informationen zur "Bio? Na Logo!"-Kampagne [#296719]
Datum
23. Januar 2024 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 09.01.2024 stellen Sie auf Grundlage des IFG folgenden Antrag: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Kampagne "Bio? Na Logo!", insbesondere Protokolle zur Entstehung und Beratungen der Kampagne sowie Informationen über Partner:innen und Kosten dieser "Informationsoffensive" inklusive interner Vermerke". Zum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Entgegen Ihrer Einschätzung handelt es sich bei der Beantwortung Ihrer Anfrage nicht mehr um eine einfache Auskunft, denn diese ist mit außerordentlich großem Zeit-und Personalaufwand verbunden. Erfasst ist eine sehr große Datenmenge. Zudem sind Rechte Dritter im Sinne des § 6 IFG (Schutz des geistigen Eigentums/Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) betroffen, so dass gemäß § 8 IFG voraussichtlich ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen ist. Aufgrund von Anhörungen infolge der Betroffenheit Dritter wird es nicht möglich sein, die gewünschten Unterlagen innerhalb der einmonatigen "Soll"-Frist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG zu übersenden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf §§ 7 Absatz 5 Satz 3 i.V.m. 8 IFG, die für Drittbeteiligungsfälle eine Ausnahme von der "Soll"-Frist vorsehen. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist bei Herausgabe von Abschriften bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand / Herausgabe von Abschriften ist bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Aufgrund der großen Datenmenge und des zu erwartenden Drittbeteiligungsverfahrens wird derzeit mit Gebühren in Höhe des Höchstsatzes (500 Euro) gerechnet. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung im Sinne des § 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 06.02.2024 1. um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren eingrenzen möchten, 2. um Mitteilung, ob Sie, um ggf. das Verfahren zu beschleunigen, mit Schwärzungen von Daten, die das geistige Eigentum bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betreffen können, einverstanden sind oder ob Sie stattdessen die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen, 3. aufgrund der Drittbetroffenheit um eine Begründung Ihres Informationsersuchens gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG, 4. um Mitteilung ob Sie vorsorglich Ihren Vorbehalt hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten (Name und Antragsbegründung) an die zu beteiligenden Dritten aufheben, 5. um Sachvortrag zu § 2 IFGGebV. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ________________________ Referat 114 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon: 030 18529-0 Telefax: (030) 18 529 - 4262 E-Mail: IFG@bmel.bund.de Internet: www.bmel.de Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMEL können Sie der Datenschutzerklärung auf: "www.bmel.de/DE/serviceseiten/datenschutz/datenschutz_node.html" entnehmen."

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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Aufgrund der zu erwartenden Gebühren möchte ich das Informationsersuche…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur "Bio? Na Logo!"-Kampagne [#296719]
Datum
9. Februar 2024 14:40
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Aufgrund der zu erwartenden Gebühren möchte ich das Informationsersuchen nicht weiter aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296719/