Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Live-Übertragung von Stadtratssitzungen
1. Wäre es ihrer Einschätzung nach möglich, ohne eine Reform der Gemeindeordnung, Stadtratssitzungen im Internet zeitversetzt oder archiviert als Videoaufzeichnung zur verfügung zu stellen?
2. Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
3. Ist es ihrer Bewertung nach notwendig, eine Videoaufzeichnung von Stadtratssitzungen nur zu veröffentlichen, wenn alle Ratsmitglieder der Veröffentlichung zugestimmt haben?
4. Kann ihrer Einschätzung nach eine Veröffentlichung der Aufzeichnungen stattfinden, wenn unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte eines Rats und nach dessen Widerspruch, Bild und ggf. Tonausschnitte des betreffenden Rats unkenntlich gemacht werden?
5. Wäre es nach ihrem Ermessen auch denkbar, eine "Opt-Out"-Regelungen anzuwenden, bei der Ratsmitglieder proaktiv ihren Widerspruch zur Veröffentlichung einlegen können?
Ergebnis der Anfrage
Bemängelt wurde, dass keine konkreten Dokumente erfragt wurden und demnach keine Auskunft erteilt wurden konnte. Eine Antwort jedoch wurde ergänzt, dass sich die Rechtslage bis jetzt leider nicht geändert hat und vorherige Stellungsnahmen dazu weiterhin gelten
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Oktober 2023
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14. November 2023
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