Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Live-Übertragung von Stadtratssitzungen

1. Wäre es ihrer Einschätzung nach möglich, ohne eine Reform der Gemeindeordnung, Stadtratssitzungen im Internet zeitversetzt oder archiviert als Videoaufzeichnung zur verfügung zu stellen?
2. Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
3. Ist es ihrer Bewertung nach notwendig, eine Videoaufzeichnung von Stadtratssitzungen nur zu veröffentlichen, wenn alle Ratsmitglieder der Veröffentlichung zugestimmt haben?
4. Kann ihrer Einschätzung nach eine Veröffentlichung der Aufzeichnungen stattfinden, wenn unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte eines Rats und nach dessen Widerspruch, Bild und ggf. Tonausschnitte des betreffenden Rats unkenntlich gemacht werden?
5. Wäre es nach ihrem Ermessen auch denkbar, eine "Opt-Out"-Regelungen anzuwenden, bei der Ratsmitglieder proaktiv ihren Widerspruch zur Veröffentlichung einlegen können?

Ergebnis der Anfrage

Bemängelt wurde, dass keine konkreten Dokumente erfragt wurden und demnach keine Auskunft erteilt wurden konnte. Eine Antwort jedoch wurde ergänzt, dass sich die Rechtslage bis jetzt leider nicht geändert hat und vorherige Stellungsnahmen dazu weiterhin gelten

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Jonas Heinrich
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wäre es ihrer Einschätzung nach…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Live-Übertragung von Stadtratssitzungen [#290049]
Datum
12. Oktober 2023 15:41
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wäre es ihrer Einschätzung nach möglich, ohne eine Reform der Gemeindeordnung, Stadtratssitzungen im Internet zeitversetzt oder archiviert als Videoaufzeichnung zur verfügung zu stellen? 2. Wenn ja, unter welchen Bedingungen? 3. Ist es ihrer Bewertung nach notwendig, eine Videoaufzeichnung von Stadtratssitzungen nur zu veröffentlichen, wenn alle Ratsmitglieder der Veröffentlichung zugestimmt haben? 4. Kann ihrer Einschätzung nach eine Veröffentlichung der Aufzeichnungen stattfinden, wenn unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte eines Rats und nach dessen Widerspruch, Bild und ggf. Tonausschnitte des betreffenden Rats unkenntlich gemacht werden? 5. Wäre es nach ihrem Ermessen auch denkbar, eine "Opt-Out"-Regelungen anzuwenden, bei der Ratsmitglieder proaktiv ihren Widerspruch zur Veröffentlichung einlegen können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich Anfragenr: 290049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290049/ Postanschrift Jonas Heinrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Live-Übertragung von Stadtratssitzungen [#290049]
Datum
12. Oktober 2023 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Jonas Heinrich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Live-Übertr…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
AW: EXTERN: Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Live-Übertragung von Stadtratssitzungen [#290049]
Datum
14. November 2023 08:58
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Live-Übertragung von Stadtratssitzungen“ vom 12.10.2023 (#290049) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: AW: EXTERN: Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Live-Übertragung von Stadtratssitzungen [#290049]
Datum
14. November 2023 08:58
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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