Informationen zur E-Akte/E-Personalakte

Für ein universitäres Forschungsprojekt untersuchen wir den Stand der Implementierung der E-Akte bzw. der E-Personalakte. Hierfür ergeben sich folgende Anfragen:

Sachakten:
1. Wie viele Sachakten wurden bis dato digitalisiert?
2. Wie viele Sachakten sollen nach Abschluss der Maßnahmen digitalisiert sein?
3. Findet eine Digitalisierung der alten Akten statt oder wird erst bei der Erstellung neuer Akten auf die digitale Lösung gesetzt?
4. Welche Behörden wurden oder werden an die Lösung angeschlossen?

Digitale Arbeitsplätze:
1. Wie viele digitale Arbeitsplätze wurden bereits eingerichtet? (Digitale Arbeitsplätze: Arbeitsplätze welche einen Zugriff auf die E-Akte haben)
2. Wie viele digitale Arbeitsplätze sind im Rahmen der vollständigen Umsetzung der E-Akte geplant?
3. Bei welchen Behörden oder Abteilungen wurden oder werden digitale Arbeitsplätze eingerichtet?

Personalakten:
1. Wie viele Personalakten wurden bisher digitalisiert?
2. Wie viele Personalakten sollen nach Abschluss der Maßnahmen digitalisiert sein?
3. Findet eine Digitalisierung der alten Akten statt oder wird erst bei der Erstellung neuer Akten auf die digitale Lösung gesetzt?
4. Welche Behörden wurden oder werden an die Lösung angeschlossen?

Zusätzliche Informationen

1. Des Weiteren bitten wir um Auskunft über die eingesetzten Systeme zur Digitalisierung der genannten Akten. Konkret interessiert uns:
2. Welche Dokumentenmanagementsysteme (DMS) wurden zur Digitalisierung der Sachakten eingesetzt?
3. Welche Personalverwaltungssysteme, wie beispielsweise SAP HCM, wurden zur Digitalisierung der Personalakten eingeführt?
4. Gibt es weitere Anwendungen oder Systeme, die zur Unterstützung der Akten-Digitalisierung verwendet wurden?

Abschließend möchten wir den aktuellen Stand des Digitalisierungsvorhabens erfahren.

1. Bitte teilen Sie uns mit, inwieweit die E-Akte bzw. E-Personalakte in den jeweiligen Behörden und Abteilungen derzeit umgesetzt ist und ob es Pläne zur Rückstellung oder Umstellung der Systeme gibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Claus Rember
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für ein universitäres …
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
Claus Rember
Betreff
Informationen zur E-Akte/E-Personalakte [#281201]
Datum
15. Juni 2023 11:33
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für ein universitäres Forschungsprojekt untersuchen wir den Stand der Implementierung der E-Akte bzw. der E-Personalakte. Hierfür ergeben sich folgende Anfragen: Sachakten: 1. Wie viele Sachakten wurden bis dato digitalisiert? 2. Wie viele Sachakten sollen nach Abschluss der Maßnahmen digitalisiert sein? 3. Findet eine Digitalisierung der alten Akten statt oder wird erst bei der Erstellung neuer Akten auf die digitale Lösung gesetzt? 4. Welche Behörden wurden oder werden an die Lösung angeschlossen? Digitale Arbeitsplätze: 1. Wie viele digitale Arbeitsplätze wurden bereits eingerichtet? (Digitale Arbeitsplätze: Arbeitsplätze welche einen Zugriff auf die E-Akte haben) 2. Wie viele digitale Arbeitsplätze sind im Rahmen der vollständigen Umsetzung der E-Akte geplant? 3. Bei welchen Behörden oder Abteilungen wurden oder werden digitale Arbeitsplätze eingerichtet? Personalakten: 1. Wie viele Personalakten wurden bisher digitalisiert? 2. Wie viele Personalakten sollen nach Abschluss der Maßnahmen digitalisiert sein? 3. Findet eine Digitalisierung der alten Akten statt oder wird erst bei der Erstellung neuer Akten auf die digitale Lösung gesetzt? 4. Welche Behörden wurden oder werden an die Lösung angeschlossen? Zusätzliche Informationen 1. Des Weiteren bitten wir um Auskunft über die eingesetzten Systeme zur Digitalisierung der genannten Akten. Konkret interessiert uns: 2. Welche Dokumentenmanagementsysteme (DMS) wurden zur Digitalisierung der Sachakten eingesetzt? 3. Welche Personalverwaltungssysteme, wie beispielsweise SAP HCM, wurden zur Digitalisierung der Personalakten eingeführt? 4. Gibt es weitere Anwendungen oder Systeme, die zur Unterstützung der Akten-Digitalisierung verwendet wurden? Abschließend möchten wir den aktuellen Stand des Digitalisierungsvorhabens erfahren. 1. Bitte teilen Sie uns mit, inwieweit die E-Akte bzw. E-Personalakte in den jeweiligen Behörden und Abteilungen derzeit umgesetzt ist und ob es Pläne zur Rückstellung oder Umstellung der Systeme gibt.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 281201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281201/
Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Sächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Rember, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 15.06.2023 in der Sächsische…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Informationen zur E-Akte/E-Personalakte [#281201]
Datum
16. Juni 2023 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rember, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 15.06.2023 in der Sächsischen Staatskanzlei. Vorab teilen wir Ihnen gemäß § 12 Abs. 5 S. 7 SächsTranspG mit, dass Ihr Antrag nicht gebührenfrei bearbeitet werden kann. Für Ihre Fragen zu verschiedenen Themen sind innerhalb der Sächsischen Staatskanzlei mehrere Organisationseinheiten fachzuständig, die für die entsprechenden Zuarbeiten koordiniert werden müssen. Die Anzahl der Fragen wirkt sich auf den zeitlichen Aufwand für die juristische Prüfung Ihres Antrags und der Zuarbeiten der Organisationseinheiten für den Bescheid aus. Es sind daher voraussichtlich Kosten in Höhe von mindestens 800 Euro zu erwarten. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Umständen zurücknehmen oder einschränken wollen. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Rember, mit der untenstehenden E-Mail vom 16.06.2023 haben wir Sie über die voraussichtliche H…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Informationen zur E-Akte/E-Personalakte [#281201]
Datum
19. Juni 2023 15:11
Status
Sehr geehrter Herr Rember, mit der untenstehenden E-Mail vom 16.06.2023 haben wir Sie über die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Kosten für die Beantwortung Ihres Antrags nach dem SächsTranspG informiert. Für die Zustellung des entsprechenden Kostenbescheides ist Ihre Adresse, unter der Sie postalisch erreicht werden können, erforderlich. Vor dem Hintergrund bitten wir Sie, uns Ihre zustellungsfähige Adresse mitzuteilen. Wir gestatten uns den Hinweis, dass Ihr Antrag gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 SächsTranspG Ihre Adresse enthalten muss. Bitte beachten Sie, dass wir nicht verpflichtet sind Ihren kostenpflichtigen Antrag zu bearbeiten, wenn Sie uns Ihre Adresse nicht mitgeteilt haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsische Staatskanzlei
Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Rember, in der Anlage sende ich Ihnen unser …
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz
Datum
17. Juli 2023 10:24
Status
geschwärzt
1,3 MB
image001.png
8,3 KB


Sehr geehrter Herr Rember, in der Anlage sende ich Ihnen unser Antwortschreiben auf Ihre Anfragen. [geschwärzt] Bürosachbearbeiterin Vorzimmer des Abteilungsleiters _________________________________________________________________ SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI * STATE CHANCELLERY OF SAXONY Abteilung 4 | Digitalisierung der Verwaltung Archivstraße 1 | 01097 Dresden | Postanschrift: 01095 Dresden Tel.: +49 351 [geschwärzt] | Fax: +49 351 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | www.sachsen.de<http://www.sachsen.de/> Der Empfang von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten elektronischen Dokumenten ist möglich. Die öffentlichen Schlüssel der Sächsischen Staatskanzlei finden Sie unter https://www.sachsen.de/kontakt.html. Sachsen wirbt www.so-geht-sächsisch<http://www.so-geht-sächsisch/>. [Mach_Was_Wichtiges_Logo_S_sRGB]