Informationen zur Einstufung der Ukraine als Risikogebiet

Informationen des Bundesministerium für Gesundheit, die Entscheidungsgrundlage für die gemeinsame Entscheidung des Bundesministerium für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat waren, die Ukraine als Risikogebiet für SARS-CoV-2 Infektionen einzustufen. Bitte beachten Sie, dass das Ihr Ministerium, und nicht das Robert Koch-Institut für diese Anfrage zuständig ist, da die Ausweisung der Risikogebiete nicht durch das Robert Koch-Institut festgelegt wird. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht lediglich die gemeinsame Entscheidung des Bundesministerium für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen des B…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Informationen zur Einstufung der Ukraine als Risikogebiet [#196308]
Datum
30. August 2020 14:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen des Bundesministerium für Gesundheit, die Entscheidungsgrundlage für die gemeinsame Entscheidung des Bundesministerium für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat waren, die Ukraine als Risikogebiet für SARS-CoV-2 Infektionen einzustufen. Bitte beachten Sie, dass das Ihr Ministerium, und nicht das Robert Koch-Institut für diese Anfrage zuständig ist, da die Ausweisung der Risikogebiete nicht durch das Robert Koch-Institut festgelegt wird. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht lediglich die gemeinsame Entscheidung des Bundesministerium für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196308/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationen zur Einstufung der Ukraine als Risikogebiet [#196308]
Datum
1. September 2020 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Informationen zur Einstufung der Ukraine als Risikogebiet [#196308]
Datum
6. Oktober 2020 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, sind dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch mit der Bewältigung der COVID19-Pandemie betraut sind, für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags zuständig. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Die Bundesregierung prüft …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationen zur Einstufung der Ukraine als Risikogebiet [#196308]
Datum
7. Mai 2021 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete oder Virusvarianten-Gebiete einzustufen sind. Die Entscheidung erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über – oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines nicht erhöhten oder eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.00 Einwohner*innen betrug am 15. Juni 2020 53 und lag somit über dem Schwellenwert. Dieser Wert vervierfachte sich bis zum Tag der IFG-Anfrage am 30. August 2020 auf 203. Da die Ukraine seit Anfang Februar 2021 einen kontinuierlichen Anstieg der Fallzahlen verzeichnet und seit dem 23.3. stabil über einer 7-Tagesinzidenz pro 100.00 Einwohner*innen von 200 liegt, gilt die Ukraine seit 31. März 2021 als Hochinzidenzgebiet. Bei Lageänderung wird die Einstufung entsprechend angepasst. Auf der Website des Robert Koch-Institutes werden sehr umfangreiche Informationen zu den Risikogebieten angeboten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Für die späte Antwort bitte ich um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen,