Informationen zur Ermittlung des "Impfscore"

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf der Homepage des Landratsamt Aichach-Friedberg, dem Landkreis in dem meine Großeltern wohnen, wird folgendes vermerkt (Quelle: https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche/abteilung-3-oeffentliche-sicherheit/gesundheitsamt/informationen-zum-coronavirus/impfen, abgerufen am 15.02.2021):
"Wer wann eine Einladung erhält, wird nach dem sog. Impfscore ermittelt, einem Wert, den die Software des Freistaats Bayern automatisch errechnet."

Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu:

- sämtliche Informationen (Spezifikationen, Beschreibungen, technische Dokumentation, Algorithmen etc.) die zur Ermittlung des "sog. Impfscore" herangezogen werden, insbesondere eine Liste der berücksichtigten Parameter und deren Gewichtung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in Auf der Homepage des Landratsamt Aichach-Friedberg, dem Land…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Ermittlung des "Impfscore" [#212710]
Datum
15. Februar 2021 11:26
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in Auf der Homepage des Landratsamt Aichach-Friedberg, dem Landkreis in dem meine Großeltern wohnen, wird folgendes vermerkt (Quelle: https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche/abteilung-3-oeffentliche-sicherheit/gesundheitsamt/informationen-zum-coronavirus/impfen, abgerufen am 15.02.2021): "Wer wann eine Einladung erhält, wird nach dem sog. Impfscore ermittelt, einem Wert, den die Software des Freistaats Bayern automatisch errechnet." Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu: - sämtliche Informationen (Spezifikationen, Beschreibungen, technische Dokumentation, Algorithmen etc.) die zur Ermittlung des "sog. Impfscore" herangezogen werden, insbesondere eine Liste der berücksichtigten Parameter und deren Gewichtung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212710/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Ermittlung des "Impfscor…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Ermittlung des "Impfscore" [#212710]
Datum
18. März 2021 15:53
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Ermittlung des "Impfscore"“ vom 15.02.2021 (#212710) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212710/