Informationen zur Evalierung der Informationsfreiheit

sämtliche Informationen (Aktenzeichen, Bearbeitungszeit je Laufbahngruppe, festgesetzte Gebühren, entstandene und festgesetzte Auslagen) zur Evaluierung der Informationsfreiheit im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

[1] Hausverfügung „Verfahrenshinweise zum Landesinformationsfreiheitsgesetz, Aktenzeichen 1-0221/1, März 2017, Kapitel 5. ‚Berichtspflichten‘“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Evalierung der Informationsfreiheit [#277444]
Datum
27. April 2023 11:37
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Informationen (Aktenzeichen, Bearbeitungszeit je Laufbahngruppe, festgesetzte Gebühren, entstandene und festgesetzte Auslagen) zur Evaluierung der Informationsfreiheit im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] Hausverfügung „Verfahrenshinweise zum Landesinformationsfreiheitsgesetz, Aktenzeichen 1-0221/1, März 2017, Kapitel 5. ‚Berichtspflichten‘“ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277444/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Informationen zur Evaluierung der Informationsfreiheit [#277444] Sehr << Antragsteller:in >> wir beda…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Informationen zur Evaluierung der Informationsfreiheit [#277444]
Datum
3. Mai 2023 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihren Antrag vom 27. April 2023 der uns über fragdenstaat mit der Nummer #277444 erreicht hat. Die von Ihnen gewünschten Informationen unseres Ministeriums für die landesweite Evaluierung des LIFG, die sich über die Jahre 2016 bis 2020 erstreckt, haben wir angefügt. Wir hoffen Ihrem Anliegen entsprochen zu haben. Mit freundlichen Grüßen