Informationen zur geplanten Off-Label-Use-Liste für Long COVID

Aus welchen Gründen richtet sich die Liste mit den Off-Label-Präparaten nun ausschließlich an an Patient*innen mit bestätigter Long COVID-Symptomatik, aufgrund einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion, obwohl ME/CFS- und Post-Vac-Betroffene diese Medikamente doch ebenfalls dringend benötigen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
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Julia Laakmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchen Gründen richtet sich die …
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Julia Laakmann
Betreff
Informationen zur geplanten Off-Label-Use-Liste für Long COVID [#300731]
Datum
21. Februar 2024 13:11
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen Gründen richtet sich die Liste mit den Off-Label-Präparaten nun ausschließlich an an Patient*innen mit bestätigter Long COVID-Symptomatik, aufgrund einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion, obwohl ME/CFS- und Post-Vac-Betroffene diese Medikamente doch ebenfalls dringend benötigen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julia Laakmann Anfragenr: 300731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300731/ Postanschrift Julia Laakmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julia Laakmann

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2024#0020-IFG, Frau Laakmann, Liste mit den Off-Label-Präparaten #0003 IFG-Bescheid S…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2024#0020-IFG, Frau Laakmann, Liste mit den Off-Label-Präparaten #0003 IFG-Bescheid
Datum
6. März 2024 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
211,5 KB
Sehr geehrte Frau Laakmann, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen