Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- und E-Geld Instituten

1. Wie viele Zweigniederlassungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten von in Deutschland zugelassenen Zahlungsinstituten und E-Geld Instituten sind derzeit in den Registern der BaFin nach den §§ 43, 44 ZAG registriert?

2. Wie viele (E-Geld-)Agenten in anderen EU-Mitgliedsstaaten von in Deutschland zugelassenen Zahlungsinstituten und E-Geld Instituten sind derzeit in den Registern der BaFin nach den §§ 43, 44 ZAG registriert?

3. Wieviele Anzeigen nach § 38 Abs. 1 S. 1 ZAG hat die Bundesanstalt in den Jahren 2018-2023 jeweils erhalten? Wie viele dieser Anzeigen endeten in einer Eintragung in die Register nach §§ 43, 44 ZAG? Wie viele Anträge wurden durch die Bundesanstalt rechtskräftig abgelehnt? Wie viele Anzeigen haben sich auf andere Weise erledigt?

4. Existieren im Arbeitsbereich der Bundesanstalt Dienstanweisungen, Verwaltungsrichtlinien oder sonstige allgemeine Arbeitshinweise, die sich darauf beziehen, nach welchen Maßstäben die Entscheidung der Bundesanstalt nach § 38 Abs. 5 S. 1 ZAG getroffen wird? Wenn ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Unterlagen.

5. Wie viele Zweigniederlassungen und (E-Geld-)Agenten werden jeweils innerhalb des Bundesgebiets von Zahlungsinstituten und E-Geld Instituten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten unterhalten?

6. Wie viele Übermittlungen im Sinne von § 38 Abs. 5 ZAG hat die Bundesanstalt in den Jahren 2018-2023 jeweils erhalten? Nach Kenntnis der Bundesanstalt: Wie viele dieser Anzeigen endeten in einer Eintragung in die Register der jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaaten? Wie viele Anträge wurden durch die Behörde des Herunftsmitgliedsstaates rechtskräftig abgelehnt? Wie viele Anzeigen haben sich auf andere Weise erledigt?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Zweigniederlassungen in …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
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Betreff
Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- und E-Geld Instituten [#291365]
Datum
31. Oktober 2023 10:03
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Zweigniederlassungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten von in Deutschland zugelassenen Zahlungsinstituten und E-Geld Instituten sind derzeit in den Registern der BaFin nach den §§ 43, 44 ZAG registriert? 2. Wie viele (E-Geld-)Agenten in anderen EU-Mitgliedsstaaten von in Deutschland zugelassenen Zahlungsinstituten und E-Geld Instituten sind derzeit in den Registern der BaFin nach den §§ 43, 44 ZAG registriert? 3. Wieviele Anzeigen nach § 38 Abs. 1 S. 1 ZAG hat die Bundesanstalt in den Jahren 2018-2023 jeweils erhalten? Wie viele dieser Anzeigen endeten in einer Eintragung in die Register nach §§ 43, 44 ZAG? Wie viele Anträge wurden durch die Bundesanstalt rechtskräftig abgelehnt? Wie viele Anzeigen haben sich auf andere Weise erledigt? 4. Existieren im Arbeitsbereich der Bundesanstalt Dienstanweisungen, Verwaltungsrichtlinien oder sonstige allgemeine Arbeitshinweise, die sich darauf beziehen, nach welchen Maßstäben die Entscheidung der Bundesanstalt nach § 38 Abs. 5 S. 1 ZAG getroffen wird? Wenn ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Unterlagen. 5. Wie viele Zweigniederlassungen und (E-Geld-)Agenten werden jeweils innerhalb des Bundesgebiets von Zahlungsinstituten und E-Geld Instituten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten unterhalten? 6. Wie viele Übermittlungen im Sinne von § 38 Abs. 5 ZAG hat die Bundesanstalt in den Jahren 2018-2023 jeweils erhalten? Nach Kenntnis der Bundesanstalt: Wie viele dieser Anzeigen endeten in einer Eintragung in die Register der jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaaten? Wie viele Anträge wurden durch die Behörde des Herunftsmitgliedsstaates rechtskräftig abgelehnt? Wie viele Anzeigen haben sich auf andere Weise erledigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291365/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Betreff
AW: Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- und E-Geld Instituten [#291365]
Datum
31. Oktober 2023 10:11
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in meine Anfrage vom 31.10.2023 hat sich ein Tippfehler eingeschlichen. Frage 6 lautet richtigerweise: Wie viele Übermittlungen im Sinne von § 39 Abs. 5 ZAG hat die Bundesanstalt in den Jahren 2018-2023 jeweils erhalten? Nach Kenntnis der Bundesanstalt: Wie viele dieser Anzeigen endeten in einer Eintragung in die Register der jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaaten? Wie viele Anträge wurden durch die Behörde des Herunftsmitgliedsstaates rechtskräftig abgelehnt? Wie viele Anzeigen haben sich auf andere Weise erledigt? Ich bitte um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291365/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- un…
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Von
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Betreff
AW: Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- und E-Geld Instituten [#291365]
Datum
4. Dezember 2023 13:14
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- und E-Geld Instituten“ vom 31.10.2023 (#291365) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- un…
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Von
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Betreff
AW: Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- und E-Geld Instituten [#291365]
Datum
4. Januar 2024 15:51
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur grenzüberschreitenden Tätigkeit von Zahlungs- und E-Geld Instituten“ vom 31.10.2023 (#291365) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte auch noch einmal darum bitten, es mir frühzeitig mitzuteilen, falls Sie beabsichtigen, Gebühren für die Beantwortung der Anfrage zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>