Informationen zur ´Reaktivierung´ der Bahnstrecke Bergedorf - Geesthacht

Anfrage an: Bezirksamt Bergedorf

Sehr geehrte Damen und Herren,
selbstverständlich unterstütze ich alle Vorhaben, die Verkehrsanbindungen ins Hamburger Umland optimieren und verbessern. Die derzeit vorliegenden ´Planungen´ sind jedoch einzig getragen von der Möglichkeit einer hohen Bezuschussung durch den Bund. Eine sachliche und fachliche Vorgehensweise zur Feststellung einer geeigneten zukunftsfähigen Gesamtlösung sowie das übliche demokratische Verfahren zur deren Umsetzung kann ich nicht erkennen.
Als Anwohner des Brookdeichs in Bergedorf bin ich direkt betroffen. Deshalb bitte ich entsprechend der Grundsätze des Informationsfreiheitsgesetzes um Informationen, die inzwischen alle digitalisiert vorliegen sollten. Dies sind im Einzelnen:
- Pdf der Erstgenehmigung - Widmung 1906/7. Was genau wurde genehmigt mit welchen Nebenbestimmungen bzw. Auflagen. Den alten Plänen zufolge gab es bis zur Einstellung des Personentransports wenig Wohnbebauung an der Strecke.
- Pdf weiterer Genehmigungen - Widmungen für die erfolgten unterschiedlichen Nutzungen der Strecke seit dem Erstbetrieb mit welchen Nebenbestimmungen bzw. Auflagen. Handelt es sich tatsächlich um eine Reaktivierung und nicht um einen Neubau, da defacto die gesamte Strecke erneuert werden müsste mit einigen wesentlichen Änderungen?
- Was ist der aktuelle Planungsstand auf Hamburger Gebiet? Warum lässt sich Hamburg von einem anderen Bundesland eine Lösung überstülpen, die für Hamburg keinen einzigen Vorteil bringt, sondern nur Nachteile und erhebliche Kosten?
- Warum wurden die direkt Betroffenen in Bergedorf nicht in die Planungen eingebunden?
- Welche Alternativen wurden diskutiert und geprüft? Die großen Neubaugebiete mit entsprechenden großen Einzugsgebieten befinden sich hauptschlich auf der Geest, wo eine zweigleisige Anbindung erforderlich ist und die auch direkt durch Verlängerung der S21 zum Hauptbahnhof möglich wäre. Die von Geesthacht gewünschte Strecke ist hier keinesfalls zukunftsfähig und damit eher ein Fall für den Rechnungshof.
Für Rückfragen und persönliche Gespräche stehe ich gern zur Verfügung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
Rolf-Peter Dr. Stößel
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Bezirksamt Bergedorf Details
Von
Rolf-Peter Dr. Stößel
Betreff
Informationen zur ´Reaktivierung´ der Bahnstrecke Bergedorf - Geesthacht [#278381]
Datum
8. Mai 2023 20:45
An
Bezirksamt Bergedorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich unterstütze ich alle Vorhaben, die Verkehrsanbindungen ins Hamburger Umland optimieren und verbessern. Die derzeit vorliegenden ´Planungen´ sind jedoch einzig getragen von der Möglichkeit einer hohen Bezuschussung durch den Bund. Eine sachliche und fachliche Vorgehensweise zur Feststellung einer geeigneten zukunftsfähigen Gesamtlösung sowie das übliche demokratische Verfahren zur deren Umsetzung kann ich nicht erkennen. Als Anwohner des Brookdeichs in Bergedorf bin ich direkt betroffen. Deshalb bitte ich entsprechend der Grundsätze des Informationsfreiheitsgesetzes um Informationen, die inzwischen alle digitalisiert vorliegen sollten. Dies sind im Einzelnen: - Pdf der Erstgenehmigung - Widmung 1906/7. Was genau wurde genehmigt mit welchen Nebenbestimmungen bzw. Auflagen. Den alten Plänen zufolge gab es bis zur Einstellung des Personentransports wenig Wohnbebauung an der Strecke. - Pdf weiterer Genehmigungen - Widmungen für die erfolgten unterschiedlichen Nutzungen der Strecke seit dem Erstbetrieb mit welchen Nebenbestimmungen bzw. Auflagen. Handelt es sich tatsächlich um eine Reaktivierung und nicht um einen Neubau, da defacto die gesamte Strecke erneuert werden müsste mit einigen wesentlichen Änderungen? - Was ist der aktuelle Planungsstand auf Hamburger Gebiet? Warum lässt sich Hamburg von einem anderen Bundesland eine Lösung überstülpen, die für Hamburg keinen einzigen Vorteil bringt, sondern nur Nachteile und erhebliche Kosten? - Warum wurden die direkt Betroffenen in Bergedorf nicht in die Planungen eingebunden? - Welche Alternativen wurden diskutiert und geprüft? Die großen Neubaugebiete mit entsprechenden großen Einzugsgebieten befinden sich hauptschlich auf der Geest, wo eine zweigleisige Anbindung erforderlich ist und die auch direkt durch Verlängerung der S21 zum Hauptbahnhof möglich wäre. Die von Geesthacht gewünschte Strecke ist hier keinesfalls zukunftsfähig und damit eher ein Fall für den Rechnungshof. Für Rückfragen und persönliche Gespräche stehe ich gern zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rolf-Peter Dr. Stößel Anfragenr: 278381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278381/ Postanschrift Rolf-Peter Dr. Stößel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rolf-Peter Dr. Stößel
Bezirksamt Bergedorf
Sehr geehrter Herr Dr.Stößel, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #278381 vom 08.05.2023, zun…
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis+ Fristenneuberechnung zu Ihrem HmbTG-Antrag "Informationen zur ´Reaktivierung´ der Bahnstrecke Bergedorf - Geesthacht"
Datum
19. Mai 2023 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr.Stößel, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags #278381 vom 08.05.2023, zunächst gestellt an das Bezirksamt Bergedorf, zum Thema "Reaktivierung Bahnstrecke Geesthacht - HH Bergedorf" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Das Bezirksamt Bergedorf war sachlich unzuständig und hat Ihren Antrag mit Email vom 16.05.2023 an die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abgegeben. Sie werden hierüber postalisch noch eine Mitteilung des Bezirksamts Bergedorf, datiert auf den 19.05.2023, erhalten. Ihr Antrag ist über Umwege somit hier im zuständigen Shared-Service für die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 16.05.2023 zugegangen, mit diesem Datum beginnt hier die Bearbeitungsfrist (1 Monat, bis zum 16.06.2023) zu laufen. Er wird aktuell bereits bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO). Durch Ihre HmbTG-Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung zurückzuziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 24.05.2023, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Bergedorf
Sehr geehrter Herr Dr. Stößel, die Prüfung Ihrer Anfrage #278381 mit Zugang am 16.05.2023 im Shared Service der…
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
Mitteilung Fristverlängerung zu Ihrem HmbTG-Antrag 278381 "Informationen zur ´Reaktivierung´ der Bahnstrecke Bergedorf - Geesthacht"
Datum
16. Juni 2023 11:21
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dr. Stößel, die Prüfung Ihrer Anfrage #278381 mit Zugang am 16.05.2023 im Shared Service der BWI und BVM nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema "Informationen zur ´Reaktivierung´ der Bahnstrecke Bergedorf - Geesthacht" erfordert leider eine längere Prüfungszeit als zunächst angenommen. Die von Ihnen gewünschten Informationen können nicht innerhalb der Ausgangsfrist (16.06.2023) zugänglich gemacht werden. Wir unterrichten Sie hiermit gemäß § 13 Absatz 5 HmbTG über die Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate, somit bis zum 17.07.2023 (der 16.07.2023 ist ein Sonntag). Wir bedauern, dass Sie die Beantwortung der Anfrage nicht frühzeitiger erhalten können und bedanken uns für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Bergedorf
Sehr geehrter Herr Dr.Stößel, es liegt jetzt die fristgerechte Antwort auf Ihre Anfrage #278381 nach dem Hamburgi…
Von
Bezirksamt Bergedorf
Betreff
Abschließende Beantwortung Ihres HmbTG-Antrags: Informationen zur ´Reaktivierung´ der Bahnstrecke Bergedorf - Geesthacht [#278381]
Datum
14. Juli 2023 12:42
Status
Sehr geehrter Herr Dr.Stößel, es liegt jetzt die fristgerechte Antwort auf Ihre Anfrage #278381 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) vor: die angeforderten Unterlagen stehen nicht zur Verfügung bzw. liegen der BVM nicht vor. Die Strecke wurde 1906 mit privatem Kapital errichtet, die nach preußischem Kleinbahngesetz erfolgte vollumfängliche Genehmigung für Eisenbahnbetriebszwecke umfasst auch die bis heute bestehende Widmung. Zum Begriff der Widmung ist darüber hinaus folgendes anzumerken: Den Begriff „Widmung“ an sich kennt das Eisenbahnrecht nicht. Durch die „Baugenehmigung“ einer Eisenbahnanlage nach §18 AEG werden die entsprechenden Flächen, auf denen sich diese Anlagen befinden „für den Bahnbetriebszweck vorbehalten“ und damit dem Bauordnungsrecht entzogen. Erst eine Freistellung vom Bahnbetriebszweck nach §23 AEG „befreit“ die Flächen wieder vom Bahnbetriebszweck. Die Ursprungsgenehmigung nach dem zur Entstehungszeit der Bahnstrecke Bergedorf - Geesthacht geltenden Eisenbahnrecht liegt der BVM nicht vor. Die beigefügte Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG für diese Eisenbahnstrecke von Bergedorf bis Landesgrenze an die AKN stammt aus dem Jahr 2009. Erst 2016 wurden Flächen des ehemaligen Bahnhofs Bergedorf aus der Unternehmensgenehmigung herausgenommen, nachdem zuvor eine Rückbaugenehmigung nach §18 AEG erteilt wurde. Dort ist u. a. eine Streckenhöchstgeschwindigkeit von 40 km/h festgelegt. Eine Einschränkung auf Güterverkehr gibt es jedoch nicht. Weiterführende Planungen in Richtung einer möglichen, mit einem Streckenausbau verbundenen Nutzung der Strecke durch einen plan- und regelmäßigen Schienenpersonennahverkehr sollen erst im Laufe des Jahres 2023 gemeinsam von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg angestoßen werden. Bei den Überlegungen, auf der Bahnstrecke Hamburg-Nettelnburg – Geesthacht mit einer der Verbindungsstrecke zwischen Bf Hamburg-Bergedorf und Bergedorf Süd einen regelmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einzuführen, handelt es sich bisher ausschließlich um Vorüberlegungen auf Grundlage positiver Aussagen einer von Schleswig-Holstein beauftragen Machbarkeitsuntersuchung (MBU). Ob, wann und wie sich diese Vorüberlungen konkretisieren lassen, kann erst auf Grundlage weiterführender Planungsschritte beantwortet werden. Die o.g. MBU hat in grobem Maßstab die möglichen Schienentrassen einschließlich verschiedener Haltestellen auf den Gebieten Hamburgs (in Bergedorf Süd) sowie Schleswig-Holstein (in Börnsen, Escheburg und Geesthacht) skizziert. Eine vertiefte Betrachtung mit detaillierteren technischen Angaben soll erst im voraussichtlich im 3. Quartal 2023 beginnenden Schritt im Rahmen einer von der AKN Eisenbahn GmbH durchzuführenden Vorplanung erfolgen. Die SPNV-Erschließung der nachfragestarken Verkehrsachse Hamburg – Geesthacht, die übrigens aufgrund ihres hohen Verkehrsaufkommens auch von einer Bundesautobahn erschlossen wird, dient im Übrigen auch Hamburger Interessen, da insbesondere das sich in den kommenden Jahren nachhaltig entwickelnde Gebiet des sog. Bergedorfer Innovationsparks dadurch eine umweltfreundliche und schnelle Anbindung an die Hamburger Innenstadt erhalten könnte. Wenn absehbar ist, dass aus der bisherigen Projektidee ein konkretes Vorhaben entstehen kann, wird die Einbindung der direkt von einer etwaigen SPNV-Strecke betroffenen Beteiligten im Zuge der noch durchzuführenden Vorplanung erfolgen. Im Maßstab der bisher durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung war dies aufgrund des Charakters einer unverbindlichen Vorprüfung noch nicht angezeigt. Die vorgeschlagene Trassierung ist Ergebnis einer Variantenabwägung der o.g. MBU, bei der neben der Ertüchtigung der für den Güterverkehr nach Krümmel noch vorhandenen Bahnstrecke auch eine Bustrasse auf dem bisherigen Bahndamm untersucht wurde. Diese Alternative wurde verworfen, da der Schienengüterverkehr wegen des Abbaus der AKW Krümmel auch langfristig durchgeführt werden muss. Eine Ausfädelung wie von Ihnen skizziert aus der Fernbahnstrecke Hamburg – Berlin, z.B. als Verlängerung der S-Bahn von Aumühle, wurde bereits vor längerer Zeit verworfen, da die dafür benötigte Trasse einerseits teilweise zwischenzeitlich überbaut wurde und zum anderen einen erheblichen Umweg mit entsprechenden Fahrzeitverlängerungen bedeutet hätte. Sofern die vorgeschlagene direkte Trassenführung wirtschaftlich darstellbar ist, wird dies in einer sogenannten Standardisierten Bewertung (ein bundeseinheitlich angewandtes Verfahren, nachdem Infrastrukturprojekte auf Förderfähigkeit durch Bundesmittel eingestuft werden) dokumentiert, die auch vom Rechnungshof akzeptiert werden würde. Bitte beachten Sie in Zukunft für weitere Anfragen, dass sich Anträge nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz auf amtliche Informationen im Sinne von Aufzeichnungen aller Art ( § 2 Absatz 1 HmbTG) und nicht auf Fragestellungen/ Bitten um Stellungnahmen bezieht. Für das Letztere sind Bürgeranfragen an die jeweiligen Stellen/ Behörden das richtige "Instrument". Wir bedanken uns für Ihre Geduld. Diese Antwort erfolgt abschließend und gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen