Informationen zur Rolle von Feiern bei der Corona-Ausbreitung

- sämtliche Informationen zur Rolle von privaten sowie öffentlichen Feiern bei der Corona-Ausbreitung

=> Insbesondere sind Informationen angefragt, die auf Auswertungen der Gesundheitsämter beruhen

=> Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort auch für den Fall, dass keine Informationen vorhanden sind

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Informa…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Rolle von Feiern bei der Corona-Ausbreitung [#200843]
Datum
15. Oktober 2020 11:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Informationen zur Rolle von privaten sowie öffentlichen Feiern bei der Corona-Ausbreitung => Insbesondere sind Informationen angefragt, die auf Auswertungen der Gesundheitsämter beruhen => Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort auch für den Fall, dass keine Informationen vorhanden sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Informationen zur Rolle von Feiern bei der Corona-Ausbreitung [#200843]
Datum
20. Oktober 2020 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte ignorieren Sie meine erste Email von eben an Sie. Ich habe leider den falschen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Informationen zur Rolle von Feiern bei der Corona-Ausbreitung [#200843]
Datum
20. Oktober 2020 13:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte ignorieren Sie meine erste Email von eben an Sie. Ich habe leider den falschen Text versandt. Wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationen zur Rolle von Feiern bei der Corona-Ausbreitung [#200843]
Datum
22. Oktober 2020 08:14
Status
image001.jpg
1,6 KB
image002.jpg
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die von Ihnen nachgefragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit und auch Robert Koch-Institut (RKI) nicht vor. Nach IFG besteht nur Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen, nicht auf Beschaffung von Informationen, auch nicht aus anderen Behörden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Gesundheitsämter, da es Sache der Länder bzw. der dortigen Gesundheitsämter ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Das werde ich gerne tun. Jedoch müssten doch auch der Bundesregierung derartige Info…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Rolle von Feiern bei der Corona-Ausbreitung [#200843]
Datum
22. Oktober 2020 08:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Das werde ich gerne tun. Jedoch müssten doch auch der Bundesregierung derartige Informationen z.B. durch die Länder zugetragen worden sein. Anders kann es der Bundesregierung gar nicht möglich sein Absprachen mit den Ländern zu einem gemeinsamen Vorgehen zu treffen. Dafür benötigen Sie doch auch auf Bundesebene eine Datengrundlage? Ich danke für Ihre Zeit! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200843/