Informationen zur Trinkwasserquelle im Ortsteil Wolferode

Vorab- Bemerkung:
Alle Anfragen beziehen sich explizit auf die im Ort befindliche Trinkwasserquelle in der
Forsthausstraße, 35260 Wolferode und dem dortigen Grundwasserkörper.

NICHT befragt werden Messergebnisse der Grundwasserwassermessstelle: "Wolferode Mst.-ID
6785 / Kurzname 434065" gemeint, da diese mehrere Km von der Trinkwasserquelle Wolferode
entfernt liegt und die Ergebnisse im Netz einsehbar sind.

Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen/ Informationen/ Dokumente.. :

1.
Die genaue wissenschaftliche Bezeichnung der Trinkwasserquelle in Wolferode (z.B. Karstquelle,
Schichtquelle, Überlaufquelle, ...)

2.
Aus welcher Tiefe stammt das genutzte Quellwasser in Wolferode ?

3.
Unterlagen über die Mächtigkeit des Grundwasserkörpers aus dem die
Quelle gespeist wird

4.
Die kompletten langjährigen Messergebnisse der Grundwasserstände an der Trinkwasserquelle im
Ort Wolferode.
Die Anfrage bezieht sich Ausdrücklich auf die langjährigen Grundwasserstände bei der Quelle an der Pumpstation an der Forsthausstraße, und NICHT auf die der Messtelle „Wolferode Mst.-ID 6785 !

5.
Die Mess- Ergebnisse über alle Jahre der Messungen der Trinkwasserquelle Wolferode bezüglich :
- Quellschüttungen,
- Wassertemperaturen
- der Mengen der Wasserentnahme für den gesamten langjährigen Zeitraum der Messungen
- falls vorhanden die Menge des nicht genutzten Quellwassers welches ungenutzt abfließt.
Die Ergebnisse vorzugsweise in Form von Diagrammen falls vorhanden.

6.
Dokumente und Schriftverkehr, die die zu erwartenden Verminderung von Grundwasserneubildung und damit einhergehender Verminderung der Quellschüttungen der Trinkwasserquelle Wolferode Thematisieren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorab- Bemerk…
An Gemeinde Stadtallendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Trinkwasserquelle im Ortsteil Wolferode [#244499]
Datum
24. März 2022 12:44
An
Gemeinde Stadtallendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorab- Bemerkung: Alle Anfragen beziehen sich explizit auf die im Ort befindliche Trinkwasserquelle in der Forsthausstraße, 35260 Wolferode und dem dortigen Grundwasserkörper. NICHT befragt werden Messergebnisse der Grundwasserwassermessstelle: "Wolferode Mst.-ID 6785 / Kurzname 434065" gemeint, da diese mehrere Km von der Trinkwasserquelle Wolferode entfernt liegt und die Ergebnisse im Netz einsehbar sind. Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen/ Informationen/ Dokumente.. : 1. Die genaue wissenschaftliche Bezeichnung der Trinkwasserquelle in Wolferode (z.B. Karstquelle, Schichtquelle, Überlaufquelle, ...) 2. Aus welcher Tiefe stammt das genutzte Quellwasser in Wolferode ? 3. Unterlagen über die Mächtigkeit des Grundwasserkörpers aus dem die Quelle gespeist wird 4. Die kompletten langjährigen Messergebnisse der Grundwasserstände an der Trinkwasserquelle im Ort Wolferode. Die Anfrage bezieht sich Ausdrücklich auf die langjährigen Grundwasserstände bei der Quelle an der Pumpstation an der Forsthausstraße, und NICHT auf die der Messtelle „Wolferode Mst.-ID 6785 ! 5. Die Mess- Ergebnisse über alle Jahre der Messungen der Trinkwasserquelle Wolferode bezüglich : - Quellschüttungen, - Wassertemperaturen - der Mengen der Wasserentnahme für den gesamten langjährigen Zeitraum der Messungen - falls vorhanden die Menge des nicht genutzten Quellwassers welches ungenutzt abfließt. Die Ergebnisse vorzugsweise in Form von Diagrammen falls vorhanden. 6. Dokumente und Schriftverkehr, die die zu erwartenden Verminderung von Grundwasserneubildung und damit einhergehender Verminderung der Quellschüttungen der Trinkwasserquelle Wolferode Thematisieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 244499 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Trinkwasserquelle im Ortstei…
An Gemeinde Stadtallendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Trinkwasserquelle im Ortsteil Wolferode [#244499]
Datum
26. April 2022 08:07
An
Gemeinde Stadtallendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Trinkwasserquelle im Ortsteil Wolferode“ vom 24.03.2022 (#244499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Trinkwasserquelle im Ortstei…
An Gemeinde Stadtallendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Trinkwasserquelle im Ortsteil Wolferode [#244499]
Datum
26. April 2022 08:40
An
Gemeinde Stadtallendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zur Trinkwasserquelle im Ortsteil Wolferode“ vom 24.03.2022 (#244499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>