Informationen zur Verkehrssituation in Holzwickede, Geschwindigkeitsmessungen

1) Unterlagen aus denen hervorgeht, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Rausinger Str. (Holzwickede) zwischen Hausnummer 92 und 106 angeordnet wurde
2) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Sölder Str. in Holzwickede zwischen den Hausnummern 48 und 125 im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
3) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Massener Str. in Holzwickede zwischen der Kreuzung Hauptstr. und der Kreuzung Goethestr. / Bilmericher Weg im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
4) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Römerstr. in Holzwickede im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
5) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Rausinger Str. in Holzwickede zwischen der Kreuzung Nordstr. und Hausnummer 106 im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
6) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Lichtendorfer Str. in Holzwickede im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
7) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Schwerter Str. in Holzwickede zwischen Kreuzung Langscheder Str. und Kreuzung Lichtendorfer Str. im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
8) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf dem Landweg in Holzwickede im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
9) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Massener Str. in Holzwickede zwischen Kreuzung Landweg und Kreuzung Lichtendorfer Str. im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
10) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Gottlieb-Daimler-Str. in Holzwickede im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023
11) so nicht in den Messdaten enthalten: Standorte der Messeinrichtungen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Holger Franck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1)…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
Informationen zur Verkehrssituation in Holzwickede, Geschwindigkeitsmessungen [#288344]
Datum
15. September 2023 19:46
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Unterlagen aus denen hervorgeht, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Rausinger Str. (Holzwickede) zwischen Hausnummer 92 und 106 angeordnet wurde 2) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Sölder Str. in Holzwickede zwischen den Hausnummern 48 und 125 im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 3) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Massener Str. in Holzwickede zwischen der Kreuzung Hauptstr. und der Kreuzung Goethestr. / Bilmericher Weg im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 4) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Römerstr. in Holzwickede im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 5) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Rausinger Str. in Holzwickede zwischen der Kreuzung Nordstr. und Hausnummer 106 im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 6) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Lichtendorfer Str. in Holzwickede im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 7) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Schwerter Str. in Holzwickede zwischen Kreuzung Langscheder Str. und Kreuzung Lichtendorfer Str. im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 8) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf dem Landweg in Holzwickede im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 9) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Massener Str. in Holzwickede zwischen Kreuzung Landweg und Kreuzung Lichtendorfer Str. im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 10) Messdaten der Geschwindigkeitsmessungen auf der Gottlieb-Daimler-Str. in Holzwickede im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 01.06.2023 11) so nicht in den Messdaten enthalten: Standorte der Messeinrichtungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 288344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288344/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Kommunalverwaltung Holzwickede
Sehr geehrter Herr Franck, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Betreff
[extern] Informationen zur Verkehrssituation in Holzwickede, Geschwindigkeitsmessungen [#288344]
Datum
19. September 2023 09:09
Status
Warte auf Antwort
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615 Bytes


Sehr geehrter Herr Franck, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzes NRW vom 15.09.2023. Das IFG NRW regelt die Voraussetzungen, unter denen Informationen zugänglich gemacht werden. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 genannten Stellen (z.B. Behörden) Anspruch auf Zugang zu den dort vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieses Gesetzes. Nähere Einzelheiten sind zudem in der Dienstanweisung Datenschutz und Informationsfreiheit für die Gemeinde Holzwickede geregelt. Zuständig für den Informationszugang sind die jeweiligen Fachbereiche der Gemeinde Holzwickede in ihrer Eigenschaft als informationspflichtige Stelle im funktionalen Sinne nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 3 der Dienstanweisung Datenschutz und Informationsfreiheit für die Gemeinde Holzwickede. Vor der Entscheidung sind die Anträge nach § 18 Abs. 2 der v.g. Dienstanweisung dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vorzulegen. Ihren Antrag habe ich daher dem Datenschutzbeauftragten mit der Bitte um Prüfung zugeleitet. Sobald mit von dort eine Antwort vorliegt, werde ich den Antrag dem zuständigen Fachbereich zuleiten. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Holger Franck
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Fristen gemäß I…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: [extern] Informationen zur Verkehrssituation in Holzwickede, Geschwindigkeitsmessungen [#288344]
Datum
20. September 2023 15:13
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Fristen gemäß IFG NRW unabhängig von etwaigen internen Dienstanweisungen der Gemeinde Holzwickede gelten. Ich gehe davon aus, dass die internen Anweisungen und Prozesse so gestaltet sind, dass hierdurch kein Rechtsbruch schon von Seiten des Systems angelegt ist. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 288344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288344/

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Kommunalverwaltung Holzwickede
IFG Antrag Sehr geehrter Herr Franck, zunächst bestätige ich den Eingang ihrer nachstehenden mail (wenn nicht sc…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Betreff
IFG Antrag
Datum
27. September 2023 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Herr Franck, zunächst bestätige ich den Eingang ihrer nachstehenden mail (wenn nicht schon geschehen). Ihre Anfrage im Rahmen des IFG NRW beantworten wir wie folgt: Die unter Punkt 1 geforderte Anordnung finden sie im Anhang dieser Mail. Zu den Punkten 2 - 11 ergeht der Hinweis, dass die Gemeinde Holzwickede keine Geschwindigkeitsmessungen im gemeindlichen Straßennetz durchführt. Diese Messungen werden sowohl durch die Kreispolizeibehörde Unna [cid:image001.png@01D9F14C.708A4A60] als auch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. [cid:image003.jpg@01D9F158.E10F1B60] Von daher können wir die von ihnen gewünschten Messdaten nicht liefern. Mit freundlichen Grüßen