Informationen zur Verwendung von tragbaren Mikrowellenwaffen durch ausländische Geheimdienste

1. Alle Dokumente in Bezug auf den Einsatz von Mikrowellenwaffen (Gehirnwellenfrequenzen mit ~ 2400 MHz Trägerfrequenz) durch ausländische Geheimdienste. Die Waffen sind tragbar und das Signal wird mit linearen Festkörper-Mikrowellenverstärkern verstärkt. In der Regel werden Motorradbatterien verwendet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Dokumente in Bezug a…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
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Betreff
Informationen zur Verwendung von tragbaren Mikrowellenwaffen durch ausländische Geheimdienste [#172241]
Datum
17. Dezember 2019 07:22
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Dokumente in Bezug auf den Einsatz von Mikrowellenwaffen (Gehirnwellenfrequenzen mit ~ 2400 MHz Trägerfrequenz) durch ausländische Geheimdienste. Die Waffen sind tragbar und das Signal wird mit linearen Festkörper-Mikrowellenverstärkern verstärkt. In der Regel werden Motorradbatterien verwendet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen John Erin Binns Anfragenr: 172241 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Bundesamt für Verfassungsschutz
BFV 309107/ Anfrage
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BFV 309107/ Anfrage
Datum
18. Dezember 2019 06:43
Status
Anfrage abgeschlossen
78,0 KB