Informationen zur Verwertung von nicht abgeholten Lieferungen, die am Zoll einbehalten werden

Die Anzahl an nicht abgeholten Lieferungen im Jahr 2017.
Die genauere Vorgehensweise, wie mit dieser Art von Paketen nach Ablauf der Frist umgegangen wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl an ni…
An Hauptzollamt Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Verwertung von nicht abgeholten Lieferungen, die am Zoll einbehalten werden [#31306]
Datum
27. Juni 2018 12:04
An
Hauptzollamt Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl an nicht abgeholten Lieferungen im Jahr 2017. Die genauere Vorgehensweise, wie mit dieser Art von Paketen nach Ablauf der Frist umgegangen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Nürnberg
Hauptzollamt Nürnberg O 1000 B - A 1210 Nürnberg, 28. Juni 2018 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in -…
Von
Hauptzollamt Nürnberg
Betreff
Informationen zur Verwertung von nicht abgeholten Lieferungen, die am Zoll einbehalten werden [#31306]
Datum
28. Juni 2018 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Nürnberg O 1000 B - A 1210 Nürnberg, 28. Juni 2018 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail- Betreff: Informationen zur Verwertung von nicht abgeholten Lieferungen, die am Zoll einbehalten werden Bezug: Ihre Anfrage vom 27. Juni 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Pakete, die in den Poststellen der Zollämter eingelagert werden, weil von Seiten der Empfängerin / des Empfängers noch Nachweise bezüglich des Sendungsinhalts vorzulegen sind (z.B. Rechnung), werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (14 Tage bei versicherten Sendungen, 7 Tage bei anderen Sendungen) grundsätzlich an die Deutsche Post zurückgesandt. Diese ist vertraglich dazu verpflichtet, die nicht abgeholten Sendungen weltweit an die Absenderin / den Absender zurückzuschicken. Eine Angabe zu den im Jahr 2017 insgesamt nicht abgeholten Sendungen ist jedoch nicht möglich, weil bei den Zollämtern nur Statistiken hinsichtlich der Gesamtanzahl der eingelieferten und registrierten Sendungen geführt werden. Bei dieser Auskunft handelt es sich aufgrund des geringen zeitlichen Aufwands um eine nicht kostenpflichtige Auskunft im Sinne des § 10 Absatz 1 IFG i.V.m. § 1 Absatz 1 IFGGebV und Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zur IFGGebV. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre es möglich, mir kostenfrei die Statistiken hins…
An Hauptzollamt Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zur Verwertung von nicht abgeholten Lieferungen, die am Zoll einbehalten werden [#31306]
Datum
28. Juni 2018 09:32
An
Hauptzollamt Nürnberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre es möglich, mir kostenfrei die Statistiken hinsichtlich der Gesamtanzahl der eingelieferten und registrierten Sendungen zukommen zu lassen? Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hauptzollamt Nürnberg
Sehr geehrtAntragsteller/in bei den Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Nürnberg wurden im Jahr 2017 insgesamt…
Von
Hauptzollamt Nürnberg
Betreff
AW: Informationen zur Verwertung von nicht abgeholten Lieferungen, die am Zoll einbehalten werden [#31306]
Datum
28. Juni 2018 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bei den Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Nürnberg wurden im Jahr 2017 insgesamt 34919 entsprechende Warensendungen registriert, die sich wie folgt verteilten: Zollamt Ansbach-Weißenburg: 6046 Zollamt Erlangen-Tennenlohe: 9706 Zollamt Nürnberg-Hafen: 19167. Auch bei dieser Auskunft handelt es sich aufgrund des geringen zeitlichen Aufwands um eine nicht kostenpflichtige Auskunft im Sinne des § 10 Absatz 1 IFG i.V.m. § 1 Absatz 1 IFGGebV und Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zur IFGGebV. Mit freundlichen Grüßen