Informationen zur wirtschaftlichen Rechtfertigung der Ansiedlung von sogenannten Chipindustrien in Sachsen

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Informationen, anhand derer die Wirtschaftlichkeit von Subventionen oder subventionsähnlichen Zahlungen bei der Ansiedlung der Chipindustrien in Sachsen geprüft wird. Ausdrücklich ist diese Anfrage nicht auf die jüngste Ansiedlung durch "tmsc" beschränkt.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 0 Follower:innen
Peter Stimpel
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, anhan…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
Informationen zur wirtschaftlichen Rechtfertigung der Ansiedlung von sogenannten Chipindustrien in Sachsen [#285730]
Datum
8. August 2023 13:21
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen, anhand derer die Wirtschaftlichkeit von Subventionen oder subventionsähnlichen Zahlungen bei der Ansiedlung der Chipindustrien in Sachsen geprüft wird. Ausdrücklich ist diese Anfrage nicht auf die jüngste Ansiedlung durch "tmsc" beschränkt. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Stimpel Anfragenr: 285730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285730/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Stimpel, vielen Dank für Ihre Anfrage, in der…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
AW: Informationen zur wirtschaftlichen Rechtfertigung der Ansiedlung von sogenannten Chipindustrien in Sachsen [#285730]
Datum
21. August 2023 15:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Stimpel, vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um Auskunft über Informationen, anhand derer die Wirtschaftlichkeit von Subventionen oder subventionsähnlichen Zahlungen bei der Ansiedlung der Chipindustrien in Sachsen geprüft wird, nach dem Sächsischen Transparenzgesetz baten. Hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres Antrags vom 8. August 2023 auf Übersendung nach dem Sächsischen Transparenzgesetz beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestätigt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Informationen Sie begehren. Wir können Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten. Es wird Ihnen daher Gelegenheit gegeben, Ihren Antrag gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 des Sächsischen Transparenzgesetzes zu konkretisieren oder den Antrag zurückzunehmen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung des Antrages aussetzen werden. Insbesondere haben wir folgende Fragen zu Ihrem Antrag: · Was verstehen Sie unter dem Begriff „Wirtschaftlichkeit“ und auf wen würde sich dies hier beziehen (z.B. Subventionsgeber, Subventionsnehmer, jemand Drittes)? · Bezieht sich Ihre Anfrage hier auf Informationen zu gewährten „Subventionen/ subventionsähnlichen Leistungen“ für die hiesige Chipindustrie der Höhe nach? Oder bezieht sich Ihre Anfrage bspw. auf Informationen zu gewährten „Subventionen/ subventionsähnlichen Leistungen“ für die hiesige Chipindustrie dem Grunde nach oder auf einen anderen/weiteren Aspekt? · Auf welchen Zeitraum bezieht sich Ihre Anfrage? · Auf welche öffentliche Finanzierungsquelle bezieht sich Ihre Anfrage (Bundesmittel, Landesmittel, kommunale Mittel, EU-Mittel)? Hinsichtlich der Bearbeitung eines von Ihnen eingegrenzten Antrages wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine kostenfreie Informationsgewährung davon abhängt, in welcher Zeit die anstehenden Aufgaben der Recherche der Unterlagen, Prüfung der Unterlage auf geschützte Information und gegebenenfalls vorzunehmende Schwärzungen zu erledigen sind und ob eine Gebühr den Betrag von 600,00 EUR übersteigt. Auch mit Blick auf diesen Aspekt wird gemäß § 12 Absatz 5 Satz 7 des Sächsischen Transparenzgesetzes um Prüfung der Möglichkeit einer Präzisierung der gewünschten Informationen angeregt. Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Peter Stimpel
Guten Tag. Vielen Dank für die Eingangsbestätigung, und Ihre Rückfragen. Unter Wirtschaftlichkeit verstehe ich e…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Informationen zur wirtschaftlichen Rechtfertigung der Ansiedlung von sogenannten Chipindustrien in Sachsen [#285730]
Datum
21. August 2023 20:29
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag. Vielen Dank für die Eingangsbestätigung, und Ihre Rückfragen. Unter Wirtschaftlichkeit verstehe ich eine mögliche Prognose seitens der Regierung / ausgebenden Stellen im Vorfeld einer Subventions- oder Fördermittelzusage. Meine Anfrage geht von der Annahme aus, dass im Vorfeld eine Betrachtung stattfindet, welche Gelder bei solch einer Maßnahme seitens Regierung ausgegeben werden, und welche Erwartungen man an die Effekte solch einer Investition hat. Ich möchte das aus Sicht des/der Geldgeber verstanden wissen. Weiterhin gehe ich davon aus, dass es für solche Investitionsvorhaben Studien oder andere Grundlagen gibt, die eine mögliche Erwartungshaltung an solche Investitionen und deren Auswirkungen für die lokale Wirtschaft sowie zum Beispiel auch für Steuereinnahmen direkt sowie indirekt prognostizieren. Es geht mir um weniger um die absolute Höhe der Subventionen, eher um Informationen, wie die Festlegung der Subventionshöhe erfolgt und im Fall "tmsc" auch erfolgt ist. Bitte benutzen Sie als Zeitraum für meine Anfrage den 1.1.2020 - 31.7.2023. Meine Anfrage bezieht sich auf Mittel des Landes Sachsen sowie seiner Kommunen. Wenn für die Ausgabe von Landesmitteln oder kommunalen Mitteln auch Mittel aus dem Bundeshaushalt oder EU-Mittel Voraussetzung waren, reicht mir ein Hinweis auf die involvierte Stelle beim Bund bzw. der EU, ein Fördertopfname oder ähnliche Merkmale zur Identifizierung der jeweiligen Förderung / Subvention. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 285730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285730/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ihre E-Mails vom 8. August und 21. August [#285730] Sehr geehrter Herr Stimpel, beigefügt erhalten Sie die Aus…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
AW: Informationen zur wirtschaftlichen Rechtfertigung der Ansiedlung von sogenannten Chipindustrien in Sachsen [#285730]
Datum
6. September 2023 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Ihre E-Mails vom 8. August und 21. August [#285730] Sehr geehrter Herr Stimpel, beigefügt erhalten Sie die Auskunft vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach dem Sächsischen Transparenzgesetz u.a. zu Ihrer Anfrage Nr. 285730. Ich bitte Sie, mir den Erhalt des Bescheides, der gleichfalls als Anlage beigefügt ist, zu bestätigen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Peter Stimpel
Guten Tag, Den von Ihnen erlassenen Bescheid nehme ich hiermit zur Kenntnis. Trotz der Ablehnung meines Antrags…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Informationen zur wirtschaftlichen Rechtfertigung der Ansiedlung von sogenannten Chipindustrien in Sachsen [#285730]
Datum
6. September 2023 12:11
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Den von Ihnen erlassenen Bescheid nehme ich hiermit zur Kenntnis. Trotz der Ablehnung meines Antrags bedanke ich mich bei Ihnen für die in Ihrer Antwort enthaltenen allgemeinen Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 285730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285730/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. September 2023 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.