Informationsanfrage bzgl. des Wohnheims INF681

- Seit wann wurde die Schließung des Wohnheims INF681 erwogen, wann beschlossen und warum wurde hierbei auf verzögerte Kommunikation mit den Mietern gesetzt?
- Warum musste das Wohnheim INF681 schließen
- Den Grund für die hohe Präsenz des Sicherheitsdienstes in diesem Wohnheim in den Monaten vor der Schließung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2023
  • Frist
    7. Juni 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
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Betreff
Informationsanfrage bzgl. des Wohnheims INF681 [#278102]
Datum
5. Mai 2023 13:58
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Seit wann wurde die Schließung des Wohnheims INF681 erwogen, wann beschlossen und warum wurde hierbei auf verzögerte Kommunikation mit den Mietern gesetzt?<< Antragsteller:in >> - Warum musste das Wohnheim INF681 schließen<< Antragsteller:in >> - Den Grund für die hohe Präsenz des Sicherheitsdienstes in diesem Wohnheim in den Monaten vor der Schließung Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278102/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag << Antragsteller:in >> gerne beantworten wir Ihre Anfrage: "Seit wann wurde die Schl…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Informationsanfrage bzgl. des Wohnheims INF681 [#278102]
Datum
9. Mai 2023 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> gerne beantworten wir Ihre Anfrage: "Seit wann wurde die Schließung des Wohnheims INF681 erwogen, wann beschlossen und warum wurde hierbei auf verzögerte Kommunikation mit den Mietern gesetzt?" Eine Suggestivfrage mit falschem Inhalt müssen wir zurückweisen: Es wurde nicht auf verzögerte Kommunikation mit den MieterInnen gesetzt. Diese erfolgte umgehend auf die Entscheidung, das Wohnheim aufzugeben. "Warum musste das Wohnheim INF681 schließen" Das Wohnheim musste aus Sicherheitsgründen aufgegeben werden. "Den Grund für die hohe Präsenz des Sicherheitsdienstes in diesem Wohnheim in den Monaten vor der Schließung" Um die Sicherheit bis zum Auszug zu gewährleisten, haben wir für unsere BewohnerInnen einen Sicherheitsdienst beauftragt. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort! Ich bitte noch um die restliche Beantwortung der Anfrage: -Wan…
An Studierendenwerk Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsanfrage bzgl. des Wohnheims INF681 [#278102]
Datum
9. Mai 2023 14:20
An
Studierendenwerk Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort! Ich bitte noch um die restliche Beantwortung der Anfrage: -Wann wurde die Schließung erwogen, wann beschlossen und wann wurde diese kommuniziert (Bitte jeweils mit Daten) - Um welche Sicherheitsmängel handelte es sich und warum ließen sich diese nicht beheben? - Bei Anwort 3 widersprechen Sie Ihrer Antwort zu Frage 1, da dies schon mehrere Monate vor der Schließung stattgefunden hat, deshalb die genauere Frage: Wann und aus welchem Grund wurde die Präsenz des Sicherheitsdienstes Anfang des Jahres angehoben - Welche Kosten wurden für die Schließung des Wohnheims veranlagt Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278102/

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Studierendenwerk Heidelberg
Guten Tag << Antragsteller:in >> unsere Antworten finden Sie unterhalb. Viele Grüße -Wann wurde die…
Von
Studierendenwerk Heidelberg
Betreff
AW: Informationsanfrage bzgl. des Wohnheims INF681 [#278102]
Datum
22. Mai 2023 13:07
Status
Guten Tag << Antragsteller:in >> unsere Antworten finden Sie unterhalb. Viele Grüße -Wann wurde die Schließung erwogen, wann beschlossen und wann wurde diese kommuniziert (Bitte jeweils mit Daten) Bei der Frage, wann die Schließung erwogen wurde, handelt es sich um interne Besprechungsinhalte, die keine „amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“ sind, und daher aus unserer Sicht nicht bekanntgegeben werden müssen. Ferner gilt hier die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen. Wir können mitteilen, dass wir über den Februar 2022 hinweg diverse Besprechungen/Begehungen zu dem Wohnheim mit verschiedenen Institutionen geführt haben, um das weitere Vorgehen einvernehmlich mit den ausschlaggebenden Stellen zu klären. Ende Februar haben wir die finale Rückmeldung erhalten, dass eine Aufrechterhaltung des Wohnheims über den 01.04.2023 hinausgehend nicht möglich ist. Am 03.03.2023, also wenige Tage danach, haben wir unsere BewohnerInnen informiert. - Um welche Sicherheitsmängel handelte es sich und warum ließen sich diese nicht beheben? Es handelte sich um brandschutztechnische Mängel, die teilweise auch die Substanz des Gebäudes betrafen. Eine Sanierung zeigte sich als äußerst unwirtschaftlich und hätte darüber hinaus einige Monate Planungszeit sowie anschließend auch mehrere Monate der Umsetzung bedurft. Nach Rücksprache mit den für uns zuständigen Institutionen war das aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar, ein Abriss ist unumgänglich. - Bei Anwort 3 widersprechen Sie Ihrer Antwort zu Frage 1, da dies schon mehrere Monate vor der Schließung stattgefunden hat, deshalb die genauere Frage: Wann und aus welchem Grund wurde die Präsenz des Sicherheitsdienstes Anfang des Jahres angehoben Wir haben geschrieben, dass wir den Sicherheitsdienst beauftragt haben, um die Sicherheit bis zum Auszug zu gewährleisten. Wir haben uns aber nicht widersprochen, denn tatsächlich wussten wir zum Zeitpunkt der Beauftragung des Sicherheitsdienstes noch nicht, wann der Auszug erfolgen muss/wird. - Welche Kosten wurden für die Schließung des Wohnheims veranlagt Die uns entstehenden Kosten sind primär Mietausfälle. Unsere günstigsten Wohnungen in dem Wohnheim lagen bei etwa 180 Euro warm, wir führten insgesamt 180 Bettplätze.