Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH

Eine Auflistung der Aufsichtsratsmitglieder der Brainergy Park Jülich GmbH seit Gründung der Gesellschaft bzw. seit Bildung des Aufsichtsrats in der Gesellschaft. Darüber hinaus erbitte ich Auskunft über die vereinbarte Höhe der Aufwandsentschädigung der Aufsichtsratsmitglieder, über die Vertreter der Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung sowie die Übersendung des Gesellschaftsvertrags der Brainergy Park Jülich GmbH.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Jülich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184]
Datum
22. Februar 2023 23:24
An
Kommunalverwaltung Jülich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Aufsichtsratsmitglieder der Brainergy Park Jülich GmbH seit Gründung der Gesellschaft bzw. seit Bildung des Aufsichtsrats in der Gesellschaft. Darüber hinaus erbitte ich Auskunft über die vereinbarte Höhe der Aufwandsentschädigung der Aufsichtsratsmitglieder, über die Vertreter der Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung sowie die Übersendung des Gesellschaftsvertrags der Brainergy Park Jülich GmbH.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271184/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH“ vom 22.02.2023…
An Kommunalverwaltung Jülich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184]
Datum
27. März 2023 10:18
An
Kommunalverwaltung Jülich
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH“ vom 22.02.2023 (#271184) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH“ [#271184]
Datum
3. April 2023 12:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/271184/ Die Anfrage wurde von der Verwaltung nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 271184.pdf Anfragenr: 271184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271184/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.04.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH“ [#271184]
Datum
3. April 2023 13:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.04.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.10-2395/23 Antrag auf Informationszugang vom 22.02.2023 zu verschiedenen Informationen der Brainergy Par…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.10-2395/23 Antrag auf Informationszugang vom 22.02.2023 zu verschiedenen Informationen der Brainergy Park Jülich GmbH
Datum
11. April 2023 11:04
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.10-2395/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 22.02.2023 zu verschiedenen Informationen der Brainergy Park Jülich GmbH Sehr geehrte/r Antragsteller/in, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Jülich mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schulte-Zurhausen Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf
Kommunalverwaltung Jülich
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage konnte nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwo…
Von
Kommunalverwaltung Jülich
Betreff
AW: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184] - 209.2.3.2.10-2395/23 IFG NRW
Datum
21. April 2023 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage konnte nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet werden, weil sie an die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Jülich gerichtet wurde und intern nicht an die entsprechende Stelle weitergeleitet wurde. Ich bitte um Verständnis für die Verzögerung. Ihre Anfrage wird momentan bearbeitet. Eine Beantwortung der einzelnen Fragen wird Mitte Mai erfolgen, sobald eine Rückmeldung des für Beteiligungen zuständigen Mitarbeiters möglich ist. Auch bezüglich der eventuellen Erhebung von Gebühren kann ich erst zu dem Zeitpunkt Auskunft geben. Ich werde Sie aber in jedem Fall vor Auskunftserteilung informieren, falls Gebühren anfallen werden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-2395/23 Betr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH (#271184)
Datum
11. Mai 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort
Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-2395/23 Betreff: Mein Schreiben vom 21.04.2023 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung, Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH (#271184) Ihr Schreiben vom 27.03.2023 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Jülich
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage zum Aufsichtsrat der Brainergy Park Jülich GmbH beantworte ich wie …
Von
Kommunalverwaltung Jülich
Betreff
AW: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184] - 209.2.3.2.10-2395/23 IFG NRW
Datum
16. Mai 2023 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage zum Aufsichtsrat der Brainergy Park Jülich GmbH beantworte ich wie folgt: Den Gesellschaftsvertrag können Sie über folgenden Link aufrufen: https://ratsinfo.juelich.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZY71rJSTKO2XdgnSD8F6x6MfPTrjSAgJW8_tthnh3F8N/Gesellschaftsvertrag.pdf Dies ist der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe Jülich GmbH. Durch Veräußerung von Geschäftsanteilen an weitere Kommunen hat sich die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder geändert. Dies können Sie den beigefügten Anlagen entnehmen. Eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder dieses Aufsichtsrates gibt es nicht. Vertreter der Gesellschafterin Jülich ist der Bürgermeister der Stadt Jülich. Die Aufsichtsratsmitglieder der Brainergy Park GmbH seit Gründung können Sie folgenden Ratsbeschlüssen entnehmen: • Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH https://ratsinfo.juelich.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRmhsS7LC066_ajePtga893hCgqBzzktEnars8V6-sv3/Beschlusstext_75-2015_-oeffentlich-_Stadtrat_19.02.2015.pdf • Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH hier: Abberufung und Neubesetzung Aufsichtsrat https://ratsinfo.juelich.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZc-Lwtmsd-xyZfldKRCrGE3xwikPEhL-WZdicCj4y1Hw/Beschlusstext_264-2018_-oeffentlich-_Stadtrat_04.10.2018.pdf • Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Brainergy-Park Jülich GmbH https://ratsinfo.juelich.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZU9gdCM40r_upOw8COrIUCKkbGwewOJRwiiAVjoDDjXf/Beschlusstext_300-2020_-oeffentlich-_Stadtrat_10.11.2020.pdf • Nachbesetzung Aufsichtsrat Brainergy Park GmbH https://ratsinfo.juelich.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSGl3CKEJNSk2Y4eWlPN4pl5ThEairT99dcpjXNsFcje/Beschlusstext_253-2021_-oeffentlich-_Stadtrat_30.08.2021.pdf • Nachbesetzung Aufsichtsrat Brainergy Park Jülich GmbH https://ratsinfo.juelich.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQ9xZ5Vy6zGjom0BK9NoJyyjqywXUpt0N_GFzIReagnY/Beschlusstext_296-2021_-oeffentlich-_Stadtrat_28.10.2021.pdf Ich weise darauf hin, dass sich die hier weitergegebenen Informationen auf die Daten der Stadt Jülich beziehen. Die Informationen der übrigen Beteiligungskommunen sind ggf. bei diesen zu erfragen. Gebühren werden für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme mit Datum vom 16.05.2023 bitte ich folgend…
An Kommunalverwaltung Jülich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184] - 209.2.3.2.10-2395/23 IFG NRW [#271184]
Datum
22. Mai 2023 13:39
An
Kommunalverwaltung Jülich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme mit Datum vom 16.05.2023 bitte ich folgende Informationen zu ergänzen. I. Bitte übersenden Sie mir eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags der Brainergy Park Jülich GmbH. II. Bitte erteilen Sie Auskunft über die vereinbarte Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Brainergy Park Jülich GmbH seit Bildung des Aufsichtsrats in der Gesellschaft. Darüber hinaus bitte ich um die Übersendung der jeweiligen Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Begründung: In ihrer Stellungnahme mit Datum vom 16.05.2023 lassen Sie wesentliche Aspekte meiner Anfrage unbeachtet. Die Übersendung des Gesellschaftsvertrags der Vorgängergesellschaft Campus Merscher Höhe Jülich GmbH schafft meinem Anliegen keine Abhilfe. In Anbetracht der bereits verstrichenen Frist bitte ich um die zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage innerhalb von 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Jülich
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis einschließlich 09.06.2023 nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht wei…
Von
Kommunalverwaltung Jülich
Betreff
Automatische Antwort: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184] - 209.2.3.2.10-2395/23 IFG NRW [#271184]
Datum
22. Mai 2023 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis einschließlich 09.06.2023 nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an Frau [geschwärzt], Tel: [geschwärzt] oder an Herrn [geschwärzt], Tel: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme mit Datum vom 16.05.2023 bitte ich folgend…
An Kommunalverwaltung Jülich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184] - 209.2.3.2.10-2395/23 IFG NRW [#271184]
Datum
22. Mai 2023 13:53
An
Kommunalverwaltung Jülich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme mit Datum vom 16.05.2023 bitte ich folgende Informationen zu ergänzen. I. Bitte übersenden Sie mir eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags der Brainergy Park Jülich GmbH. II. Bitte erteilen Sie Auskunft über die vereinbarte Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Brainergy Park Jülich GmbH seit Bildung des Aufsichtsrats in der Gesellschaft. Darüber hinaus bitte ich um die Übersendung der jeweiligen Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Begründung: In ihrer Stellungnahme mit Datum vom 16.05.2023 lassen Sie wesentliche Aspekte meiner Anfrage unbeachtet. Die Übersendung des Gesellschaftsvertrags der Vorgängergesellschaft Campus Merscher Höhe Jülich GmbH schafft meinem Anliegen keine Abhilfe. In Anbetracht der bereits verstrichenen Frist bitte ich um die zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage innerhalb von 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271184/
Kommunalverwaltung Jülich
Sehr geehrter/r Antragsteller/in, Ihre ergänzende Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu I. Eine Ausfertigung des …
Von
Kommunalverwaltung Jülich
Betreff
AW: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184] - 209.2.3.2.10-2395/23 IFG NRW [#271184]
Datum
12. Juni 2023 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter/r Antragsteller/in, Ihre ergänzende Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu I. Eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages haben Sie bereits erhalten. Der Campus Merscher Höhe Jülich GmbH ist keine Vorgängergesellschaft der Brainergy Park Jülich GmbH. Im Rahmen der Umfirmierung wurde lediglich der Name der Gesellschaft in "Brainergy Park Jülich GmbH" umbenannt. Es handelt sich also um dieselbe Gesellschaft, sodass der Gesellschaftsvertrag weiterhin gültig ist. Zu II. Wie in meinem Schreiben vom 16.05.2023 bereits mitgeteilt, gibt es keine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder dieses Aufsichtsrates. Falls der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung hat, liegt diese der Stadt Jülich nicht vor. Daher kann ich Ihnen hierzu keine Informationen geben. Ich hoffe, mit dieser Auskunft Ihre Fragen beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme mit Datum vom 12.06.2023 muss ich die Anfr…
An Kommunalverwaltung Jülich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184] - 209.2.3.2.10-2395/23 IFG NRW [#271184]
Datum
13. Juni 2023 11:13
An
Kommunalverwaltung Jülich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf ihre Stellungnahme mit Datum vom 12.06.2023 muss ich die Anfrage aufrechterhalten. I. In ihrer Stellungnahme mit Datum vom 12.06.2023 tragen Sie vor, dass der Gesellschaftsvertrag in seiner Fassung mit Datum vom 14.01.2015 unverändert weiterhin Anwendung finde. Dies ist nur teilweise richtig. Seit der Gründung der Gesellschaft wurden im Handelsregister drei Änderungen des Gesellschaftsvertrags vermerkt, erstens, die Änderung mit Datum vom 20.11.2018 bezüglich § 1 Firma und Sitz, § 4 Stammkapital und Stammeinlagen, Ziffer 2. wurde neu gefasst und die Ziffern 3. und 4. ersatzlos gestrichen, § 14 Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung, Ziffer 5. wurde geändert; zweitens, die Änderung mit Datum vom 28.01.2020 bezüglich § 15 Wirtschaftsplan, Jahresabschluss und Ergebnisverwendung, Ziffer 5. wurde ergänzt sowie drittens, die Änderung mit Datum vom 22.09.2021 bezüglich § 10 Aufsichtsrat Ziffer 1. und Ziffer 2. sowie in § 11 Innere Ordnung des Aufsichtsrates Ziffer 3. Beweis: Handelsregisterauszug der Brainergy Park Jülich GmbH, Jülich, zuletzt abgerufen am 13.06.2023. Bitte übersenden Sie mir eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags der Brainergy Park Jülich in seiner aktualisierten Fassung. II. Weiterhin tragen Sie vor, dass es keine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats gäbe. Dies steht im Widerspruch zu § 13 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder des Gesellschaftsvertrags der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mit Datum vom 14.01.2015. Eine Änderung des § 13 des Gesellschaftsvertrags seit Gründung der Gesellschaft wurde im Handelsregister nicht vermerkt, insofern ist davon auszugehen, dass diese Regelung weiterhin Anwendung findet. An dieser Stelle sei ergänzend darauf verwiesen, dass die in § 13 Ziffer 1. und 2. vorgesehenen Sitzungsgelder sowie der Ersatz angemessener Reisekosten und barer Auslagen als Aufwandsentschädigung der Aufsichtsratsmitglieder einzuordnen sind. Beweis: Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mit Datum vom 14.01.2015, zuletzt abgerufen am 13.06.2023 sowie Handelsregisterauszug der Brainergy Park Jülich GmbH, Jülich, zuletzt abgerufen am 13.06.2023. Bitte erteilen Sie Auskunft über die vereinbarte Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Brainergy Park Jülich GmbH seit Bildung des Aufsichtsrats in der Gesellschaft. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wird durch § 11 Innere Ordnung des Aufsichtsrats des Gesellschaftsvertrags geregelt. Durch die Übersendung einer aktualisierten Fassung des Gesellschaftsvertrags der Brainergy Park Jülich GmbH gemäß I. ist dieser Teil der Anfrage als erledigt zu betrachten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 271184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271184/

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Kommunalverwaltung Jülich
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, I. der Gesellschaftsvertrag findet nicht unverändert Anwendung, ist aber tatsäch…
Von
Kommunalverwaltung Jülich
Betreff
AW: Informationsanfrage zur Brainergy Park Jülich GmbH [#271184] - 209.2.3.2.10-2395/23 IFG NRW [#271184]
Datum
19. Juni 2023 12:13
Status
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, I. der Gesellschaftsvertrag findet nicht unverändert Anwendung, ist aber tatsächlich weiterhin gültig. Es gibt keine vollständige aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages. Die Änderungen ergeben sich durch Nachträge der ursprünglichen Fassung. Anbei erhalten Sie die Fassung des Gesellschaftsvertrages vom 20.11.2018 zum Zeitpunkt der Umfirmierung. Die Änderungen, die danach vorgenommen wurden, können Sie folgenden Sitzungsvorlagen entnehmen: Änderung vom 28.01.2020 - https://ratsinfo.juelich.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZc8PBvqoYFWrIW5RZodqAFo Änderung vom 22.09.2021 - https://ratsinfo.juelich.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZBqI1k3Ty0AkpslLmUzWCc II. Wie ich Ihnen bereits in beiden vorangegangenen Schreiben mitgeteilt habe, erhalten die Aufsichtsratsmitglieder keine Aufwandsentschädigung. Entgegen Ihrer Aussage widerspricht dies auch nicht dem § 13 des Gesellschaftsvertrages. Dieser begründet mit seinem Wortlaut nur die Möglichkeit, ein Sitzungsgeld zu erhalten, sollte die Gesellschafterversammlung einen derartigen Beschluss gefasst haben. Die Mitglieder erhalten weder ein Sitzungsgeld noch sonstige Vergütungen. Die aktuelle Fassung des § 11 des Gesellschaftsvertrages können Sie der Sitzungsvorlage mit der Änderung vom 22.09.2021 entnehmen (s. o.). Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage hiermit ausreichend beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen

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