Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln, Aufgabenbeschreibungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln vor bzw. ggf. nach dem 25.5.18

2) zudem, falls vorhanden, nachlesbare Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibungen und Informationen zur Umgrenzung des Anwendungsbereichs seiner Tätigkeit

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ich beantrage im Sinne des rechtlichen Gehörs hilfsweise Akteneinsicht in das Verwaltungs

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juni 2018
  • Frist
    3. August 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln, Aufgabenbeschreibungen [#31387]
Datum
30. Juni 2018 14:55
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln vor bzw. ggf. nach dem 25.5.18 2) zudem, falls vorhanden, nachlesbare Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibungen und Informationen zur Umgrenzung des Anwendungsbereichs seiner Tätigkeit Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ich beantrage im Sinne des rechtlichen Gehörs hilfsweise Akteneinsicht in das Verwaltungs Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird auch die Information benötigt, wo man allgemein nachlesen kann, wer nach d…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln, Aufgabenbeschreibungen [#31387]
Datum
4. Juli 2018 17:08
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird auch die Information benötigt, wo man allgemein nachlesen kann, wer nach der DSGVO-EU der/die für die Verarbeitung Verantwortliche für Kölner Schulen ist. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, zu der o. g., öffentlich geschalteten Informationsfreiheitsanfrage, die zu Ihren I…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln, Aufgabenbeschreibungen [#31387]
Datum
27. Juli 2018 16:07
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu der o. g., öffentlich geschalteten Informationsfreiheitsanfrage, die zu Ihren Informationsunterlagen gelangt ist, erbitte ich eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkun…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln, Aufgabenbeschreibungen [#31387]
Datum
3. August 2018 16:01
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln, Aufgabenbeschreibungen“ vom 30.06.2018 (#31387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln, Aufgabenbeschreibungen“ [#31387] [#31387]
Datum
8. August 2018 14:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31387 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Maximalfrist reaktionslos ignoriert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.08.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag IFG NRW zu Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln, Aufgabenbeschreibungen“ [#31387] [#31387]
Datum
9. August 2018 07:52
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.08.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer 31387 Aktenzeichen 209.2.3.2.9-5754/18 Informationsf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer 31387
Datum
16. August 2018 12:30
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.9-5754/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 30.06.2018 an die Stadt Köln (Schulamt) zu 1) Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln vor bzw. ggf. nach dem 25.5.18 2) zudem, falls vorhanden, nachlesbare Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibungen und Informationen zur Umgrenzung des Anwendungsbereichs seiner Tätigkeit über die Internetplattform fragdenstaat.de (Anfragenr. 31387) Sehr geehrter Herr Zufall, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Kopie bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Kopie: Von: ZF LDI Poststelle (LDI) Gesendet: Donnerstag, 16. August 2018 12:27 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Aktenzeichen 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer 31387 Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.9-6731/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag des Herrn Rainer Zufall vom 30.06.2018 1) Bestellungsurkunden des Datenschutzbeauftragten für das niedere Schulamt für die Stadt Köln vor bzw. ggf. nach dem 25.5.18 2) zudem, falls vorhanden, nachlesbare Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibungen und Informationen zur Umgrenzung des Anwendungsbereichs seiner Tätigkeit über die Internetplattform fragdenstaat.de (Anfragenr. 31387) Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Zufall hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen einen Antrag auf Informationszugang über di Internetplattform fragdenstaat.de gestellt zu haben. Eine Akteneinsicht sei bisher nicht gewährt worden; ein sich mit der Antragstellung auseinandersetzender Bescheid sei bisher ebenfalls nicht ergangen. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie wei-ter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Rainer Zufall
AW: 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer, Anfragenummer 31387 [#31387] Sehr geehrte Damen und Herren, v…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer, Anfragenummer 31387 [#31387]
Datum
6. September 2018 18:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dann zitiert mein Strohmann die durch nichts begründete Rechtsauffassung im Petitionsausschuss, da sich die Behörde offenbar von Rechtsauffassungen der LDI NRW nicht beeindrucken lässt, was eine zitierwürdige rechtspolitische Aussage über die Einstellung der Behörde zu Rechtsauffassungen der LDI NRW ist. Nicht einmal der Workshop der LDI NRW 2017 hat die Stadt Köln beeindruckt. Ist folglich die öffentlich finanzierte Arbeit des Referats Informationsfreiheit der LDI NRW, jenseits der Erstaufklärung, zu begründen, wenn Behörden wie die Stadt Köln keinerlei Respekt vor Ihrer unabhängigen Behörde haben? Kann mein Strohmann mit Ausweis zur Akteneinsicht vorbeikommen? Ich bitte um Akteneinsicht, bitte über Fragdenstaat.de Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer, Anfragenummer 31387 [#31387] Sehr geehrte Damen und Herren, w…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer, Anfragenummer 31387 [#31387]
Datum
6. September 2018 18:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, werden Sie die Beanstandung der unzulässigen Praxis der Stadt Köln in Ihrem Bericht an den Landtag erwähnen? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rainer Zufall
AW: 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer, Anfragenummer 31387 [#31387] Sehr geehrte Damen und Herren, i…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 209.2.3.2.9-6731/18, IFG-Antrag Zufall, Rainer, Anfragenummer 31387 [#31387]
Datum
6. September 2018 18:50
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich zitiere Ihre Rechtsauffassung im Landtag. Bitte denken Sie als eine mit 7-stelligen öffentlichen Mitteln "dringend reformbedürftige Kommunalverwaltung" auch an eine moderne Digitalisierungspolitik und die Kinderfreudlichkeit einer Kommune. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 31387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>