Informationsantrag: Informationen zu einheitlichen Mindesqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Überblick über nachlesbare Informationssammlungen bzgl. der einheitlichen Mindestqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die im Auftrag datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten. Es interessieren insbes. Handreichungen, Dienstanweisungen u. Ä. Gibt es Unterlagen zu einheitlichen Qualifizierungsstandards zwischen dem Innenministerium, dem LAFP bzw. den einzelnen Polizeipräsidien? Was sehen Ihre nachlesbaren Aus-, Fortbildungs- und Qualifizierungsstandards für die Stellen vor? Gibt es Curricula oder andere nachlesbare Unterlagen im Sinne des Qualitätsmanagements?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsantrag: Informationen zu einheitlichen Mindesqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten [#32055]
Datum
18. Juli 2018 15:44
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über nachlesbare Informationssammlungen bzgl. der einheitlichen Mindestqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die im Auftrag datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten. Es interessieren insbes. Handreichungen, Dienstanweisungen u. Ä. Gibt es Unterlagen zu einheitlichen Qualifizierungsstandards zwischen dem Innenministerium, dem LAFP bzw. den einzelnen Polizeipräsidien? Was sehen Ihre nachlesbaren Aus-, Fortbildungs- und Qualifizierungsstandards für die Stellen vor? Gibt es Curricula oder andere nachlesbare Unterlagen im Sinne des Qualitätsmanagements? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte schicken Sie auch einen Überblick über die verwaltungsinternen Informationsu…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsantrag: Informationen zu einheitlichen Mindesqualifizierungsstandards von PolizeibeamtInnen, die datenschutzmäßige Berichtigungs-, Lösch- und Sperraufträge bearbeiten [#32055]
Datum
19. Juli 2018 15:30
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte schicken Sie auch einen Überblick über die verwaltungsinternen Informationsunterlagen zur Umsetzung der DSGVO-EU in Ihrer Behörde zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>