Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildun,g Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen/Handlungsempfehlungen/Vorgaben zu Reaktionszeiten u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildung Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Für den Fall, dass Sie die Informationen nicht oder nicht vollständig erteilen oder die Informationen nach Ihrer Darstellung nicht vorliegen sollten, beantrage ich höflich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildun,g Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW [#30938]
Datum
20. Juni 2018 13:45
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen/Handlungsempfehlungen/Vorgaben zu Reaktionszeiten u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildung Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Für den Fall, dass Sie die Informationen nicht oder nicht vollständig erteilen oder die Informationen nach Ihrer Darstellung nicht vorliegen sollten, beantrage ich höflich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihren Informationsunterlagen ist meine Informationsfreiheitsanfrage vom 20.6.18…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildun,g Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW [#30938]
Datum
20. Juli 2018 14:51
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihren Informationsunterlagen ist meine Informationsfreiheitsanfrage vom 20.6.18 gelangt. Die gesetzliche Maximalfrist für die Beantwortung endet am kommenden Montag. Ich bitte um Eingangsbestätigung und Zwischenbescheid. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweis…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildun,g Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW [#30938]
Datum
24. Juli 2018 02:01
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildun,g Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ vom 20.06.2018 (#30938) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit B…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildung Fortbildung u. Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ [#30938] [#30938]
Datum
24. Juli 2018 02:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30938 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise (nicht) bearbeitet, weil der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass Anträge nach IFG NRW unverzüglich, allerspätestens jedoch nach 1 Monat zu beantworten sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzug…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildung Fortbildung u. Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ [#30938] [#30938]
Datum
24. Juli 2018 14:30
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, schicken Sie ergänzend zu den bisher reaktionslos unterdrückten Informationsunterlagen zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des LAFP auch folgende Informationen zu: Informationen zur personellen Zuständigkeit für Informationsanträge in Ihrer Behörde Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang m…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildung Fortbildung u. Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ [#30938] [#30938
Datum
27. Juli 2018 10:01
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
Re: „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzug…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildung Fortbildung u. Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ [#30938] [#30938 [#30938]
Datum
2. August 2018 02:21
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildun,g Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ vom 20.06.2018 (#30938) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wären Sie so freundlich, im Sinne der vorenthaltenen Dienstanweisungen zur Bearbeitung von Beschwerden das Schreiben an Ihre Aufsicht als Beschwerde weiterzuleiten und die Öffentlichkeit über fragdenstaat.de über den Gang des Beschwerdeverfahrens zu informieren? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Re: „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzug…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildung Fortbildung u. Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ [#30938]
Datum
8. August 2018 15:16
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wichtig, dass Sie keinen Anlass zu Beschwerden bei der LDI NRW und Ihrer Aufsicht geben, indem Sie basale gesetzliche Fristen und Pflichten beachten. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildun,g Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW“ vom 20.06.2018 (#30938) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/ Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsber…
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
Informationsantrag zu Richtlinien/Dienstanweisungen/ Handreichungen u. Ä. zum Umgang mit Beschwerden im Einzugsbereich des Landesamtes für Ausbildung Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW [#30938]
Datum
14. August 2018 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zufall, hiermit übersende ich Ihnen die gewünschten Informationen zu Ihrer Anfrage vom 20.06.2018. Die verspätete Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Die Auskunft ergeht gem. Ziffer 1.1 Anlage 1 der Verwaltungsgebührenverordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO zum IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.