Informationsauskunft Bußgeldbescheide

Bitte schlüsseln Sie die ausgestellten Bußgeldbescheide sowie die Anzahl der jeweils durchgeführten (Schwerpunkt)Kontrollen auf diese Verstöße im Landkreis Emmendingen nach Jahren für die letzten 5 Jahre 2017-2021 auf:

-Unerlaubtes Fahren mit Fahrrad auf Gehweg:

--Gehweg befahren
... mit Behinderung
... mit Gefährdung
... mit Unfallfolge

-Unerlaubtes Parken durch PKW auf Fahrradweg
... Fahrradweg beparkt
... mit Behinderung
... mit Gefährdung
... mit Unfallfolge

- Überholen von Radfahrenden mit zu geringem Seitenabstand:
...überholt mit zu Geringen abstand
...Überholt mit Gefährdung
...Überholt trotz Verbot Radfahrer zu überholen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schlüsse…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsauskunft Bußgeldbescheide [#254912]
Datum
23. Juli 2022 12:17
An
Landratsamt Emmendingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schlüsseln Sie die ausgestellten Bußgeldbescheide sowie die Anzahl der jeweils durchgeführten (Schwerpunkt)Kontrollen auf diese Verstöße im Landkreis Emmendingen nach Jahren für die letzten 5 Jahre 2017-2021 auf: -Unerlaubtes Fahren mit Fahrrad auf Gehweg: --Gehweg befahren ... mit Behinderung ... mit Gefährdung ... mit Unfallfolge -Unerlaubtes Parken durch PKW auf Fahrradweg ... Fahrradweg beparkt ... mit Behinderung ... mit Gefährdung ... mit Unfallfolge - Überholen von Radfahrenden mit zu geringem Seitenabstand: ...überholt mit zu Geringen abstand ...Überholt mit Gefährdung ...Überholt trotz Verbot Radfahrer zu überholen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254912/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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