Informationsfreiheitsanfrage

– alle internen Dienstanweisungen bzgl. des Bildungs- und Teilhabepaket des ALG II in der Arbeitsagentur Düsseldorf.
– alle internen Dienstanweisungen bzgl. des Umgangs mit Kindern von Empfängern des ALG II in der Arbeitsagentur Düsseldorf.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: – alle internen …
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage [#30596]
Datum
6. Juni 2018 11:53
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
– alle internen Dienstanweisungen bzgl. des Bildungs- und Teilhabepaket des ALG II in der Arbeitsagentur Düsseldorf. – alle internen Dienstanweisungen bzgl. des Umgangs mit Kindern von Empfängern des ALG II in der Arbeitsagentur Düsseldorf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
RD NRW Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuständigkeitshalber sende ich Ihnen nachfolgende Anfrage zur Beantwo…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Informationsfreiheitsanfrage [#30596]
Datum
6. Juni 2018 13:11
Status
Warte auf Antwort
RD NRW Liebe Kolleginnen und Kollegen, zuständigkeitshalber sende ich Ihnen nachfolgende Anfrage zur Beantwortung weiter. Herrn J. Antragsteller/in unterrichte ich per „cc“ über den Eingang seiner Email in der Regionaldirektion NRW und diese Weiterleitung an die Agentur für Arbeit Düsseldorf. Für Rückfragen steh ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen