Informationsfreiheitsanfrage gemäß § 1 IFG - Blitzeranhänger "Alice" in Sohlingen, Uslarer Straße 56 am 21.04.2023
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie § 3 des Niedersächsischen Informationsfreiheitsgesetzes (Nds. UIG) und § 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) bitte ich um die Erteilung folgender Informationen bezüglich des Blitzeranhängers "Alice", der am Freitag, den 21.04.2023, in Sohlingen, Uslarer Straße 56 auf einem Privatgrundstück aufgestellt ist:
Ab welcher Entfernung beginnt die Überprüfung der Geschwindigkeit durch den Blitzeranhänger "Alice"? Bitte erläutern Sie, ob es einen Mindestabstand gibt, ab dem die Messung beginnt und wie dieser festgelegt wird.
Welche Distanz muss ein Fahrzeug zum Blitzeranhänger "Alice" aufweisen, damit der Blitz ausgelöst wird? Bitte erläutern Sie die genauen Kriterien, die zur Auslösung des Blitzes führen.
Welche Klassifizierung hat der Blitzeranhänger "Alice"? Bitte teilen Sie mir die spezifische Gerätekategorie und technische Spezifikationen mit.
Wie wurde der Blitzeranhänger "Alice" eingemessen? Beschreiben Sie den Prozess der Eichung und Justierung des Geräts, um korrekte Messergebnisse zu gewährleisten.
Liegt ein Messprotokoll für den Blitzeranhänger "Alice" vor? Wenn ja, bitte ich um Einsicht oder Übersendung einer Kopie dieses Messprotokolls. Bitte erläutern Sie auch, in welchen Zeitabständen solche Protokolle erstellt werden.
Wie hoch sind die Betriebskosten des Blitzeranhängers "Alice"? Bitte geben Sie sowohl die laufenden Kosten als auch eventuelle Wartungs- und Reparaturkosten an.
Welche Qualifikationen und Schulungen müssen die Mitarbeiter haben, die für die Bedienung des Blitzeranhängers "Alice" verantwortlich sind? Bitte informieren Sie mich über die entsprechenden Anforderungen und ggf. vorhandene Schulungsunterlagen.
Die rechtliche Grundlage für meine Anfrage stellt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dar. Das IFG gewährt jedem Bürger das Recht auf freien Zugang zu Informationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle vorhanden sind (§ 1 Abs. 1 IFG). Dies beinhaltet auch den Anspruch auf Akteneinsicht oder die Zusendung von Kopien (§ 4 IFG). Gemäß § 2 IFG sind alle Behörden des Bundes zur Auskunftserteilung verpflichtet, wobei sich diese Pflicht auch auf andere Stellen des öffentlichen Rechts erstreckt, die im Auftrag der Bundesbehörden tätig sind.
Zudem berufe ich mich auf § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Als Antragsteller habe ich das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort auf meine Anfrage zu erhalten (§ 5 IFG). Zudem muss die Behörde eine Ablehnung der Anfrage ausführlich begründen und mir auf Wunsch eine förmliche Bescheidung erteilen (§ 9 IFG).
Sollten für die Beantwortung meiner Anfrage Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorherige Benachrichtigung und Angabe der voraussichtlichen Kosten. Gemäß § 7 Abs. 5 IFG können Gebühren erlassen oder ermäßigt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Da meine Anfrage der Information und Transparenz dient, bitte ich um eine gebührenfreie oder kostengünstige Zurverfügungstellung der Informationen. Ebenso berufe ich mich auf § 7 Abs. 3 Nds. UIG, der ebenfalls Gebührenermäßigungen oder -erlasse vorsieht, wenn dies dem öffentlichen Interesse entspricht. Ich verweise zudem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum21. April 2023
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23. Mai 2023
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