Informationsfreiheitsanfrage gemäß § 1 IFG - Blitzeranhänger "Alice" in Sohlingen, Uslarer Straße 56 am 21.04.2023

Anfrage an: Landkreis Northeim

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie § 3 des Niedersächsischen Informationsfreiheitsgesetzes (Nds. UIG) und § 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) bitte ich um die Erteilung folgender Informationen bezüglich des Blitzeranhängers "Alice", der am Freitag, den 21.04.2023, in Sohlingen, Uslarer Straße 56 auf einem Privatgrundstück aufgestellt ist:

Ab welcher Entfernung beginnt die Überprüfung der Geschwindigkeit durch den Blitzeranhänger "Alice"? Bitte erläutern Sie, ob es einen Mindestabstand gibt, ab dem die Messung beginnt und wie dieser festgelegt wird.
Welche Distanz muss ein Fahrzeug zum Blitzeranhänger "Alice" aufweisen, damit der Blitz ausgelöst wird? Bitte erläutern Sie die genauen Kriterien, die zur Auslösung des Blitzes führen.
Welche Klassifizierung hat der Blitzeranhänger "Alice"? Bitte teilen Sie mir die spezifische Gerätekategorie und technische Spezifikationen mit.
Wie wurde der Blitzeranhänger "Alice" eingemessen? Beschreiben Sie den Prozess der Eichung und Justierung des Geräts, um korrekte Messergebnisse zu gewährleisten.
Liegt ein Messprotokoll für den Blitzeranhänger "Alice" vor? Wenn ja, bitte ich um Einsicht oder Übersendung einer Kopie dieses Messprotokolls. Bitte erläutern Sie auch, in welchen Zeitabständen solche Protokolle erstellt werden.
Wie hoch sind die Betriebskosten des Blitzeranhängers "Alice"? Bitte geben Sie sowohl die laufenden Kosten als auch eventuelle Wartungs- und Reparaturkosten an.
Welche Qualifikationen und Schulungen müssen die Mitarbeiter haben, die für die Bedienung des Blitzeranhängers "Alice" verantwortlich sind? Bitte informieren Sie mich über die entsprechenden Anforderungen und ggf. vorhandene Schulungsunterlagen.

Die rechtliche Grundlage für meine Anfrage stellt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dar. Das IFG gewährt jedem Bürger das Recht auf freien Zugang zu Informationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle vorhanden sind (§ 1 Abs. 1 IFG). Dies beinhaltet auch den Anspruch auf Akteneinsicht oder die Zusendung von Kopien (§ 4 IFG). Gemäß § 2 IFG sind alle Behörden des Bundes zur Auskunftserteilung verpflichtet, wobei sich diese Pflicht auch auf andere Stellen des öffentlichen Rechts erstreckt, die im Auftrag der Bundesbehörden tätig sind.

Zudem berufe ich mich auf § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Als Antragsteller habe ich das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort auf meine Anfrage zu erhalten (§ 5 IFG). Zudem muss die Behörde eine Ablehnung der Anfrage ausführlich begründen und mir auf Wunsch eine förmliche Bescheidung erteilen (§ 9 IFG).

Sollten für die Beantwortung meiner Anfrage Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorherige Benachrichtigung und Angabe der voraussichtlichen Kosten. Gemäß § 7 Abs. 5 IFG können Gebühren erlassen oder ermäßigt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Da meine Anfrage der Information und Transparenz dient, bitte ich um eine gebührenfreie oder kostengünstige Zurverfügungstellung der Informationen. Ebenso berufe ich mich auf § 7 Abs. 3 Nds. UIG, der ebenfalls Gebührenermäßigungen oder -erlasse vorsieht, wenn dies dem öffentlichen Interesse entspricht. Ich verweise zudem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Christopher Sakel
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie …
An Landkreis Northeim Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage gemäß § 1 IFG - Blitzeranhänger "Alice" in Sohlingen, Uslarer Straße 56 am 21.04.2023 [#276903]
Datum
21. April 2023 15:10
An
Landkreis Northeim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie § 3 des Niedersächsischen Informationsfreiheitsgesetzes (Nds. UIG) und § 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) bitte ich um die Erteilung folgender Informationen bezüglich des Blitzeranhängers "Alice", der am Freitag, den 21.04.2023, in Sohlingen, Uslarer Straße 56 auf einem Privatgrundstück aufgestellt ist: Ab welcher Entfernung beginnt die Überprüfung der Geschwindigkeit durch den Blitzeranhänger "Alice"? Bitte erläutern Sie, ob es einen Mindestabstand gibt, ab dem die Messung beginnt und wie dieser festgelegt wird. Welche Distanz muss ein Fahrzeug zum Blitzeranhänger "Alice" aufweisen, damit der Blitz ausgelöst wird? Bitte erläutern Sie die genauen Kriterien, die zur Auslösung des Blitzes führen. Welche Klassifizierung hat der Blitzeranhänger "Alice"? Bitte teilen Sie mir die spezifische Gerätekategorie und technische Spezifikationen mit. Wie wurde der Blitzeranhänger "Alice" eingemessen? Beschreiben Sie den Prozess der Eichung und Justierung des Geräts, um korrekte Messergebnisse zu gewährleisten. Liegt ein Messprotokoll für den Blitzeranhänger "Alice" vor? Wenn ja, bitte ich um Einsicht oder Übersendung einer Kopie dieses Messprotokolls. Bitte erläutern Sie auch, in welchen Zeitabständen solche Protokolle erstellt werden. Wie hoch sind die Betriebskosten des Blitzeranhängers "Alice"? Bitte geben Sie sowohl die laufenden Kosten als auch eventuelle Wartungs- und Reparaturkosten an. Welche Qualifikationen und Schulungen müssen die Mitarbeiter haben, die für die Bedienung des Blitzeranhängers "Alice" verantwortlich sind? Bitte informieren Sie mich über die entsprechenden Anforderungen und ggf. vorhandene Schulungsunterlagen. Die rechtliche Grundlage für meine Anfrage stellt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dar. Das IFG gewährt jedem Bürger das Recht auf freien Zugang zu Informationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle vorhanden sind (§ 1 Abs. 1 IFG). Dies beinhaltet auch den Anspruch auf Akteneinsicht oder die Zusendung von Kopien (§ 4 IFG). Gemäß § 2 IFG sind alle Behörden des Bundes zur Auskunftserteilung verpflichtet, wobei sich diese Pflicht auch auf andere Stellen des öffentlichen Rechts erstreckt, die im Auftrag der Bundesbehörden tätig sind. Zudem berufe ich mich auf § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Als Antragsteller habe ich das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort auf meine Anfrage zu erhalten (§ 5 IFG). Zudem muss die Behörde eine Ablehnung der Anfrage ausführlich begründen und mir auf Wunsch eine förmliche Bescheidung erteilen (§ 9 IFG). Sollten für die Beantwortung meiner Anfrage Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorherige Benachrichtigung und Angabe der voraussichtlichen Kosten. Gemäß § 7 Abs. 5 IFG können Gebühren erlassen oder ermäßigt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Da meine Anfrage der Information und Transparenz dient, bitte ich um eine gebührenfreie oder kostengünstige Zurverfügungstellung der Informationen. Ebenso berufe ich mich auf § 7 Abs. 3 Nds. UIG, der ebenfalls Gebührenermäßigungen oder -erlasse vorsieht, wenn dies dem öffentlichen Interesse entspricht. Ich verweise zudem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christopher Sakel Anfragenr: 276903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276903/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Northeim
Sehr geehrter Herr Sakel, vielen Dank für Ihre Anfragen. Zunächst möchte ich darauf eingehen, dass die von Ihnen…
Von
Landkreis Northeim
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage gemäß § 1 IFG - Blitzeranhänger "Alice" in Sohlingen, Uslarer Straße 56 am 21.04.2023 [#276903]
Datum
27. April 2023 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sakel, vielen Dank für Ihre Anfragen. Zunächst möchte ich darauf eingehen, dass die von Ihnen herangezogenen Rechtsgrundlagen keinen Anspruch auf Auskunfterteilung begründen. So ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Bundesgesetz, in dem der Rechtsanspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden und Bundesorganen, nicht jedoch für Bundesländer oder Kommunen geregelt wird. Das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen in Niedersachsen. Die von Ihnen angefragten Informationen fallen nicht darunter, das hatte Ihnen meinen Kollegin im Rahmen Ihrer anderen Anfrage bereits mitgeteilt. Darüber hinaus bestehen derzeit keine Rechtsgrundlagen für Niedersachsen, die einen Zugang zu amtlichen Informationen begründen. Ich kann Ihnen dennoch einige grundsätzliche Informationen zukommen lassen und Ihre Fragen zumindest teilweise beantworten: Der Enforcement Trailer ("Alice") ist im Grunde nur ein Gehäuse für den semistationären Einsatz von ansonsten mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen. Die rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben von PTB und Hersteller gelten daher grundsätzlich für alle Messanlagen, unabhängig davon, ob sie mobil, stationär oder semistationär eingesetzt sind. Alle Messanlagen sind sowohl für den innerörtlichen Einsatz, wie auch den außerörtlichen Einsatz geeignet. Die jeweiligen Einstellungen zu den örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen werden vor jeder Messung individuell vorgenommen. Für Geschwindigkeitsmessungen ist im Allgemeinen ein Mindestabstand von 150 Metern nach der jeweiligen Verkehrsregelung, also beispielsweise nach einem Ortsschild, einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder ähnliches, einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann unterschritten werden, wenn es sich bei der Messstelle um Unfallschwerpunkte oder besondere Gefahrenstellen handelt bzw. die örtlichen Gegebenheiten dies erfordern. Bei den von uns verwendeten Messanlagen hängt der Auslöseabstand von den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen Einstellungen im Gerät ab. Ein technisch festgeschriebener Abstand besteht nicht. Die Messanlagen werden vor jeder Messung nach den Herstellervorgaben eingemessen, die Mitarbeiter sind vom Hersteller entsprechend der rechtlichen Vorgaben geschult. Die Schulungsunterlagen und Herstellervorgaben unterliegen dem Urheberrecht des Herstellers und können Ihnen von mir nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Eichung aller Messanlagen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Messprotokolle müssen für jede Messung neu erstellt werden. Diese Protokolle dienen als Nachweis, dass die Vorgaben bei der Einrichtung der Messung eingehalten wurden. Sie sind Bestandteil der Verfahrensakten in laufenden Bußgeldverfahren und können daher nicht herausgegeben werden. Weitere Angaben kann ich Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Christopher Sakel
Sehr << Anrede >> zunächst möchte ich Ihnen für Ihre bisherigen Ausführungen danken. Die bereitgestel…
An Landkreis Northeim Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage gemäß § 1 IFG - Blitzeranhänger "Alice" in Sohlingen, Uslarer Straße 56 am 21.04.2023 [#276903]
Datum
27. April 2023 10:18
An
Landkreis Northeim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst möchte ich Ihnen für Ihre bisherigen Ausführungen danken. Die bereitgestellten Informationen haben mir ein besseres Verständnis über die Funktionsweise und den Einsatz des Blitzeranhängers "Alice" gegeben. Ihre Ausführungen habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) in diesem Fall nicht als bindende Rechtsgrundlagen gelten. Ich verstehe, dass diese Gesetze in erster Linie den Zugang zu Informationen auf Bundesebene bzw. zu Umweltinformationen in Niedersachsen regeln. Jedoch gibt es auch auf kommunaler Ebene in Niedersachsen Ansätze zur Förderung von Transparenz und Bürgerbeteiligung. Einige Städte und Gemeinden in Niedersachsen haben bereits eigene Transparenzverordnungen erlassen, die den Zugang zu Informationen ermöglichen. Ich würde Sie daher bitten, meine Anfrage im Geiste einer Bürgeranfrage zu betrachten und im Sinne der Transparenz und des öffentlichen Interesses zu beantworten. Darüber hinaus möchte ich Sie auf das Verwaltungszustellungsgesetz hinweisen. Gemäß § 29 VwZG hat jeder das Recht, von der Verwaltung die Auskunft über die ihn betreffenden, in einer Akte enthaltenen Informationen zu verlangen. Soweit Sie also über Akten mit den von mir angefragten Informationen verfügen, würde ich Sie bitten, mir diese zugänglich zu machen. Meine weiteren Fragen beziehen sich insbesondere auf: Die genaue gesetzliche Grundlage oder Regelung, die den Mindestabstand von 150 Metern für Geschwindigkeitsmessungen vorschreibt. Es wäre hilfreich, wenn Sie auf diese Regelung genauer eingehen könnten. Details zur Eichung der Messanlagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Welche spezifischen Vorgaben existieren in diesem Kontext und wie wird die Eichung konkret durchgeführt? Informationen zu den Qualifikationen oder Zertifizierungen, die ein Mitarbeiter erwerben muss, um die Messanlage bedienen zu dürfen. Auch wenn die Schulungsunterlagen dem Urheberrecht des Herstellers unterliegen, würde es mein Verständnis erweitern, wenn Sie mir mitteilen könnten, welche Anforderungen grundsätzlich gestellt werden. Die Möglichkeit, ein anonymisiertes Muster eines Messprotokolls zu erhalten. Dies würde dazu beitragen, ein klareres Bild von der Struktur und den enthaltenen Informationen eines solchen Dokuments zu bekommen. Zudem habe ich in meiner ursprünglichen Anfrage nach den Betriebskosten des Blitzeranhängers "Alice" gefragt. Diese Information wurde in Ihrer Antwort nicht erwähnt. Könnten Sie bitte darauf eingehen? Ich anerkenne, dass die Beantwortung meiner Fragen Ihre üblichen Zuständigkeiten überschreiten könnte. Nichtsdestotrotz hoffe ich, aufgrund des öffentlichen Interesses und der Transparenz, die meine Anfrage verfolgt, auf Ihre Kooperation und Unterstützung. Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Ihre Mühe und freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Christopher Sakel Anfragenr: 276903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276903/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Christopher Sakel
Sehr << Anrede >> ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich schreibe Ihnen bezüglich unserer vorherigen Korre…
An Landkreis Northeim Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage gemäß § 1 IFG - Blitzeranhänger "Alice" in Sohlingen, Uslarer Straße 56 am 21.04.2023 [#276903]
Datum
22. Mai 2023 13:46
An
Landkreis Northeim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich schreibe Ihnen bezüglich unserer vorherigen Korrespondenz, auf die ich bisher keine Antwort erhalten habe. Ich verstehe, dass Sie sehr beschäftigt sein könnten und ich schätze Ihre Zeit und Ihre Mühe sehr. In meiner letzten E-Mail hatte ich weitere Fragen zur Funktionsweise und zum Einsatz des Enforcement Trailers "Alice" gestellt. Insbesondere war ich an weiteren Informationen zur gesetzlichen Grundlage für den Mindestabstand von 150 Metern für Geschwindigkeitsmessungen, den Details zur Eichung der Messanlagen, den erforderlichen Qualifikationen oder Zertifizierungen für die Bedienung der Messanlage und den Betriebskosten des "Alice" interessiert. Ich hatte auch um ein anonymisiertes Muster eines Messprotokolls gebeten, um ein besseres Verständnis von dessen Struktur und den darin enthaltenen Informationen zu bekommen. Ich erkenne an, dass meine Fragen möglicherweise über die gewöhnlichen Anfragen hinausgehen, die Sie erhalten. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass es im öffentlichen Interesse liegt, diese Informationen zu kennen, und dass Transparenz in diesen Angelegenheiten den Bürgern hilft, ein besseres Verständnis von den Prozessen und Verfahren zu erlangen, die unser tägliches Leben beeinflussen. Ich hoffe, Sie können meine Anfrage im Lichte der Transparenz und des öffentlichen Interesses betrachten und mir weiterhelfen, die angefragten Informationen zu erhalten. Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Christopher Sakel Anfragenr: 276903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276903/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Northeim
Guten Tag Herr Sakel, die Betriebskosten des Enforcement-Trailers liegen bei jährlich rund 84.000,00 € jährlich. …
Von
Landkreis Northeim
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage gemäß § 1 IFG - Blitzeranhänger "Alice" in Sohlingen, Uslarer Straße 56 am 21.04.2023 [#276903]
Datum
24. Mai 2023 17:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Sakel, die Betriebskosten des Enforcement-Trailers liegen bei jährlich rund 84.000,00 € jährlich. Das ist der Tatsache geschuldet, das der Anhänger und das Messequipment angemietet und nicht gekauft wurden. In diesen Kosten sind sämtliche anfallenden Kosten enthalten, beispielsweise auch Versicherungsbeiträge, Kosten für die Eichung und Dergleichen. Die rechtlichen Vorgaben sind in Niedersachsen durch Erlass des MI vom 03.05.2012 - Leitlinien für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei - sowie gemeinsamen Erlass des MI und MW - Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden - geregelt. Details zur Eichung und deren Durchführung können Sie ggfs. bei den zuständigen Eichdirektionen erfragen. Da die Eichung vorn dort durchgeführt wird, kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben. Ein Messprotokoll kann ich Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens sind diese Bestandteil der Akte, wodurch der Transparenz ggü. den Betroffenen genüge getan wird. Mit freundlichen Grüßen

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Christopher Sakel
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort auf meine Anfrage. Ich schät…
An Landkreis Northeim Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage gemäß § 1 IFG - Blitzeranhänger "Alice" in Sohlingen, Uslarer Straße 56 am 21.04.2023 [#276903]
Datum
25. Mai 2023 07:13
An
Landkreis Northeim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort auf meine Anfrage. Ich schätze die bereitgestellten Informationen sehr und sie helfen mir dabei, ein klareres Bild von den Kosten und rechtlichen Vorgaben rund um den Enforcement-Trailer zu bekommen. Vielen Dank auch für die Hinweise zur Eichung und zu den Messprotokollen. Ich werde Ihre Ratschläge befolgen und bei den zuständigen Eichdirektionen weitere Informationen einholen. Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Christopher Sakel Anfragenr: 276903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276903/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>