informationsfreiheitsanfrage zu Tagespflegepersonen

Anfrage an: Stadt Chemnitz

- Mustervertrag für Tagespflegepersonen, die für die Stadt Chemnitz tätig werden,
- Mustervertrag für Springer.

Sollte die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz nicht einschlägig sein, bitte ich um Auskunft auf Grundlage des sächsischen Transparenzgesetzes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    15. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
informationsfreiheitsanfrage zu Tagespflegepersonen [#267659]
Datum
13. Januar 2023 13:24
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Mustervertrag für Tagespflegepersonen, die für die Stadt Chemnitz tätig werden, - Mustervertrag für Springer. Sollte die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz nicht einschlägig sein, bitte ich um Auskunft auf Grundlage des sächsischen Transparenzgesetzes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267659/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auf meine Anfrage vom 13. Januar habe ich bislang noch keine Rückmeldung bekommen, nicht einmal eine I…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: informationsfreiheitsanfrage zu Tagespflegepersonen [#267659]
Datum
25. Januar 2023 15:42
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf meine Anfrage vom 13. Januar habe ich bislang noch keine Rückmeldung bekommen, nicht einmal eine Information darüber, wo sie bearbeitet wird. Können Sie mir bitte mitteilen, wie der Bearbeitungsstand ist? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267659/
Stadt Chemnitz
Guten Tag, Ihre Anfrage vom 13.01.23 wurde an das Jugendamt, Abt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege zur…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: AW: informationsfreiheitsanfrage zu Tagespflegepersonen [#267659]
Datum
26. Januar 2023 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre Anfrage vom 13.01.23 wurde an das Jugendamt, Abt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege zur Bearbeitung weitergeleitet. Bitte haben Sie Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Chemnitz
Sehr << Antragsteller:in >> im Auftrag erhalten Sie den folgenden Link, welcher Sie zum Ratsinfomatio…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: informationsfreiheitsanfrage zu Tagespflegepersonen [#267659]
Datum
27. Januar 2023 11:23
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Auftrag erhalten Sie den folgenden Link, welcher Sie zum Ratsinfomationssystem der Stadt Chemnitz leitet: https://session-bi.stadt-chemnitz.de/vo0050.php?__kvonr=6975809 Dort finden Sie die Beschlussvorlage, die Gegenüberstellung der Änderungen und den gefassten Beschluss zur Vereinbarung zwischen der Stadt Chemnitz und den Kindertagespflegepersonen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß § 1 Absatz 6, § 3 Absatz 3 und § 14 Absatz 6 Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.07.2021. Dabei handelt es sich um die aktuelle Version, welche für alle Kindertagespflegepersonen gültig ist. Vielen Dank für Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen