Informationsfreiheitsgesetz 2015

Im IFG 2015 sind in §2(3) Ausnahmen formuliert worden. Welche Erwägungen haben dazu geführt, dass die Kammern, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernehmen, von den Auskunftspflichten ausgenommen worden sind? Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu. Danke!

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  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    19. August 2018
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Thomas Albrecht
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im IFG 2015 si…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Thomas Albrecht
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz 2015 [#32076]
Datum
20. Juli 2018 08:12
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im IFG 2015 sind in §2(3) Ausnahmen formuliert worden. Welche Erwägungen haben dazu geführt, dass die Kammern, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernehmen, von den Auskunftspflichten ausgenommen worden sind? Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Albrecht <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Albrecht << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Albrecht
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
20. August 2018 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen

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Thomas Albrecht
AW: Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz [#32076] Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für …
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Thomas Albrecht
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz [#32076]
Datum
29. August 2018 21:49
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für die Auskunft und schade, dass das so läuft. Ich als Bürger kann wohl kaum erkennen, welches Ministerium in einem Gesetzesverfahren die Federführung hat. Auf diese Weise dauert es m.E. unnötig lange, bis ich tatsächlich eine Antwort auf meine Frage bekomme. Aber dennoch gebe ich meine Anfrage natürlich an das Innenministerium. ... Mit freundlichen Grüßen Thomas Albrecht Anfragenr: 32076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Albrecht << Adresse entfernt >>