Informationsfreiheitsgesetz: Wirtschaftlichkeitsberechnung Telefon-Service-Center

Wirtschaftlichkeitsberechnung des Jobcenters für den (letzten) Einkauf der Dienstleistung Service Center (Telefonie) von der Bundesagentur für Arbeit

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2016
  • Frist
    20. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wirtschaftlichke…
An Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall Details
Von
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Betreff
Informationsfreiheitsgesetz: Wirtschaftlichkeitsberechnung Telefon-Service-Center [#19141]
Datum
17. November 2016 23:15
An
Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wirtschaftlichkeitsberechnung des Jobcenters für den (letzten) Einkauf der Dienstleistung Service Center (Telefonie) von der Bundesagentur für Arbeit
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsgesetz: Wirtschaftlichkei…
An Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz: Wirtschaftlichkeitsberechnung Telefon-Service-Center [#19141]
Datum
21. Dezember 2016 22:40
An
Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsfreiheitsgesetz: Wirtschaftlichkeitsberechnung Telefon-Service-Center“ vom 17.11.2016 (#19141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsfreiheitsgesetz: Wirtschaftlichkeitsberechnung Telefon-Service-Center“ [#19141]
Datum
16. Januar 2017 22:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19141 Das Jobcenter Schwäbisch-Hall hat bis heute NICHT auf meine Anfrage reagiert und damit bereits die Monatsfrist für die Bearbeitung deutlich überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Januar 2017 14:31
Status
Warte auf Antwort

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Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrer Anfrage erhalten Sie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Einkau…
Von
Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz: Wirtschaftlichkeitsberechnung Telefon-Service-Center [#19141]
Datum
1. Februar 2017 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrer Anfrage erhalten Sie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Einkauf der Serviceleistung Service Center. Mit freundlichen Grüßen

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