Informationsfreiheitsgesetz

das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge gekannt geworden:

Komplett Versagen des Prüfverbandes vbw

Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen.

Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf mir das Gutachten bis zum 18.04.2019 zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 30 Euro.

Ich begründe wie folgt:

1.) Als interessierte Bürger möchte ich wissen, was im Fall Eventus passiert und wie es zu einer Katastrophe kam. Aus diesem Grund möchte ich Einblick in das Gutachten.

2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).

Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.

Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt,

da es beim vbw innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen

von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften

vorliegen und den Kernaussagen des Gutachtens die am 11.03.2019 bekannt wurden. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt über 50 Millionen.

Zudem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts-

und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüferbände

laut Genossenschaftsgesetz. Das Gutachten ist erstellt

worden um zu prüfen wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig

erfüll hat. Sollte das Gutachten weiterhin verweigert werden gehen ich davon aus das sie Tatsachen verheimlichen und vertuschen wollen.

4.) Das Gutachten ist 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben wurde, somit besteht keine Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits wegen der Gefährdung von Ermittlungen.

5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12

Sollten Sie das Gutachten verweigern sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten Strafantrag zu stellen.

6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen eine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das das Recht der Bürger nachdem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.

Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen wie andere, deshalb bin ich damit einverstanden das meinen Namen an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
Paul Sing
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Sondergutach…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Paul Sing
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz [#62327]
Datum
17. März 2019 20:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge gekannt geworden: Komplett Versagen des Prüfverbandes vbw Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen. Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf mir das Gutachten bis zum 18.04.2019 zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 30 Euro. Ich begründe wie folgt: 1.) Als interessierte Bürger möchte ich wissen, was im Fall Eventus passiert und wie es zu einer Katastrophe kam. Aus diesem Grund möchte ich Einblick in das Gutachten. 2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen. Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt, da es beim vbw innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften vorliegen und den Kernaussagen des Gutachtens die am 11.03.2019 bekannt wurden. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt über 50 Millionen. Zudem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüferbände laut Genossenschaftsgesetz. Das Gutachten ist erstellt worden um zu prüfen wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig erfüll hat. Sollte das Gutachten weiterhin verweigert werden gehen ich davon aus das sie Tatsachen verheimlichen und vertuschen wollen. 4.) Das Gutachten ist 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben wurde, somit besteht keine Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits wegen der Gefährdung von Ermittlungen. 5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12 Sollten Sie das Gutachten verweigern sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten Strafantrag zu stellen. 6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen eine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das das Recht der Bürger nachdem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt. Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen wie andere, deshalb bin ich damit einverstanden das meinen Namen an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Sing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Sing << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Sing

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Sing, beigefügt ist der Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das B…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
28. März 2019 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
458,8 KB
Sehr geehrter Herr Sing, beigefügt ist der Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit freundlichen Grüßen