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Informationsfreiheitsrecht

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Kordfelder, ich stelle fest, dass Sie bislang nicht geantwortet haben. Ich bitte den Zugang bis zum 08. März 2012 auszusprechen.

- Ursprüngliche Nachricht ----------
> An: "Kordfelder, Dr. Angelika"
> Datum: 10. Oktober 2011 um 09:06
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Kordfelder, ich bitte den Zugang entsprechend auszusprechen. Vielen Dank.
---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
> An: "Kordfelder, Dr. Angelika"
> Datum: 25. Juli 2011 um 22:45
> Betreff: Antrag nach § 4 IFG NRW

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Kordfelder, vor dem Hintergrund des unten angeführten Auszuges aus der Niederschrift
des Rates vom 19. Juli 2011 beantrage ich hiermit nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (§ 4 IFG NRW) Zugang zu den Informationen zum Themenkreis Soziale Stadt NRW Dorenkamp Süd für die Zeit ab dem 01.07.2010.
Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 19. Juli 2011. Herr Niehues vermisst seit geraumer Zeit eine Information zu dem Projekt
"Soziale Stadt Dorenkamp". Über die Zeitung habe man erfahren, dass die Stadt hierfür
Fördermittel erhalte. Hierüber sei bisher weder im Rat noch in einem Ausschuss
informiert worden. Der Rat habe sich aber ausdrücklich vorbehalten, zu gegebener Zeit eine Grundsatzentscheidung über dieses Projekt zu treffen, denn in der Finanzplanung seien keine Haushaltsmittel hierfür bereitgestellt worden, obwohl Eigenmittel in Höhe von 1,5 Mio. € in den nächsten 5 Jahren erforderlich seien, um dieses Projekt zu realisieren. Insofern gebe es Handlungsbedarf für eine Grundsatzentscheidung des Rates.
Frau Dr. Kordfelder antwortet, es sei geplant, für die Ratssitzung am 11. Oktober
2011 eine Entscheidung herbeizuführen. Die Verwaltung stehe mit der Bezirksregierung
und den zuständigen Ministerien in enger Abstimmung. Auch werde sie diese Angelegenheit in dem für den 21. Juli 2011 terminierten Gespräch mit den
Fraktionsvorsitzenden thematisieren.

Antwort verspätet

  • Datum
    28. April 2012
  • Frist
    30. Mai 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Kommunalverwaltung Rheine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsrecht
Datum
28. April 2012 10:14
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Sehr geehrtAntragsteller/in - Ursprüngliche Nachricht ---------- Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Kordfelder, ich bitte den Zugang entsprechend auszusprechen. Vielen Dank.

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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationsfreiheitsrecht" vom 28.…
An Kommunalverwaltung Rheine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsrecht
Datum
30. Mai 2012 07:13
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationsfreiheitsrecht" vom 28.04.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Stunden, 11 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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