Informationsfreiheitssatzung

Anfrage an: Landratsamt Dachau

Die aktuelle für den Landkreis erlassene Informationsfreiheitssatzung als Link oder per E-Mail in maschinenlesbarer Form.

Berechtigtes Interesse:
Um eine Anfrage stellen zu können, benötige ich genaue Information darüber, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen ich welche Informationen abfragen kann.

Ergebnis der Anfrage

Satzung aktuell unter https://www.landratsamt-dachau.de/media…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle für den Landkreis erl…
An Landratsamt Dachau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitssatzung [#296035]
Datum
2. Januar 2024 11:42
An
Landratsamt Dachau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle für den Landkreis erlassene Informationsfreiheitssatzung als Link oder per E-Mail in maschinenlesbarer Form. Berechtigtes Interesse: Um eine Anfrage stellen zu können, benötige ich genaue Information darüber, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen ich welche Informationen abfragen kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296035/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Dachau
Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Informationsfreiheitssatzung des Landkreis Dachau. …
Von
Landratsamt Dachau
Betreff
AW: Informationsfreiheitssatzung [#296035]
Datum
3. Januar 2024 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
9,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei finden Sie die Informationsfreiheitssatzung des Landkreis Dachau. https://www.landratsamt-dachau.de/media/7624/satzung-zur-regelung-des-zugangs-zu-informationen-des-eigenen-wirkungskreises-des-landkreises-dachau-informationsfreiheitssatzung.pdf Mit freundlichen Grüßen