Informationskampagne zu Stromausfällen

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

- Wurde für die Informationskampagne zur Vorsorge und zum Verhalten bei Stromausfällen Verträge geschlossen?
- Wenn ja, in wie hoch waren/sind hierfür die Kosten?
- Ist eine Fortsetzung der Kampagne zu weiteren Sicherheitsthemen (Verhalten bei Unwetter, Gefahrstoffaustritten etc.) geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationskampagne zu Stromausfällen [#264924]
Datum
7. Dezember 2022 18:02
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wurde für die Informationskampagne zur Vorsorge und zum Verhalten bei Stromausfällen Verträge geschlossen? - Wenn ja, in wie hoch waren/sind hierfür die Kosten? - Ist eine Fortsetzung der Kampagne zu weiteren Sicherheitsthemen (Verhalten bei Unwetter, Gefahrstoffaustritten etc.) geplant?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264924/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationskampagne zu Stromausfällen“ vom 07.12.2022 (#264924) w…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationskampagne zu Stromausfällen [#264924]
Datum
19. Januar 2023 16:29
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationskampagne zu Stromausfällen“ vom 07.12.2022 (#264924) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantwor…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
WG: Informationskampagne zu Stromausfällen [#264924]
Datum
25. Januar 2023 13:55
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,9 KB
image003.png
13,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte: Die textliche und grafische Gestaltung der von Ihnen genannten Informationsbroschüre erfolgte hausintern im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Druck, Kuvertierung und Versand der Broschüre sind über die Deutsche Post erfolgt. Um möglichst eine flächendeckende Information der Bevölkerung im Rhein-Sieg-Kreis zu erreichen, hat die Kreisverwaltung sich entschieden, die Broschüre als Postwurfsendung an „sämtliche Haushalte“ zu verschicken; dieses System umfasst auch die Menschen, die dem Einwurf von Werbematerial grundsätzlich nicht zugestimmt haben. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 91.748,41 €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte noch die Frage beantworten, ob e…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationskampagne zu Stromausfällen [#264924]
Datum
25. Januar 2023 15:54
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte noch die Frage beantworten, ob eine Fortsetzung der Kampagne zu weiteren Sicherheitsthemen (Verhalten bei Unwetter, Gefahrstoffaustritten etc.) geplant ist? Besten Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264924/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> eine Fortsetzung für andere Katastrophen ist derzeit nicht geplant, wobei…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW: WG: Informationskampagne zu Stromausfällen [#264924]
Datum
25. Januar 2023 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> eine Fortsetzung für andere Katastrophen ist derzeit nicht geplant, wobei die Hinweise zur Selbstvorsorge natürlich auch auf andere Lagen anzuwenden sind. Mit freundlichen Grüßen