Informationsmanagerin Korvette Erfurt - Dienstpostenbeschreibung und Aufgabenbereich

die Dienstpostenbeschreibung der Informationsmanagerin der Korvette Erfurt, falls dies nicht möglich ist, die Beschreibung des Aufgabenbereichs der Informationsmanagerin.

Im Youtubevideo vom 01.03.2021 "Missile Firing Exercise in Norwegen | Bundeswehr" wird bei Minute 3:22 als "Berufsbezeichung" der Begriff der "Informationsmanagerin" angegeben. Da ich mir darunter nichts vorstellen kann, meine Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Dienstpostenbeschreibu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsmanagerin Korvette Erfurt - Dienstpostenbeschreibung und Aufgabenbereich [#214069]
Datum
2. März 2021 11:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Dienstpostenbeschreibung der Informationsmanagerin der Korvette Erfurt, falls dies nicht möglich ist, die Beschreibung des Aufgabenbereichs der Informationsmanagerin. Im Youtubevideo vom 01.03.2021 "Missile Firing Exercise in Norwegen | Bundeswehr" wird bei Minute 3:22 als "Berufsbezeichung" der Begriff der "Informationsmanagerin" angegeben. Da ich mir darunter nichts vorstellen kann, meine Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214069/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1553 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Informationsmanagerin Korvette Erfurt - Dienstpostenbeschreibung und Aufgabenbereich [#214069]
Datum
3. März 2021 15:07
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1553 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.03.2021 (s.u.) Seht geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 2. März 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1553 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsmanagerin Korvette Erfurt - Dienstp…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsmanagerin Korvette Erfurt - Dienstpostenbeschreibung und Aufgabenbereich [#214069]
Datum
7. April 2021 07:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsmanagerin Korvette Erfurt - Dienstpostenbeschreibung und Aufgabenbereich“ vom 02.03.2021 (#214069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214069/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1553 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Informationsmanagerin Korvette Erfurt - Dienstpostenbeschreibung und Aufgabenbereich [#214069]
Datum
8. April 2021 16:06
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1553 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.03 2021 2. Ihre Email vom 07.04.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 2. März 2021 (Bezug 1). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie zunächst um Entschuldigung. Aktuell steht die Prüfung der zuständigen Fachabteilungen noch aus. Sobald diese vorliegt, werde ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurückkommen und bitte Sie bis dahin freundlich noch um etwas Geduld. Für zukünftigen Schriftverkehr möchte ich Sie zudem bitten, bei Ihren Anfragen das zugewiesene Aktenzeichen anzugeben, um die Zuordnung zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1553 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Informationsmanagerin Korvette Erfurt - Dienstpostenbeschreibung und Aufgabenbereich [#214069]
Datum
27. Mai 2021 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1553 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.03.2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 02.03.2021 (Bezug). Mit Ihrer Anfrage haben Sie um Zusendung der "Dienstpostenbeschreibung der Informationsmanagerin der Korvette Erfurt, falls dies nicht möglich ist, die Beschreibung des Aufgabenbereichs der Informationsmanagerin" gebeten, denn "Im Youtubevideo vom 01.03.2021 "Missile Firing Exercise in Norwegen | Bundeswehr" wird bei Minute 3:22 als "Berufsbezeichnung" der Begriff der "Informationsmanagerin" angegeben. Da ich mir darunter nichts vorstellen kann, meine Anfrage". Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: In dem durch die Redaktion der Bundeswehr im YouTube-Kanal der Bundeswehr veröffentlichten Beitrag "Missile Firing Exercise in Norwegen" vom 01.03.2021 wurde bei Minute 3:22 als Funktionsbezeichnung der interviewten Soldatin der Begriff "Informationsmanagerin" genutzt. Der Begriff wurde in dem Bewusstsein eingesetzt, den Zuschauenden eine klarere Vorstellung des Aufgabenbereiches der Soldatin im Zusammenhang mit ihrer Funktion während einer Missile Firing Exercise zu bieten. Die Dienstpostenbezeichnung der interviewten Soldatin, nämlich "Operationsdienstbootsmann", wurde aus dieser redaktionellen Erwägung heraus nicht verwendet, auch weil die Funktionsbezeichnung "Informationsmanager/in" eine gängige informelle Bezeichnung an Bord ist. Das Tätigkeitsbild des "Operationsdienstbootsmann" sieht wie folgt aus: Portepeeunteroffiziere (PUO) der Verwendungsreihe 23 werden im Operationszentrale-Dienst an Bord im Bereich "Above Water Warfare" (AWW) und "Taktische Datenlinks" (TDL) sowie auf Landdienstposten in operativen Verwendungen eingesetzt. Sie müssen in der Lage sein, die Aufgaben eines Air Warefare Directors für den Bereich Anti-Air-Warfare (AAW), eines Surface Warfare Directors für den Bereich Anti-Surface-Warfare (ASuW) sowie eines Tactical Picture Supervisors zu übernehmen. Sie sind für die interne und externe Lagebilderstellung im Aufgabenbereich verantwortlich. Ihr Beitrag im jeweiligen Bereich unterstützt den verantwortlichen Offizier. Die Arbeiten werden auf Landdienststellen und Schiffen und Booten im In- und Ausland, sowie im See- und Hafenbetrieb durchgeführt. Die Arbeiten können grundsätzlich im Schichtdienst durchgeführt werden. Ein großer Anteil der Tätigkeiten wird an einem Bildschirmarbeitsplatz geleistet. Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind. Für die lange Bearbeitungsdauer bitte ich nochmals um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen