Informationssicherheits-Kampagne

- die im Rahmen der Informationssicherheits-Kampagne der Stadt Mainz in den Jahren 2016/2017 erstellten Dokumente (bevorzugt als durchsuchbare(s) PDF-Dokument(e)).
- eine Übersicht über die im Rahmen der Kampagne angefallenen Kosten
- eine Übersicht über die durch die Kampagne angestoßenen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2017
  • Frist
    28. Juli 2017
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die im Rahme…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationssicherheits-Kampagne [#23677]
Datum
25. Juni 2017 11:11
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die im Rahmen der Informationssicherheits-Kampagne der Stadt Mainz in den Jahren 2016/2017 erstellten Dokumente (bevorzugt als durchsuchbare(s) PDF-Dokument(e)). - eine Übersicht über die im Rahmen der Kampagne angefallenen Kosten - eine Übersicht über die durch die Kampagne angestoßenen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrtes Antragsteller/in Antragsteller/in, anliegend die gewünschten Dokumente und Antworten. Die Frage 3 k…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Informationssicherheits-Kampagne [#23677]
Datum
31. Juli 2017 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtes Antragsteller/in Antragsteller/in, anliegend die gewünschten Dokumente und Antworten. Die Frage 3 kann aus Sicherheitsgründen nicht beantwortet werden. Frage 1: siehe Anlage Frage 2: Die Kosten der Kampagne inkl. Sammelbox beliefen sich auf insgesamt 14.744,20 ? für eine Auflage 5.000 Stück. Mit freundlichen Grüßen