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Informationsübersicht o. Ä. über oberste Landesbehörden in NRW, die die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW nicht teilen

Sehr geehrte Damen und Herren

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationsübersicht o. Ä. über oberste Landesbehörden in NRW, die die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW nicht teilen

Angesichts der derzeit variablen Praxis der obersten Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW mal die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus, mal nicht, während die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine klare Rechtsauffassung im Hinblick auf die Zulässigkeit der anonymen/pseudonymen Antragstellung vertritt.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationsübersicht o. Ä. über obe…
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Betreff
Informationsübersicht o. Ä. über oberste Landesbehörden in NRW, die die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW nicht teilen [#193147]
Datum
20. Juli 2020 16:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationsübersicht o. Ä. über oberste Landesbehörden in NRW, die die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW nicht teilen Angesichts der derzeit variablen Praxis der obersten Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen, setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW mal die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus, mal nicht, während die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine klare Rechtsauffassung im Hinblick auf die Zulässigkeit der anonymen/pseudonymen Antragstellung vertritt. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193147/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationsübersicht o. Ä. über oberste Landesbehörden in NRW, die die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW nicht teilen [#193147]
Datum
21. Juli 2020 08:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Mitteilung Ihres Aktenzeichens. Mit freundlichen Grüßen &l…
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Betreff
AW: Informationsübersicht o. Ä. über oberste Landesbehörden in NRW, die die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW nicht teilen [#193147]
Datum
27. Juli 2020 07:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
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Betreff
AW: Informationsübersicht o. Ä. über oberste Landesbehörden in NRW, die die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW nicht teilen [#193147]
Datum
27. Juli 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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209.2.7-6539/20 Informationszugang zu einer Informationsübersicht zur pseudo-/anonymen Antragstellung Mein Aktenze…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-6539/20 Informationszugang zu einer Informationsübersicht zur pseudo-/anonymen Antragstellung
Datum
17. August 2020 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.7-6539/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 20.07.2020 auf Informationszugang zu einer Informationsübersicht zur pseudo-/anonymen Antragstellung Ihre E-Mail vom 20.07.2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mail vom 20.07.2020 beantragten Sie gegenüber der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) folgende Informationen: "Informationsübersicht o. Ä. über oberste Landesbehörden in NRW, die die Rechtsauffassung der LDI NRW im Hinblick auf die pseudo-/anonyme Antragstellung nach IFG NRW nicht teilen" Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die LDI NRW nicht über eine solche Informationsübersicht, Liste o.ä. verfügt. Die von Ihnen beantragten Information sind i.S.d. § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht vorhanden. Im Gegensatz zum gesetzlich vorgesehenen Informationszugangsanspruch existiert kein Informationsbeschaffungsanspruch: Eine öffentliche Stelle ist nicht verpflichtet, vorhandene Informationen erst noch zu schaffen, etwa durch statistische Auswertung vorhandener Informationen. Die Frage der anonymen Antragstellung wurde hier im Referat 2, Sachgebiet Informationsfreiheit in den allermeisten Eingaben behandelt, deren Anträge über diese Internetplattform gestellt worden sind. Sie können daher anhand der öffentlich zugänglichen Korrespondenz sich einen Überblick darüber verschaffen, welche oberste Landesbehörden in NRW der Rechtsauffassung der LDI NRW nicht folgen bzw. folgen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: 209.2.7-6539/20 Informationszugang zu einer Informationsübersicht zur pseudo-/anonymen Antragstellung [#193147…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.7-6539/20 Informationszugang zu einer Informationsübersicht zur pseudo-/anonymen Antragstellung [#193147]
Datum
17. August 2020 10:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie schreiben: "Sie können daher anhand der öffentlich zugänglichen Korrespondenz sich einen Überblick darüber verschaffen, welche oberste Landesbehörden in NRW der Rechtsauffassung der LDI NRW nicht folgen bzw. folgen." Vielen Dank für diese informative Antwort. Können Sie bitte Akteneinsicht durch Ablichtung der Prüfakte erteilen? Im Gegensatz zur LDI NRW schreibt das Justizministerium auf fragdenstaat.de, dass SÄMTLICHE oberste Landesbehörden die anonyme Antragsstellung ablehnen, und damit symbolisch zeigen, was sie von Rechtsauffassungen der LDI NRW halten. Insofern liegen dem Justizministerium die Informationen über sämtliche oberste Landesbehörden nach dem Vorbringen auf fragdenstaat.de vor. Es stellt sich die Frage, warum die LDI NRW über diese Informationen nicht verfüge und ob die weisungsfreie LDI NRW nicht zu den obersten Landesbehörden in NRW gezählt wird. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 193147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193147/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.