Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Überblick über Informationssammlungen bzw. Handreichungen, nachlesbare Handlungsempfehlungen, Informations- und Fortbildungsunterlagen, Dienstanweisungen, allgemeine Anschreiben an Schulleitungen, Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen im Einzugsbereich des MSW NRW bzw. der Dienst- und Schulaufsicht über die Schulen im Allgemeinen und das Schulpersonal im Besonderen. Mir ist bekannt, dass es historisierende Programme wie etwa Erinnern für die Zukunft gibt. Es interessiert im Rahmen des Informationsantrags jedoch vordergründig der Umgang mit gegenwartsbezogenen Formen des Rassismus/Antisemitismus.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Hilfsweise beantrage ich vorsorglich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren, falls Sie den Antrag ablehnen oder unvollständig bescheiden sollten.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
11. Juni 2018 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW [#30711]
Datum
11. Juni 2018 15:04
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überblick über Informationssammlungen bzw. Handreichungen, nachlesbare Handlungsempfehlungen, Informations- und Fortbildungsunterlagen, Dienstanweisungen, allgemeine Anschreiben an Schulleitungen, Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen im Einzugsbereich des MSW NRW bzw. der Dienst- und Schulaufsicht über die Schulen im Allgemeinen und das Schulpersonal im Besonderen. Mir ist bekannt, dass es historisierende Programme wie etwa Erinnern für die Zukunft gibt. Es interessiert im Rahmen des Informationsantrags jedoch vordergründig der Umgang mit gegenwartsbezogenen Formen des Rassismus/Antisemitismus. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Hilfsweise beantrage ich vorsorglich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren, falls Sie den Antrag ablehnen oder unvollständig bescheiden sollten. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, klarstellend füge ich zu meinem konkreten Informationsantrag hinzu, dass mir die s…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW [#30711]
Datum
14. Juni 2018 18:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, klarstellend füge ich zu meinem konkreten Informationsantrag hinzu, dass mir die sehr allgemein gehaltenen (Absichts-)Erklärungen in diesem Brief des Schulministeriums bekannt sind: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2018/1805081/index.html Haben Sie mehr und v. a. konkretere Informationen zu meinem Informationsantrag? Zudem greife ich diesen Punkt im o. g. Brief an die Schule auf: "Sie arbeiten oft eng mit örtlichen Antidiskrimierungsstellen zusammen, wie beispielsweise SABRA in Düsseldorf (www.sabra-jgd.de)." Wie viele Fälle der Zusammenarbeit zwischen MSW NRW und SABRA bzw. anderen Antidiskriminierungsstellen sind für die erwähnten Zeiträume im MSW NRW registriert? Bitte aufschlüsseln nach: 1) Ergebnis der fallbezogenen Zusammenarbeit 1a) Anzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft u. Ä. 1b) Einleitung disziplinarischer oder sonstiger Maßnahmen gegen Schüler*innen, Eltern, Schulpersonal, Lehrende... 1c) Antisemitismus ausgeschlossen, Vorwürfe zurückgewiesen, Fall erledigt 1d) Zusammenarbeit mit bzw. Vermittlung durch SABRA durch das MSW NRW abgelehnt 2) Anlässe (Themen) der fallbezogenen Zusammenarbeit 3) Sonstige Erfassungskriterien gem. Ihren Informationsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. Juni 2018 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu dem bisher nicht beantworteten Infor…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
19. Juni 2018 09:46
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu dem bisher nicht beantworteten Informationsantrag nach IFG NRW unter der o.g. Vorgangsnummer bitte ich um die Zusendung von entsprechenden Handlungsempfehlungen, Richtlinien, Statistiken, Bewertungsmaßstäben etc. zum Umgang mit den im Einzugsbereich des MSW NRW (still)schweigend nicht aufgegriffenen und nicht überprüften Meldungen zu rassistischen/antisemitischen und ähnlichen Vorfällen und Vorgängen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mittlerweile aus der Schulabteilung …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
25. Juni 2018 13:30
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mittlerweile aus der Schulabteilung der Bezirksregierung folgenden zitierwürdigen (Zwischen-)Bescheid zu meinem Informationsantrag erhalten, demnach dort u. a. gar keine Statistik zum Thema Rassismus/Antisemitismus geführt werde und in den Informationssammlungen keinerlei Unterlagen zu finden seien, weswegen ich Sie bitte, für die etwaige Statistik des MSW NRW die Datenerhebungskriterien des Schulministeriums zum Thema Rassismus/Antisemitismus mitzuteilen. Hier die besagte Antwort aus der Bezirksregierung, die ich in Kürze der Öffentlichkeit über fragdenstaat.de zur Verfügung stellen werde: "Sehr geehrt<< Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte auf einen (Zwischen-)Bescheid. …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
6. Juli 2018 13:05
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte auf einen (Zwischen-)Bescheid. Während ich auf Ihren Bescheid zu meinem Informationsantrag vom 11.6.18 warte, habe ich aus der Schulabteilung der Bezirksregierung weitere Informationen über das Nichtvorhandensein von Handlungsempfehlungne und sonstigen Informationen erhalten, bitte daher um die Spezifizierung der in Ihren Unterlagen nachlesbaren Erhebungskriterien für etwaige Statistiken des Schulministeriums sowie Fortbildungs- und sonstige Sensibilisierungsunterlagen. Zunächst schrieb die Schulabteilung der Bezirksregierung: "In der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln gibt es keine Unterlagen der von Ihnen genannten Art zum Thema Rassismus/ Antisemitismus." Immerhin konnte dann nach meinem Hinweis 1 Rundschreiben an die Bezirksregierungen, Schulen etc. vom 8.5.18 identifiziert werden. Die folgende Auskunft der Schulabteilung der Bezirksregierung im Hinblick auf die Weiterleitung des besagten Rundschreibens des MSW NRW an alle Dezernate der Bezirksresgierung ist aber für meine obige Frage relevant, da nach verbindlicher Mitteilung der Schulabteilung der Bezirksregierung "eine konkrete Handlungsempfehlung damit nicht verbunden [war], da die Schulen dieses Schreiben bereits über den elektronischen Verteiler direkt durch das Schulministerium erhalten hatten". Ich hebe hier auf die Erhebungskriterien für etwaige Statistiken und Sensibilisierungsunterlagen des Ministeriums ab, da die zitierwürdige Antwort der Bezirksregierung offenbar das Problem des Rassismus/Antisemitismus ausschließlich an die Schulen delegiert und neben der Adressierung der Bezirksregierung im Briefkopf des allgemein gehaltenen Rundschreibens durch das Ministerium die bekannten, allgemeinen Erkenntnisse der Rassismus-/Antisemitismusforschung nicht beachtet, demnach es sich um gesamtgesellschaftliche Phänomene handelt, die auch schulaufsichtliche (fach- und dienstaufsichtliche) Dimensionen haben, weil Rassismus/Antisemitismus vom Schulpersonal selbst ausgehen bzw. toleriert werden kann oder von der Kommunal-, Fach- und Dienstaufsicht ignoriert, übersehen bzw. geduldet werden kann. Hier seien auch die Medienberichte der letzten Zeit über Strategien des Nichtauftauchens in Statistiken etc. erwähnt. Es interessiert weiterhin, was in den Informationsunterlagen des Schulministeriums generell zu meinem Informationsantrag zu finden ist. Falls, wie in den Informationsunterlagen der Schulabteilung der Bezirksregierung, sonst nichts zu finden ist, bitte ich um einen entsprechenden Bescheid. Vielen Dank vorab für Ihre Transparenzbemühungen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: AW: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „I…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
13. Juli 2018 14:15
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ [#30711]
Datum
13. Juli 2018 14:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30711 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzlich vorgeschriebene Frist (max. 1 Monat) trotz Erinnerungen reaktionslos missachtet wurde. Ich verweise auch auf das große allgemeine öffentliche Interesse im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stelle eines Landesbeauftragten für Antisemitismus. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ [#30711]
Datum
17. Juli 2018 14:40
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage, die Sie - abgesehen von einer vollautomati…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ [#30711]
Datum
18. Juli 2018 16:56
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage, die Sie - abgesehen von einer vollautomatisierten Eingangsbestätigung - trotz meiner Erinnerungen binnen gesetzlicher Frist nicht beantwortet haben, habe ich die Informationsfreiheitsanfrage zwecks Dar- und Herstellung von Transparenz nun öffentlich geschaltet. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
18. Juli 2018 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, die Erklärung in Ihrer stereotypen Eingangsbestät…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
21. Juli 2018 04:51
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Erklärung in Ihrer stereotypen Eingangsbestätigung greift nicht durch, da der Gesetzgeber Ihnen klare Fristen nach IFG NRW auferlegt hat. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsantrag IFG NRW zu Dienstanweisungen/Richtlinien zur Bearbeitung von Beschwerden im Einzugsbereich des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30722) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage ist nun öffentlich geschaltet. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informati…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
26. Juli 2018 01:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls in Ihren Informationsunterlagen keinerlei Informationen zum umkreisten Zusammenhang vorliegen, müssten Sie dennoch auf die Anfrage reagieren. Bitte denken Sie daran, dass es sich um gesamtgesellschaftlich wichtige Informationen handelt, die Sie der Öffentlichkeit nicht reaktionslos vorenthalten sollten. Die Anfrage ist öffentlich geschaltet. Es wäre wichtig, dass Sie in irgendeiner Form reagieren. Eine reaktionslose Geheimhaltung ist sowohl mit dem Gesetz wie mit der Bedeutung des Themas nicht vereinbar. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informati…
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Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
30. Juli 2018 02:04
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informati…
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Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
30. Juli 2018 02:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, Verzeihung, die letzte Mail zu dem Vorgang wu…
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Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
30. Juli 2018 02:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Verzeihung, die letzte Mail zu dem Vorgang wurde versehentlich an Sie verschickt. Ich bitte die LDI NRW um die Vergabe eines Aktenzeichens zu dem Vorgang, auf welches man sich bei Bedarf beziehen kann. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
1. August 2018 09:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
1. August 2018 09:17
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.07.2018 wird hiermit bestätigt.
Rainer Zufall
Re: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711] Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige Akteneinsicht in das Verwalt…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30711]
Datum
3. August 2018 20:38
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW, welches Sie reaktionslos verschleppen. Bitte teilen Sie auch Ihr behördeninternes Aktenzeichen mit, unter die Informationen aus meinem Antrag zu Ihren Informationsunterlagen gelangt sind. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.6-5755/18 Aktenzeichen 209.2.3.1.6-5755/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfale…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.1.6-5755/18
Datum
7. August 2018 10:49
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.1.6-5755/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 11.06.2018 auf Informationszugang zu "Informationsunterlagen zu Rassismus/ Antisemitismus an Schulen im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW Ihre E-Mail vom 13.07.2018 Sehr geehrter Herr Zufall, ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Bitte beachten Sie, dass ich nur Ihre Anfrage vom 11.06.2018 gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle aufgreife. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Kopie Anschreiben: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) Gruppe 21 Dienstrecht u.a. Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Rainer Zufall vom 11.06.2018 auf Informationszugang zu "Informationsunterlagen zu Rassismus/ Antisemitismus an Schulen im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Rainer Zufall hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen einen Antrag auf Informationszugang über die Internetplattform fragdenstaat.de zu folgenden Informationen: "Überblick über Informationssammlungen bzw. Handreichungen, nachlesbare Handlungsempfehlungen, Informations- und Fortbildungsunterlagen, Dienstanweisungen, allgemeine Anschreiben an Schulleitungen, Beschwerdestatistiken u. Ä. zum Umgang mit Rassismus/ Antisemitismus und zu ähnlich gelagerten Phänomenen im Einzugsbereich des MSW NRW bzw. der Dienst- und Schulaufsicht über die Schulen im Allgemeinen und das Schulpersonal im Besonderen" gestellt zu haben. Die Anfrage ist dort unter der Anfragenummer 30711 zu finden. Der Antragsteller soll bislang keine Antwort erhalten haben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 Sehr geehrter Herr Zu…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018
Datum
16. August 2018 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, auf Ihre Anfrage vom 11.06.2018 nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711] Sehr gee…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711]
Datum
16. August 2018 15:46
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre außerordentlich verspätete, zudem rechtsstaatlich in vielerlei Hinsicht zitierwürdige Antwort, die ich neben der LDI NRW auch an den Landtag etc. mit oder ohne Ihr freundliches Einverständnis weiterleiten werde. Ihr Bescheid ist formel nicht wirksam. Nun materiell zu Ihrem "Bescheid" und Verständnis vom Rechtsstaat. Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Servi...). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...). "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. Und: "Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen." [Ebd., Rn. 17] Ich rüge Ihren nicht unterschriebenen Zwischenbescheid und leite ihn an die LDI NRW weiter. Ich beantrage nach § 103 GG Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren. Lassen Sie mich informieren, wann mein Strohmann (s. Rechtssprechung) wo die Akteneinsicht abholen kann. Ich bin bereit, evtl. über meinen Strohmann (s. Rechtssprechung), mich identifizieren zu lassen und Kosten nach Voranschlag ggf. zu begleichen, falls Sie der Öffentlichkeit die Informationen im arkanen Bereich vorenthalten wollen. Es wäre wichtig, dass Ihre Behörde ein Zeichen setzt, dass sie gegen jeden Rassismus/Antisemitismus sei, und entsprechende Informationen der Öffentlichkeit nicht weiter unter grober Verletzung von Fristen vorenthält. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711] Sehr gee…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
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AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711]
Datum
22. August 2018 10:33
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie Ihre Dienst- und Fachaufsicht, dass hiermit ein formloser Rechtsbehelf einer Beschwerde formuliert wird, verbunden mit der höflichen Bitte, die Öffentlichkeit auf fragdenstaat.de über den Gang des Verfahrens zu informieren. Sie meinen im Sinne einer durch nichts gedeckten Rechtsauffassung: "So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen." Wie bekannt, stimmt dieses Argument bzw. Ablehnkungsmanöver, welches Sie nach grober Verletzung der gesetzlichen Fristen und Pflichten und der notwendigen Einschaltung der LDI NRW bemühen, nicht. Irgendwelche Muss-Pflichten für formlose Anträge gibt es nicht. Ich habe rein zufällig meinen Ausweis nicht parat und leide rein zufällig an Vergesslichkeit, bitte Ihre Behörde als juristische Person jedoch, Ihre Pflichten und Fristen künftig nicht mehr zu vergessen. Ich kann aber trotzdem meine Anschrift mitteilen: Rainer Zufall Die rein zufällig generierte Email-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Als Betreff können Sie mangels eines eindeutigen Aktenzeichens Ihrer Behörde (neben der Anfragenummer auf fragdenstaat.de) angeben: "Gegen jeden Antisemitismus/Rassismus - Akzidentelle Anfrage von prinzipieller Bedeutung" Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711] Sehr gee…
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Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711]
Datum
23. August 2018 20:32
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, in wessen Auftrag hinter den freundlichen Grüßen schreiben Sie? Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711] Sehr gee…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711]
Datum
4. September 2018 03:54
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre öffentlich nachlesbaren Rechtsverständnisse sind durch nichts gedeckt. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Haben Sie die Dienst- und die Fachaufsicht informiert? Gibt es ein Geschäftszeichen? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711] Sehr gee…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Rainer Zufall
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AW: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711]
Datum
13. September 2018 10:12
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, durch Zufall habe ich in Erfahrung bringen können, dass Ihre Behörde, die nach reaktionslosem Verstreichen gesetzlicher Maximalfristen die Informationen mit unzulässigen, vom Landtag und der LDI NRW nicht gedeckten Rechtsauffassungen vorzuenthalten versucht, meinem Namensvetter, Herrn Rainer Zufall, andere Anfragen über fragdenstaat.de gem. dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot beantwortet hatte. Bitte desinformieren Sie daher nicht weiter die Öffentlichkeit über fragdenstaat.de, orientieren sich am allg. Gleichbehandlungsgebot und überdenken Sie Ihren unzulässigen Umgang mit Informationsanfragen zu Fragen des Umgangs mit Rassismus/Antisemitismus durch Ihre Behörde. Bitte leiten Sie die Anfrage mit Informationen zu Ihren Reaktionszeiten und Transparenzverständnissen anschließend konkludent an die/den Landesbeauftragten für Antisemitismus weiter. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Automatische Antwort: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711]
Datum
13. September 2018 10:12
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zurzeit nicht im Haus. Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail nicht weitergeleitet und daher zeitverzögert bearbeitet wird. In dringenden Fällen senden Sie Ihre Anfrage bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage über die Internetplattform "fragdenstaat.de" Nr. 30711 vom 11.06.2018 [#30711]
Datum
20. September 2018 00:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die gesetzliche Frist wurde mittlerweile um 70 Tage überschritten. Am 7.8.18 haben Sie die informationsvorenthaltende Behörde angeschrieben. Ich beantrage Akteneinsicht in den Vorgang. Für mich als Strohmann würde auch die öffentlich nachlesbare Antwort ausreichen, dass die Behörde zu keiner Reaktion auch gegenüber der LDI NRW bereit gewesen sei. Können Sie eine solche Antwort zeitnah erteilen, falls sich die Behörde auch durch Ihre Beanstandungen nicht beeindrucken lassen sollte? Ausreichen würde auch die etwaige Antwort, falls (angeblich) keinerlei Informationen vorliegen sollten. Ich würde als Strohmann eine solche Antwort mit dem Betreff "Gegen jeden Rassismus/Antisemitismus" dann an die Aufsicht weiterleiten und auswerten lassen. Mein Name ist rein zufällig identisch mit dem Namen eines anderen Antragstellers, der nach dem allg. Gleichbehandlungsgebot über fragdenstaat.de eine pseudonyme Anfrage an die Behörde gestellt hatte und die dann auch beantwortet wurde. Insofern sollte die Behörde die Öffentlichkeit durch gesetzlich nicht gedeckte Ausforschungsbedürfnisse nicht desinformieren Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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