Informationsveranstaltungen und -flyer zum Bürgerbegehren der Stadthalle

In der Stadt Bayreuth ist u.a. über den Nordbayrischen Kurier ein offensichtich tendenziöser Flyer verteilt worden ist, der gegen das Bürgerbegehren zur Sanierung der Stadthalle für das Ratsbegehren wirbt. Dieser Flyer ist mit "Stadthalle der Zukunft" betitelt. Den selbigen Namen tragen auch die Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung zur Stadthallensanierung.

Daher stellen sich mir folgende Fragen, um deren Beantwortung nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bayreuth ich sie bitten würde.

1. In wie weit wurde der o.g. Flyer durch die Stadt in Auftrag gegeben und sind städtische Mittel in die Gestaltung geflossen.

2. In wie weit wird auf die Beachtung des Neutralitätsgebots bei den Informationsveranstaltungen geachtet? Nach meiner Erfahrung wird auf diesen nur auf Nachfrage über die Alternativen zur Sanierung berichtet.

3. In wie weit hält die Stadt Bayreuth folgende Aussagen auf ihrer Website mit dem Neutralitätsgebot vereinbar:

-"Wer jetzt einen Stopp der Planungen fordert, der wirft nicht nur den gesamten Zeitplan über Bord. Ein Planungsstopp bedeutet auch, dass ein erheblicher Teil der bisher für Planung ausgegeben Gelder, das sind rund 4 Millionen Euro, verloren wären. "

-"Wer sagt, man könne bei der Stadthalle nur das Notwendige machen, was übrigens rund 14 Millionen Euro kosten würde, und stattdessen ein Tagungszentrum auf der grünen Wiese für 35 bis 40 Millionen Euro bauen, verschweigt, dass dann zwar Theater, Konzerte oder andere Veranstaltungen weiterhin in der Stadthalle stattfinden können, dies aber unter Bedingungen geschieht, die heute nicht mehr dafür geeignet sind, Bayreuth bei Veranstaltern und Publikum als attraktiven Veranstaltungsstandort zu platzieren." [Quelle: http://www.bayreuth.de/fragen-und-antworten-zur-sanierung-der-stadthalle/#1450780876115-003d0c36-cff5]

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
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Matthias Sing
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
Matthias Sing
Betreff
Informationsveranstaltungen und -flyer zum Bürgerbegehren der Stadthalle [#16560]
Datum
29. April 2016 13:06
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Stadt Bayreuth ist u.a. über den Nordbayrischen Kurier ein offensichtich tendenziöser Flyer verteilt worden ist, der gegen das Bürgerbegehren zur Sanierung der Stadthalle für das Ratsbegehren wirbt. Dieser Flyer ist mit "Stadthalle der Zukunft" betitelt. Den selbigen Namen tragen auch die Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung zur Stadthallensanierung. Daher stellen sich mir folgende Fragen, um deren Beantwortung nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bayreuth ich sie bitten würde. 1. In wie weit wurde der o.g. Flyer durch die Stadt in Auftrag gegeben und sind städtische Mittel in die Gestaltung geflossen. 2. In wie weit wird auf die Beachtung des Neutralitätsgebots bei den Informationsveranstaltungen geachtet? Nach meiner Erfahrung wird auf diesen nur auf Nachfrage über die Alternativen zur Sanierung berichtet. 3. In wie weit hält die Stadt Bayreuth folgende Aussagen auf ihrer Website mit dem Neutralitätsgebot vereinbar: -"Wer jetzt einen Stopp der Planungen fordert, der wirft nicht nur den gesamten Zeitplan über Bord. Ein Planungsstopp bedeutet auch, dass ein erheblicher Teil der bisher für Planung ausgegeben Gelder, das sind rund 4 Millionen Euro, verloren wären. " -"Wer sagt, man könne bei der Stadthalle nur das Notwendige machen, was übrigens rund 14 Millionen Euro kosten würde, und stattdessen ein Tagungszentrum auf der grünen Wiese für 35 bis 40 Millionen Euro bauen, verschweigt, dass dann zwar Theater, Konzerte oder andere Veranstaltungen weiterhin in der Stadthalle stattfinden können, dies aber unter Bedingungen geschieht, die heute nicht mehr dafür geeignet sind, Bayreuth bei Veranstaltern und Publikum als attraktiven Veranstaltungsstandort zu platzieren." [Quelle: http://www.bayreuth.de/fragen-und-antworten-zur-sanierung-der-stadthalle/#1450780876115-003d0c36-cff5]
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bayreuth (Informationsfreiheitssatzung Bayreuth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing
Stadtverwaltung Bayreuth
Sehr geehrter Herr Sing, Ihre am 2. Mai per Mail an die Frau Oberbürgermeisterin hinsichtlich des Flyers zum Bürg…
Von
Stadtverwaltung Bayreuth
Betreff
Informationsveranstaltungen und -flyer zum Bürgerbegehren der Stadthalle
Datum
2. Juni 2016 17:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sing, Ihre am 2. Mai per Mail an die Frau Oberbürgermeisterin hinsichtlich des Flyers zum Bürgerbegehren Stadthalle gerichtete Anfrage darf ich wie folgt beantworten: 1. Frage: In wie weit wurde der o.g. Flyer durch die Stadt in Auftrag gegeben und sind städtische Mittel in die Gestaltung geflossen. Antwort: Der von Ihnen angesprochene und veröffentlichte Flyer wurde nicht von der Stadt in Auftrag gegeben, in die Gestaltung des Flyers sind keine städtischen Mittel eingeflossen. 2. Frage: In wie weit wird auf die Beachtung des Neutralitätsgebots bei den Informationsveranstaltungen geachtet? Nach meiner Erfahrung wird auf diesen nur auf Nachfrage über die Alternativen zur Sanierung berichtet. Antwort: Wir dürfen Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass die Stadt Bayreuth bei ihren Veranstaltungen von ihrem Recht Gebrauch macht interessierte Bürger zu informieren. Hierbei unterliegt die Stadt bei Bürgerentscheiden, anders als bei Wahlen, nicht einem Neutralitätsgebot, sondern einem Sachlichkeitsgebot. Dieses Sachlichkeitsgebot wird vollumfänglich eingehalten. Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass nach unseren Informationen dem Bürgerbegehren auch keine konkreten Planungen zugrunde lagen, die vorgestellt hätten werden können. Das Begehren richtete sich auf einen Planungsstopp und eine Erarbeitung einer - nicht definierten - "kostengünstigeren" Alternative. 3. Frage: In wie weit hält die Stadt Bayreuth folgende Aussagen auf ihrer Website mit dem Neutralitätsgebot vereinbar: -"Wer jetzt einen Stopp der Planungen fordert, der wirft nicht nur den gesamten Zeitplan über Bord. Ein Planungsstopp bedeutet auch, dass ein erheblicher Teil der bisher für Planung ausgegeben Gelder, das sind rund 4 Millionen Euro, verloren wären. " -"Wer sagt, man könne bei der Stadthalle nur das Notwendige machen, was übrigens rund 14 Millionen Euro kosten würde, und stattdessen ein Tagungszentrum auf der grünen Wiese für 35 bis 40 Millionen Euro bauen, verschweigt, dass dann zwar Theater, Konzerte oder andere Veranstaltungen weiterhin in der Stadthalle stattfinden können, dies aber unter Bedingungen geschieht, die heute nicht mehr dafür geeignet sind, Bayreuth bei Veranstaltern und Publikum als attraktiven Veranstaltungsstandort zu platzieren." Antwort: Bei den Aussagen handelt es sich im Wesentlichen um die Faktenlage. Weder der Einfluss auf den Zeitplan noch der Hinweis auf die verlorenen Planungskosten sind strittig. Die Aussage zur Qualität des Veranstaltungsstandortes entspringt fundierten Gesprächen mit Fachleuten. Darüber hinaus wäre, wie bereits unter Nr. 2 ausgeführt, inhaltliche Parteinahme für oder gegen den Gegenstand eines Bürgerentscheids rechtlich zulässig. Ich hoffe, Ihnen hiermit die gewünschten Antworten in angemessenem Umfang gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Matthias Sing
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für die ausfühliche Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen …
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: Informationsveranstaltungen und -flyer zum Bürgerbegehren der Stadthalle [#16560]
Datum
6. Juni 2016 15:35
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für die ausfühliche Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 16560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>