Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien

von den Veranstaltungen
I. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien
(07.05.2018 in Hamburg)
II. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien
(12.02.2019 in Hamburg)

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Sitzungsprotokolle
Weitere Dokumente zur Sitzungsvorlage, -vor sowie -nachbereitung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Marie-Luise Abshagen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: von den Veransta…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marie-Luise Abshagen
Betreff
Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
5. Februar 2019 14:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
von den Veranstaltungen I. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien (07.05.2018 in Hamburg) II. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien (12.02.2019 in Hamburg) Einladungsverteiler Teinehmerliste Tagesordnungspunkte Sitzungsprotokolle Weitere Dokumente zur Sitzungsvorlage, -vor sowie -nachbereitung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Abshagen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marie-Luise Abshagen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Abshagen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Abshagen, mit Ihrer E-Mail vom 05. Februar 2019 beantragten Sie Informationen zu den Veranstalt…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
15. Februar 2019 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Abshagen, mit Ihrer E-Mail vom 05. Februar 2019 beantragten Sie Informationen zu den Veranstaltungen: I. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien (07.05.2018 in Hamburg) II. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien (12.02.2019 in Hamburg). Sie baten darum, Ihnen mitzuteilen, wenn die Informationserteilung entgegen Ihrer Einschätzung gebührenpflichtig ist. Die Bearbeitung der gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand insbesondere wegen der Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren verbunden. Da hierfür entsprechende Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.2 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro in Rechnung gestellt werden müssen, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. Wenn Sie auf die Nennung personenbezogener Daten von Mitarbeitern des BMWi (unterhalb Referatsleiterebene) und der Angestellten der betroffenen Unternehmen / Verbände / sonstigen Dritten verzichten, könnte der Verwaltungsaufwand insoweit – auch kostenmindernd – verringert werden. Bis zu einer Rückantwort setze ich die Bearbeitung des Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Abshagen
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte die Anfrage gerne weiter aufrechterh…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marie-Luise Abshagen
Betreff
AW: Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
12. März 2019 16:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte die Anfrage gerne weiter aufrechterhalten und bitte weiterhin um die Bereitstellung der angefragten Informationen und Unterlagen. Auf die Nennung personenbezogener Daten von Mitarbeitern des BMWi (unterhalb Referatsleiterebene) und der Angestellten der betroffenen Unternehmen / Verbände / sonstigen Dritten möchte ich nicht verzichten. Den Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro akzeptiere ich, bitte aber um Rückmeldung zu den konkreten Kosten inkl. deren Begründung, sobald diese festliegen. ... Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Abshagen Anfragenr: 55781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marie-Luise Abshagen << Adresse entfernt >>
Marie-Luise Abshagen
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsveranstaltungen zum Tiefseebe…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marie-Luise Abshagen
Betreff
AW: Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
4. April 2019 10:46
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien“ vom 05.02.2019 (#55781) wurde von Ihnen noch nicht bearbeitet. Entsprechend meiner Rückantwort bitte ich weiterhin um die Bereitstellung der genannten Informationen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Abshagen Anfragenr: 55781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marie-Luise Abshagen << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Abshagen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. April 2019. Ihre IFG-Anfrage wird derzeit bearb…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
9. April 2019 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Abshagen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. April 2019. Ihre IFG-Anfrage wird derzeit bearbeitet. Im Zuge dessen möchten wir Sie darüber informieren, dass sich die Gebühren voraussichtlich nach Teil A Ziffer 2.2 der Anlage zu § 1 IFGGebV bestimmen werden, der einen Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorsieht. Genauere Angaben zu den Gebühren sind aktuell nicht möglich. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen zur I. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien (07.05.2018 in Hamburg) konnten wir mittlerweile sichten: Mit einer Schwärzung personenbezogener Daten haben Sie sich nicht einverstanden erklärt. Der Teilnehmerliste ist zu entnehmen, dass daher ca. 35 Personen in einem Drittbeteiligungsverfahren angeschrieben werden müssten. Das Drittbeteiligungsverfahren gemäß dem in § 8 IFG vorgesehenen Verfahren kann erfahrungsgemäß bis zu 3 Monaten Zeit in Anspruch nehmen. Dem Einladungsverteiler ist zu entnehmen, dass ca. 150 Personen eingeladen wurden. Sind Sie bezüglich des Verteilers mit Schwärzungen der personenbezogenen Daten einverstanden? Die eingeladenen Institutionen bzw. Unternehmen blieben in jedem Fall ungeschwärzt. Dadurch könnten weitere ca. 150 zeit- und kostenaufwendige Drittbeteiligungsverfahren vermieden werden. Im Sitzungsprotokoll (=Notiz) sind auch die in der Veranstaltung gehaltenen Präsentationen enthalten. Das BMWi verfügt hinsichtlich dieser Präsentationen nicht über die Urheberrechte und müsste daher die Urheber der Präsentationen beteiligen. Stimmen die Urheber eine Offenlegung nicht zu, dürfen die Präsentationen nicht herausgegeben werden, § 6 IFG. Sofern Sie kein Interesse an den Präsentationen haben, kann von vorneherein auf die zeit- und kostenaufwendige Drittbeteiligung verzichtet werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie das Verfahren weiter aufrecht erhalten möchten und wie Sie mit Blick auf die personenbezogenen Daten im Einladungsverteiler sowie mit den Präsentationen verfahren möchten. Bis zu einer Rückantwort von Ihnen setze ich die Bearbeitung des Antrages aus. Hinweis: Bei der von Ihnen unter II. aufgeführten Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien (12.02.2019 in Hamburg) handelt es sich -entgegen Ihrer Darstellung - nicht um eine NMMT-Veranstaltung. Dem BMWi liegen daher zu dieser Veranstaltung keine Unterlagen vor. Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Abshagen
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte das Verfahren weiter aufrecht erha…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marie-Luise Abshagen
Betreff
AW: Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
2. Mai 2019 12:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte das Verfahren weiter aufrecht erhalten. Aufgrund des von Ihnen beschriebenen Aufwands bzgl der personenbezogenen Daten, erkläre ich mich bereit, diese für die Teilnehmer- und Einladungsliste schwärzen zu lassen. An den Präsentationen bin ich interessiert und bitte Sie, diese mit den anderen Materialen ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Abshagen Anfragenr: 55781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marie-Luise Abshagen << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Abshagen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Mai 2019. Ich werde nun die Drittbeteiligungsver…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
7. Mai 2019 20:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Abshagen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Mai 2019. Ich werde nun die Drittbeteiligungsverfahren (wegen der Urheberrechte der Präsentationen und teilweise wegen personenbezogener Daten im Sitzungsprotokoll) einleiten. Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Abshagen
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit bitte ich Sie, mich umgehend über den Stand meiner Informationsfreih…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marie-Luise Abshagen
Betreff
AW: Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
9. Juli 2019 16:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit bitte ich Sie, mich umgehend über den Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien“ vom 05.02.2019 (#55781) zu informieren. Ich bitte um zeitnahe Zusendung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Abshagen Anfragenr: 55781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Abshagen, ich bitte um Verständnis, dass die Drittbeteiligungsverfahren noch einige Zeit in An…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
10. Juli 2019 19:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Abshagen, ich bitte um Verständnis, dass die Drittbeteiligungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Viele Grüße,

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Abshagen, anbei übersende ich Ihnen Ihrem IFG-Antrag Nr. 55781 entsprechend folgende Unterlage…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]
Datum
24. Juli 2019 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Abshagen, anbei übersende ich Ihnen Ihrem IFG-Antrag Nr. 55781 entsprechend folgende Unterlagen zur Informationsveranstaltung vom 7. Mai 2018 „Aktuelle nationale und internationale Entwicklungen im Tiefseebergbau“: · Teilnehmerliste, (Nennung der Institutionen; Nennung der Namen nur insoweit als dass die Einwilligung im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens erteilt worden ist) · Einladungsliste zur o.g. Veranstaltung (Namen geschwärzt, Nennung der Namen nur insoweit als dass die Einwilligung im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens erteilt worden ist) · Präsentationen im Rahmen der o.g. Veranstaltung vom 07. Mai 2018 · Ergebnisnotiz der o.g. Veranstaltung (Nennung der Namen nur insoweit als dass die Einwilligung im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens erteilt worden ist) Ein Teilnehmer hat seine Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten und seiner Präsentation nicht erteilt. Bitte begründen Sie Ihr Interesse an der Offenlegung der persönlichen Daten des Teilnehmers, § 7 Abs. 1 S. 3 IFG. Gemäß IFG wird das Bundeswirtschaftsministerium sodann abwägen, welches Interesse überwiegt und ggf. die personenbezogenen Daten des Teilnehmers veröffentlichen. In jedem Fall kann die Präsentation aufgrund der fehlenden Einwilligung nicht herausgegeben werden, § 6 S. 1 IFG. Sollten Sie an der Namensnennung kein Interesse haben, so bitte ich um kurzfristige Rückmeldung. Das Verfahren kann dann zeitnah abgeschlossen werden. Ein abschließender Bescheid einschließlich der Gebührenentscheidung geht Ihnen gesondert zu, sobald das Verfahren abgeschlossen ist (s. obige Ausführungen zu der ausstehenden Einwilligung eines Teilnehmers, hierfür ist Ihre Rückmeldung erforderlich). Ariane Kiesow Referat IVD1 – Maritime Wirtschaft Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin Tel: +49-(30)-18-615-5636 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.bmwi.de

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