Informationsweiterleitung zwischen dem österreichischen BMF, dem deutschen BMF und den deutschen örtlichen Finanzämtern
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte legen Sie Dokumente zu folgendem Sachverhalt vor:
Die Austrian Anadi Bank hat ihrer schriftlichen Mitteilung gemäß für 2016 "fehlerhafte Kapitalabflussmeldungen an die österreichischen Steuerbehörden" übermittelt. Der Fehler bestand darin, dass für die Kapitalrückflüsse "ein zu hoher Betrag", nämlich "eine summierte Tagessumme, statt Einzelsummen" gemeldet worden sei. Die Kapitalrückflüsse erfolgten vom Treuhandkonto bei der österreichischen Anadi Bank u.a. auf das Treuhandkonto bei der deutschen Sutorbank. Von den fehlerhaften Meldungen waren somit Anlagen deutscher Staatsbürger betroffen, die über den Anlegerservice Zinspilot vermittelt worden waren. Die Anadi Bank teilte im Dezember 2018 weiterhin mit, dass sie eine "entsprechende Korrekturmeldung [...] bereits mehrfach an das österreichische" BMF übermittelt habe.
Das Finanzamt Berlin Mitte-Tiergarten hat Anfang März 2019 einem der von der fehlerhaften Meldung der Anadi Bank betroffenen deutschen Anleger schriftlich mitgeteilt, dass es über Informationen verfüge, denen gemäß der Anleger "im Zeitraum 2015 bis 2017 Vermögen in Höhe von […] von einem österreichischen Bankkonto auf ein anderes ausländisches [also weder deutsches noch österreichisches] Bankkonto überwiesen haben" soll. Der vom Finanzamt bezifferte Anlagebetrag benennt den korrekten Betrag (inkl. ausgezahlter Zinsen), den der Anleger bei der Anadi Bank über Zinspilot 2015 angelegt und 2016 zurückerhalten hat.
Bitte legen Sie Kopien der Meldungen vor, die die deutschen Steuerbehörden vom österreichischen BMF bezüglich der Kapitalrückflüsse im Dezember 2016 von der Anadi Bank zur Sutorbank erhalten haben. Legen Sie des weiteren bitte Kopien vor, die zeigen, in welcher Gestalt die erhaltenen Meldungen an die örtlichen Finanzämter weitergeleitet wurden.
Bitte anonymisieren Sie die Daten soweit nötig und teilen Sie mit, wie viele deutsche Staatsbürger von den fehlerhaften Meldungen der Anadi Bank und dem eventuellen Wandel der von ihr gegebenen Informationen auf dem Weg zu den örtlichen Finanzämtern in Deutschland betroffen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihrer Auffassung nach gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft (zwei Screenshots oder Scans der betreffenden Meldungen). Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Die erbetene Information ist von öffentlichem Interesse, da die zuverlässige Weitergabe von Informationen zwischen in- und ausländischen Behörden sowie zwischen inländischen Behörden für ein Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger grundlegend ist.
Bitte machen Sie mir die erbetenen Informationen gemäß § 7 Abs. 5 IFG so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats, zugänglich. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, informieren Sie mich hierüber bitte innerhalb der Frist.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG und widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Bitte senden Sie mir eine Empfangsbestätigung zu.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum2. Juli 2019
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6. August 2019
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