Informationszugang: Anzahl symptomatischer Covid-Fälle in KW 31-34 mit vollständigen Angaben. Zusätzliche Datensätze die positive Covid-19 Tests in Verbindung mit Impfstatus aufzeichnen.

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- Wie viele der Angaben/Erfassungen der 69452 symptomatischen Covid-19-Fälle* in KW 31-34 sind vollständig?
- Wie viele der Angaben/Erfassungen der 69452 symptomatischen Covid-19-Fälle in KW 31-34 enthalten definitive Angaben ob die jeweilige Person geimpft war oder nicht?
- Von den symptomatischen Covid-19 Fällen mit erfasstem/angegebenen Impfstatus, wie groß ist der Anteil der geimpften oder umgeimpften Personen?

Unabhängig von den obigen Anfragen und den Daten auf welche diese Bezug nehmen, senden Sie mir bitte alle weiteren dem RKI vorliegenden Datensätze zu, die positive Covid-19 Tests in Verbindung mit gesichertem Impfstatus aufzeichnen. Hierzu zählen insbesondere die Ergebnisse randomisierter Tests zur Gewinnung gesicherter Daten über Anteile Geimpfter und Umgeimpfter von Covid-19 positiv Testungen.

* RKI, Wöchentlicher COVID-19-Lagebericht vom 02.09.2021, Seite 19

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele der A…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationszugang: Anzahl symptomatischer Covid-Fälle in KW 31-34 mit vollständigen Angaben. Zusätzliche Datensätze die positive Covid-19 Tests in Verbindung mit Impfstatus aufzeichnen. [#227769]
Datum
3. September 2021 12:02
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele der Angaben/Erfassungen der 69452 symptomatischen Covid-19-Fälle* in KW 31-34 sind vollständig? - Wie viele der Angaben/Erfassungen der 69452 symptomatischen Covid-19-Fälle in KW 31-34 enthalten definitive Angaben ob die jeweilige Person geimpft war oder nicht? - Von den symptomatischen Covid-19 Fällen mit erfasstem/angegebenen Impfstatus, wie groß ist der Anteil der geimpften oder umgeimpften Personen? Unabhängig von den obigen Anfragen und den Daten auf welche diese Bezug nehmen, senden Sie mir bitte alle weiteren dem RKI vorliegenden Datensätze zu, die positive Covid-19 Tests in Verbindung mit gesichertem Impfstatus aufzeichnen. Hierzu zählen insbesondere die Ergebnisse randomisierter Tests zur Gewinnung gesicherter Daten über Anteile Geimpfter und Umgeimpfter von Covid-19 positiv Testungen. * RKI, Wöchentlicher COVID-19-Lagebericht vom 02.09.2021, Seite 19 Ihre Antwort wird zusätzlich weitergeleitet an: <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227769/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0360 [#227769…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0360 [#227769]
Datum
6. September 2021 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0360. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0360 [#227769] Sehr geehrte Damen und Herren, sie haben die Frist zur Beantwortung mei…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0360 [#227769]
Datum
10. November 2021 15:03
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sie haben die Frist zur Beantwortung meiner Anfrage um mehr als einen Monat überschritten. Ich sehe aber, dass sie die Informationsdarstellung im Wochenbericht im Sinne dieser Anfrage entsprechend geändert haben. Ich bitte Sie nunmehr auf meine neue Anfrage und rechtlichen Hinweis (https://fragdenstaat.de/a/232717) zeitnah zu reagieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227769/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfragen vom 03.09.2021 und 10.11.2021 (Az. 2.13.04/0003#0446) Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank f…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfragen vom 03.09.2021 und 10.11.2021 (Az. 2.13.04/0003#0446)
Datum
17. Januar 2022 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 und 10.11.2021 (Az. 2.13.04/0003#0446), zu welchen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen angeforderten Informationen sind teilweise bereits öffentlich zugänglich. Bitte rufen Sie diese insoweit selbstständig ab. Bitte beachten Sie ferner, dass das IFG keinen Anspruch auf Beantwortung konkreter Einzelfragen beinhaltet, sondern lediglich auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ersteres kann nur im Rahmen von Bürgeranfragen beantwortet werden. Wir legen Ihre Anfrage daher dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem RKI hinsichtlich folgender Fragen vorliegen: 1. Wie viele der Angaben/Erfassungen der 69452 symptomatischen Covid-19-Fälle in KW 31-34 (Wöchentlicher COVID-19-Lagebericht vom 02.09.2021, Seite 19) sind vollständig? 2. Wie viele der Angaben/Erfassungen der 69452 symptomatischen Covid-19-Fälle in KW 31-34 enthalten definitive Angaben ob die jeweilige Person geimpft war oder nicht? 3. Von den symptomatischen Covid-19 Fällen mit erfasstem/angegebenen Impfstatus, wie groß ist der Anteil der geimpften oder ungeimpften Personen? 4. Halten Sie die untersuchte Impfeffektivität für die 1173 Fälle [der KW 40 - 43], bei denen eine Angabe zum Impfstatus vorliegt, repräsentativ für alle 2788 Covid-19 Intensivfälle im selben Zeitraum und wie wurde die Repräsentativität untersucht? (Machen Sie diesbezügliche interne Untersuchungen, Einschätzungen und Dokumentationen öffentlich.) 5. Kann das RKI ausschließen, dass das Verhältnis der Geimpften und Ungeimpften der 1173 Covid-19-Intensiv Fälle der KW 40 - 43 gegenüber dem Verhältnis aller vorliegenden 2788 Covid-19-Intensiv-Fälle stark stark verzerrt ist, und auf welche Grundlage schließen sie dies aus/nicht aus? (Machen Sie diesbezügliche interne Untersuchungen, Einschätzungen und Dokumentationen öffentlich.) Im Einzelnen: Zu Frage 1: . Wie viele der Angaben/Erfassungen der 69452 symptomatischen Covid-19-Fälle in KW 31-34 (Wöchentlicher COVID-19-Lagebericht vom 02.09.2021, Seite 19) sind vollständig? Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen beim Robert Koch-Institut (RKI) nicht vor, da keine Auswertung der vorhandenen amtlichen Informationen unter den von Ihnen benannten Kriterien erfolgt ist. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG beschränkt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG jedoch auf den Zugang zu tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen. Insbesondere besteht nach dem IFG auch kein Informationsbeschaffungsanspruch, etwa durch Auswertung von amtlichen Informationen nach bestimmten vom Antragsteller vorgegebenen Kriterien. Zu Frage 2: Wie viele der Angaben/Erfassungen der 69452 symptomatischen Covid-19-Fälle in KW 31-34 enthalten definitive Angaben ob die jeweilige Person geimpft war oder nicht? Im Wochenbericht des RKI vom 02.09.2021 wurden auch die wahrscheinlichen Impfdurchbrüche veröffentlicht. Von den 69.452 Fällen gab es Angaben, dass es 11.746 symptomatische, vollständig geimpfte Personen gab. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung der Daten nach dem Impfstatus ist nicht erfolgt. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG beschränkt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG jedoch auf den Zugang zu tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen. Insbesondere besteht nach dem IFG auch kein Informationsbeschaffungsanspruch, etwa durch Auswertung von amtlichen Informationen nach bestimmten vom Antragsteller vorgegebenen Kriterien. Zu Frage 3: Von den symptomatischen Covid-19 Fällen mit erfasstem/angegebenen Impfstatus, wie groß ist der Anteil der geimpften oder ungeimpften Personen? Der Anteil der (vollständig) Geimpften beträgt 1,1%. Die übrigen 98,9% umfassen Personen ohne (vollständige) Impfung und Personen ohne Angabe zum Impfstatus. In den aktuelleren Wochenberichten wird nun zusätzlich zwischen Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung differenziert. Die Wochenberichte können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung der Daten nach Ihren Kriterien liegt nicht vor, da keine Auswertung der vorhandenen amtlichen Informationen unter den von Ihnen benannten Kriterien erfolgt ist. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG beschränkt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG jedoch auf den Zugang zu tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen. Insbesondere besteht nach dem IFG auch kein Informationsbeschaffungsanspruch, etwa durch Auswertung von amtlichen Informationen nach bestimmten vom Antragsteller vorgegebenen Kriterien. Zu Frage 4: Halten Sie die untersuchte Impfeffektivität für die 1173 Fälle [der KW 40 - 43], bei denen eine Angabe zum Impfstatus vorliegt, repräsentativ für alle 2788 Covid-19 Intensivfälle im selben Zeitraum und wie wurde die Repräsentativität untersucht? (Machen Sie diesbezügliche interne Untersuchungen, Einschätzungen und Dokumentationen öffentlich.) Hierzu liegen dem RKI keine amtlichen Informationen vor. Eine umfassende Erläuterung und Diskussion der Daten finden Sie jedoch auf den auf die Daten folgenden Seiten im Wochenbericht unter der Überschrift " Interpretation und Abschätzung der Impfeffektivität". Bitte beachten Sie, dass das IFG nur einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen enthält, nicht aber zu Begründungen, Meinungen oder Stellungnahmen auf eine konkrete Antragsfrage. Solche konkreten Einzelfallfragen werden nur im Rahmen von Bürgeranfragen beantwortet. Zu Frage 5: Kann das RKI ausschließen, dass das Verhältnis der Geimpften und Ungeimpften der 1173 Covid-19-Intensiv Fälle der KW 40 - 43 gegenüber dem Verhältnis aller vorliegenden 2788 Covid-19-Intensiv-Fälle stark stark verzerrt ist, und auf welche Grundlage schließen sie dies aus/nicht aus? (Machen Sie diesbezügliche interne Untersuchungen, Einschätzungen und Dokumentationen öffentlich.) Dem RKI liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass das IFG nur einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen enthält, nicht aber zu Begründungen, Meinungen oder Stellungnahmen auf eine konkrete Antragsfrage (s.o.). Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem RKI nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. Mit freundlichen Grüßen