Informationszugang Gefährderansprache

Im Zusammenhang von Informationsbegehren meinerseits sprach die Stadt Heidelberg gegen mich eine sog. "Gefährderanprache" aus unter "ab sofort ständigen und besonderen Beobachten Ihrer Person" nebst Ankündigung von Haft ("Ingewahrsamnahme") zum Schutz der Behörde. Der LIFG-Antrag bei der Stadt Heidelberg auf Einblick in diese Beobachtungsakte ergab, dass bei ihr keine geführt werde. Hiermit nehme ich LIFG in Anspruch für freien Zugang zur Beobachtunsakte / zu Beobachtungsakten, die Behörden und Ämter des Land Baden-Württembergs zu meiner Person führen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusammenhang von Informationsbe…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Informationszugang Gefährderansprache [#299306]
Datum
5. Februar 2024 17:50
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zusammenhang von Informationsbegehren meinerseits sprach die Stadt Heidelberg gegen mich eine sog. "Gefährderanprache" aus unter "ab sofort ständigen und besonderen Beobachten Ihrer Person" nebst Ankündigung von Haft ("Ingewahrsamnahme") zum Schutz der Behörde. Der LIFG-Antrag bei der Stadt Heidelberg auf Einblick in diese Beobachtungsakte ergab, dass bei ihr keine geführt werde. Hiermit nehme ich LIFG in Anspruch für freien Zugang zur Beobachtunsakte / zu Beobachtungsakten, die Behörden und Ämter des Land Baden-Württembergs zu meiner Person führen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 299306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299306/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221.4-48/17 Sehr geehrter Herr Zoeltner, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Innere…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Informationszugang Gefährderansprache [#299306]
Datum
12. Februar 2024 10:25
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221.4-48/17 Sehr geehrter Herr Zoeltner, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz bei der öffentlichen Stelle in Baden-Württemberg zu stellen sind, von der Sie vorhandene amtliche Informationen wünschen beziehungsweise bei der Stelle/Behörde bei der Sie die Informationen vermuten. Angesichts Ihrer Schilderungen gehen wir davon aus, dass Ihr Antrag am zweckmäßigsten beim Polizeipräsidium Mannheim zu stellen wäre. Ein stellvertretender Antrag gegenüber dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg für andere Stellen und Behörden ist nicht statthaft. Wir bitten Sie daher Ihren Antrag dahingehend zu prüfen und gegebenenfalls zurück zu nehmen. Wir stellen die Bearbeitung Ihres Antrags zurück, bis wir eine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zoeltner
Guten Tag, über dieses Formular hatte ich geantwortet, welches FragDenStaat aus unbekannten Gründen nichjt pbermi…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: EXTERN: Informationszugang Gefährderansprache [#299306]
Datum
13. Februar 2024 12:59
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, über dieses Formular hatte ich geantwortet, welches FragDenStaat aus unbekannten Gründen nichjt pbermittelt. Es geht Ihnen unter Umgehung von FragDenStaat zu. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 299306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299306/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221.4-48/17 Sehr geehrter Herr Zoeltner, wir haben die unten stehende Nachricht erhalten. Bis zum jet…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Informationszugang Gefährderansprache [#299306]
Datum
7. März 2024 07:12
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221.4-48/17 Sehr geehrter Herr Zoeltner, wir haben die unten stehende Nachricht erhalten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns jedoch keine weiteren Informationen oder Unterlagen von Ihrer Seite vor. Wir verweisen daher auf unsere Nachricht vom 12. Februar 2024. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Zoeltner
Vielen Dank, ihrer Nachricht entsprechend wende ich mich an das Polzeipräsidium Mannheim für Aktenzugang in diese…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: EXTERN: AW: EXTERN: Informationszugang Gefährderansprache [#299306]
Datum
7. März 2024 14:20
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank, ihrer Nachricht entsprechend wende ich mich an das Polzeipräsidium Mannheim für Aktenzugang in dieser Sache - womit ich den Antrag bei der Landesregierung zurücknehme. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 299306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299306/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>