Informationszugang Gefährderansprache
Im Zusammenhang von Informationsbegehren meinerseits sprach die Stadt Heidelberg gegen mich eine sog. "Gefährderanprache" aus unter "ab sofort ständigen und besonderen Beobachten Ihrer Person" nebst Ankündigung von Haft ("Ingewahrsamnahme") zum Schutz der Behörde. Der LIFG-Antrag bei der Stadt Heidelberg auf Einblick in diese Beobachtungsakte ergab, dass bei ihr keine geführt werde. Hiermit nehme ich LIFG in Anspruch für freien Zugang zur Beobachtunsakte / zu Beobachtungsakten, die Behörden und Ämter des Land Baden-Württembergs zu meiner Person führen.
Antwort verspätet
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Datum5. Februar 2024
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7. März 2024
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