Informationszugang nach §1 BbgUIG in Verbindung mit § 6 Abs.1 AIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um die von uns am 21.11.2023 im Amt Scharmützelsee beantragte und begründete Akteneinsicht zum gesamten Schriftverkehr (Stellungnahmen der TÖB's) zwischen dem Amt Scharmützelsee und der an der Auslage des "Nahversorgungskonzept der Gemeinde Bad Saarow" beteiligten Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange und der dazugehörigen Liste der angefragten TÖB's zu erhalten.
Am 28.11.23 haben wir vom Amt Scharmützelsee eine Eingangsbestätigung erhalten mit der Mitteilung, dass der Antrag geprüft wird.
Am 15.01.24 findet in der Sitzung des Bauausschusses die Beratung zum Abwägungsbeschluss des Nahversorgungskonzeptes statt. Wir haben wieder keinerlei Möglichkeit, uns auf der Grundlage der Kenntnis der tatsächlichen Stellungnahmen der TÖBs mit der Problematik auseinanderzusetzen und an der Sitzung zu beteiligen.
Die Abwägung der Antworten der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurde erst am 09.01.2023 der Einladung der Bauaussschusssitzung angefügt.
Bereits 2022 wurde uns erst nach 10 Monaten und nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, Einsicht in andere, mit der Ansiedlung eines großen Verbrauchermarktes verbundene Vorgänge gewährt. Eine Einsichtnahme bekamen wir erst nach dem mehrere Gemeindebeschlüsse erfolgt waren. Zwischen dem jetzt zu beschließendem Nahversorgungskonzept und den vorangegangenen Beschlüssen deren Einsichtnahme verhindert wurde besteht ein direkter Zusammenhang.
Bürgerinitiative Bad Saarow West
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Januar 2024
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17. Februar 2024
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