Informationszugang zu historischen Akten der Stadt Heidelberg zwischen 1933 und 1945

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Nachdem sich die Stadt Heidelberg im LIFG-Antrag # 289875 für Aktenzugang zu allen ihren Arisierungsakten über Wochen hinaus nicht äußerte - nach Erinnerung daran auch nicht - ist hiermit eingegrenzt spezifizierter Aktenzugang beantragt alle amtlichen Vorgänge der "Arisierung" (Enteignung) zwischen 1933 und 1945 zunächst folgende Sachen betreffend:

1.
Barockpalais am Schloßberg 16: Wohnhaus Hannah Arendt - möglicherweise in Eigentum der Stadt Heidelberg (abgerissen).

2.
Villa Schloss-Wolfsbrunnenweg 18: Baudenkmal (1877) mit Garten (Garten 2019 zerstört für Überbauung).

3.
Villa Schloss-Wolfsbrunnenweg 22-24: Baudenkmal (1878) - Eigentum Stadt Heidelberg (verkauft).

4.
Villa Bergstrasse 80, Arch. Franz Sales Kuhn (1911) wie "Jugendstilbad" - öffentl. Eigentum (verkauft).

5.
Villa Gaisbergstrasse 40, Arch: F. Seitz (1882), wohl öffent. Eigentum (verkauft).

6.
Villa Gaisbergstrasse 81, Arch. Henkenhaf und Ebert (1893) wie "Stadthalle", wohl Eigentum der Stadt Heidelberg (seit 1993 Kindergarten).

A. Zoeltner

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  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem sich die Stadt Heidelberg …
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Informationszugang zu historischen Akten der Stadt Heidelberg zwischen 1933 und 1945 [#294110]
Datum
4. Dezember 2023 00:49
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem sich die Stadt Heidelberg im LIFG-Antrag # 289875 für Aktenzugang zu allen ihren Arisierungsakten über Wochen hinaus nicht äußerte - nach Erinnerung daran auch nicht - ist hiermit eingegrenzt spezifizierter Aktenzugang beantragt alle amtlichen Vorgänge der "Arisierung" (Enteignung) zwischen 1933 und 1945 zunächst folgende Sachen betreffend: 1. Barockpalais am Schloßberg 16: Wohnhaus Hannah Arendt - möglicherweise in Eigentum der Stadt Heidelberg (abgerissen). 2. Villa Schloss-Wolfsbrunnenweg 18: Baudenkmal (1877) mit Garten (Garten 2019 zerstört für Überbauung). 3. Villa Schloss-Wolfsbrunnenweg 22-24: Baudenkmal (1878) - Eigentum Stadt Heidelberg (verkauft). 4. Villa Bergstrasse 80, Arch. Franz Sales Kuhn (1911) wie "Jugendstilbad" - öffentl. Eigentum (verkauft). 5. Villa Gaisbergstrasse 40, Arch: F. Seitz (1882), wohl öffent. Eigentum (verkauft). 6. Villa Gaisbergstrasse 81, Arch. Henkenhaf und Ebert (1893) wie "Stadthalle", wohl Eigentum der Stadt Heidelberg (seit 1993 Kindergarten). A. Zoeltner
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 294110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294110/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Stadt Heidelberg
Sehr geehrter Herr Zoeltner, Ihr Antrag auf Auskunft gem. Landesinformationsfreiheitsgesetz u. a. wurde an uns w…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Informationszugang zu historischen Akten der Stadt Heidelberg zwischen 1933 und 1945 / Ihre Anfrage Nr. 294110 vom 04.12.2023
Datum
8. Dezember 2023 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, Ihr Antrag auf Auskunft gem. Landesinformationsfreiheitsgesetz u. a. wurde an uns weitergeleitet. Das LIFG stellt jedoch keine Anspruchsgrundlage für die Einsicht in Archivbestände dar. Für diese gelten spezielle archivrechtliche Regelungen, die allgemeinere Normen wie eben die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder, die grundsätzlich den Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand ermöglichen, verdrängen ("Spezialitätsprinzip"). Sie können jedoch einen Antrag auf Archivbenutzung stellen. Diesen finden Sie unter www.stadtarchiv.heidelberg.de/archivbenutzung<http://www.stadtarchiv.heidelberg.de/archivbenutzung> - können ihn auch online ausfüllen und uns zusenden. Wir werden diesen Antrag dann möglichst zeitnah bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zoeltner
Guten Tag, es war und ist überhaupt kein Antrag bei "Stadtarchiv Heidelberg" eingereicht. Der Versuc…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Informationszugang zu historischen Akten der Stadt Heidelberg zwischen 1933 und 1945 / Ihre Anfrage Nr. 294110 vom 04.12.2023 [#294110]
Datum
8. Dezember 2023 20:46
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es war und ist überhaupt kein Antrag bei "Stadtarchiv Heidelberg" eingereicht. Der Versuch des Ablenkens im berechtigten Anliegen und Anspruch als ein ständig wiederkehrendes Muster dieses Betriebes der "hergebrachten Grundsätze" (grundgesetzlich aus vor 1945 und voraufgeklärt "wohlerworben" aus 1273) ist auch hier wieder offensichtlich. Im Übrigen liegt der Umstand, wonach in öffentlichen Archiven veröffentlichte Informationen nicht der Anwendung eines Informationsfreiheitsgesetzes bedürfen, bereits in der Natur der Sache. Sinn und Zweck der gesetzlichen Informationsfreiheit ist allgemein bekannt und dahingehend veröffentlicht freier Zugang zu nicht veröffentlichten Informationen von öffentlichen Interesse nach Dafürhalten des Anspruchsberechtigten im Umfang seines Begehrens (hier im vollständigen einschließlich aller Zweit- und Nebenakten - vollumfänglich auch dahingehend). Es ist unbehinderter Zugang zu allen Akten der Stadt Heidelberg beantragt aus denen sich Erkenntnisse für das erklärte Interesse naheliegender- oder auch nur möglicherweise ergeben könnten wie beispielsweise in den regulären Akten des Bauamtes und denen des Liegenschaftsamtes, die sich nicht im Stadtarchiv befinden. Nach aller Erfahrung verfügt das Stadtarchiv gerade nicht über Akten, die die Verwaltung nicht veröffentlichen möchte. Auch ist der Antrag ist nicht "zeitnah" zu bearbeiten, sondern informationsfreiheitsgesetzlich "unverzüglich" i.S.v. "sofort". Der hier vorgetragene Anspruch bezieht sich somit auf alle nicht öffentlichen und unveröffentlichten Akten in diesem Zusammenhang, die geeignet sein könnten meinen gesetzlichen Anspruch unverzüglich zu entsprechen. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Anfragenr: 294110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294110/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Stadt Heidelberg
Sehr geehrter Herr Zoeltner, ich bedauere, dass ich Ihnen mit meiner Nachricht vom Freitag, 08.12.2023 (anschein…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Informationszugang zu historischen Akten der Stadt Heidelberg zwischen 1933 und 1945 / Ihre Anfrage Nr. 294110 vom 04.12.2023 [#294110]
Datum
13. Dezember 2023 10:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Zoeltner, ich bedauere, dass ich Ihnen mit meiner Nachricht vom Freitag, 08.12.2023 (anscheinend) nicht weiterhelfen konnte. Allein: Ihren Vorwurf "Versuch des Ablenkens" lasse ich ungern unwidersprochen im Raum stehen. Wir beantworten regelmäßig/fast täglich eine nennenswerte Anzahl von Anfragen stets zur Zufriedenheit unserer Nutzerinnen und Nutzer. Einschränkungen bei der Einsichtnahme bzw. Nutzung von Archivgut ergeben sich einzig aus den archivrechtlichen Regelungen und den Erfordernissen des Datenschutzes/ Schutz von Persönlichkeitsrechten und bspw. urheberrechtlichen Bestimmungen. Im Vorfeld Ihrer Benutzung - für die ich Sie dann wie gesagt um einen Benutzerantrag bitten würde - hier folgende Informationen: Als Quellen bzw. Nachweis für einen Eigentumswechsel kommen sog. Arisierungsakten in Betracht: Hier ist das Landesarchiv Baden-Württemberg einschlägig – genauer: Generallandesarchiv Karlsruhe, der Bestand 237 Zugang 1967-19. Einen Screenshot aus dem Online-Findmittel füge ich hier bei: [cid:image001.png@01DA2D29.F8822A00] Weitere Quellen sind (mit einem gewissen Vorbehalt) z. B. die Adressbücher der Stadt Heidelberg. Sie finden diese online auf der Website des Stadtarchivs unter diesem Link: https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/bestaende+des+stadtarchivs.html (Ein Kollege von mir hat bereits mit der Recherche begonnen und wird Ihnen selbstverständlich seine Ergebnisse übermitteln). In Betracht kommen ferner z. B. Grundbücher. Diese wurden landesweit in das Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim überführt (https://www.landesarchiv-bw.de/de/landesarchiv/standorte/grundbuchzentralarchiv---kornwestheim/53589). Es erteilt Auskunft aus den Grundbuchunterlagen entsprechend der bundesweit gültigen Grundbuchordnung. Die Kommunalarchive vor Ort – so ist das auch in Heidelberg – besitzen keine Grundbücher aus der Zeit nach Inkrafttreten der Grundbuchordnung (GBO) zum 01. Jan. 1900. Die Grundbücher werden seither von den Amtsgerichten und dort von den Grundbuchämtern geführt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GBO). Quellen könnten darüber hinaus Bauakten sein. Über diese verfügen wir jedoch, was die von Ihnen genannten Objekte angeht, nicht. Gerne unterstütze ich Ihre weitere Recherche. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zoeltner
Sehr << Anrede >> selbstverständlich bezog sich "Ablenken" nicht auf Sie persönlich, sonde…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Informationszugang zu historischen Akten der Stadt Heidelberg zwischen 1933 und 1945 / Ihre Anfrage Nr. 294110 vom 04.12.2023 [#294110]
Datum
13. Dezember 2023 19:59
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> selbstverständlich bezog sich "Ablenken" nicht auf Sie persönlich, sondern auf die Stelle der Stadt Heidelberg die mich an das Arvchiv lenkte. Auf falsche Pfade zu lenken ist das Gen der sog. öffentlichen Verwaltung der hergebrachten Grundsätze (der nicht-öffentlichen) nicht nur aus aller meiner Erfahrung heraus sondern Thema deutscher Literatur seit Jahrhunderten beispielsweise - auch eines hier: Zunächst erwarte ich keine Erkenntnisse beim Stadtarchiv und hatte dort auch keinen Antrag gestellt. Erneut schlagen Sie das vor. Bei Bedarf - sofern ich in den Hauptakten der Verwaltung nichts finde - wende ich mich an Sie. Es bedarf keines neuerlichen Antrags: Der Antrag ist bei der Stadt Heidelberg bereits gestellt für Zugang zu den historischen - nach weit mehr als 60 Jahren ohnehin frei zugänglichen - Akten, und zwar bei den Abteilungen wo sie sich Informationenen meines Ineresses naheliegend befinden, welche sind: Baurechtsamt, Liegenschaftsamt, Einwohnermeldeamt sowie überall dort wo sie sich befinden könnten. Bei den hier zunächsten genannten der Stadt Heidelberg nehme ich Aktenzugang wann und wo nebst berechtigten Anspruch auf Ablichtungen nach meinem Dafürhalten? Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 294110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294110/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Andreas Zoeltner
Historische Akten Es geht um unbehinderten, vollständigen, sowie ungeschwärzten Aktenzugang des Berechtigten in…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Via
Briefpost
Betreff
Historische Akten
Datum
7. Januar 2024
An
Stadt Heidelberg
Status
Es geht um unbehinderten, vollständigen, sowie ungeschwärzten Aktenzugang des Berechtigten in den Ämtern der Stadt Heidelberg in denen sich die begehrten Informationen befinden oder befinden könnten wie beispielsweise dem Liegenschaftsamt, Rechtsamt, Baurechtsamt, Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, u.a. - nicht um vorgeblichen oder tatsächlichen Aktenzugang der Stadt Heidelberg mit der Information im IFG-Antrag sofern er erfolgt: "Zu Ihrem Informationsbegehren befindet nichts in unseren Akten".
Andreas Zoeltner
AW: Historische Akten [#294110] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ist um Bezugnahme gebeten zu den der Sta…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Historische Akten [#294110]
Datum
16. Januar 2024 23:46
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ist um Bezugnahme gebeten zu den der Stadt Heidelberg am 07. Januar 2024 spezifizierten Anliegen entsprechend hier folgender, der Stadt Heidelberg seitens "fragDenStaat" übermittelten, Mitteilung ... andernfalls zu begründen aus welchen Gründen heraus nicht. Vielen Dank, Andreas Zoeltner Folgendes teilt "FragDenStaat" mit: meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationszugang zu historischen Akten der Stadt Heidelberg zwischen 1933 und 1945“ vom 04.12.2023 (#294110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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Stadt Heidelberg
WG: Historische Akten [#294110] Sehr geehrter Herr Zoeltner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich bereits…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
WG: Historische Akten [#294110]
Datum
30. Januar 2024 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich bereits im Dezember vergangenen Jahres beantwortet, soweit mir das aus unseren Beständen möglich war (meine Nachrichten vom 08. und 13.12.2023). Mit freundlichen Grüßen