Informatorische Aufforderung von Internetprovidern zur Sperrung pornografischer Webseiten

Das Schreiben (informatorische Aufforderung), welches die für den Provider 1&1 (Montabaur) zuständige Medienanstalt dem Provider übersandt hat um eine Sperre des Porno-Portals xHamster (Hammy Media Ltd.) zu erreichen.

Quellen:
[1] https://www.spiegel.de/netzwelt/web/jugendschutz-porno-portale-wehren-sich-gegen-websperren-a-e10a41e3-e890-43bc-b802-f2471a44a810
[2] https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/lfm-gegen-porno-portale-prozess-vor-dem-verwaltungsgericht-duesseldorf.html?s=09

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben (in…
An Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informatorische Aufforderung von Internetprovidern zur Sperrung pornografischer Webseiten [#198433]
Datum
29. September 2020 01:36
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben (informatorische Aufforderung), welches die für den Provider 1&1 (Montabaur) zuständige Medienanstalt dem Provider übersandt hat um eine Sperre des Porno-Portals xHamster (Hammy Media Ltd.) zu erreichen. Quellen: [1] https://www.spiegel.de/netzwelt/web/jugendschutz-porno-portale-wehren-sich-gegen-websperren-a-e10a41e3-e890-43bc-b802-f2471a44a810 [2] https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/lfm-gegen-porno-portale-prozess-vor-dem-verwaltungsgericht-duesseldorf.html?s=09
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198433/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Guten Tag, in Beantwortung Ihres Antrages vom 29. September 2020 übersende ich Ihnen anhängend das Schreiben der …
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Informatorische Aufforderung von Internetprovidern zur Sperrung pornografischer Webseiten [#198433]
Datum
8. Oktober 2020 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
246,5 KB
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4,2 KB


Guten Tag, in Beantwortung Ihres Antrages vom 29. September 2020 übersende ich Ihnen anhängend das Schreiben der LMK vom 12. August 2020 an die 1&1. Beste Grüße