Infostand Friedenstag 5.3.2024

Anfrage an: Ordnungsamt Chemnitz

Wir möchten gern am 5.3.2024 einen Infostand durchführen, an welchem wir für den Chemnitzer Ostermarsch werben & über die Arbeit der Chemnitzer Friedensinitiative informieren möchten.
Gewünschte Uhrzeit = 16:00 - 19:00 // Gewünschter Ort = vor dem Rathaus.
Können Sie uns bitte diesen Infostand genehmigen? Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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Ulrike Lorenz-Kliem
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Ordnungsamt Chemnitz Details
Von
Ulrike Lorenz-Kliem
Betreff
Infostand Friedenstag 5.3.2024 [#301235]
Datum
26. Februar 2024 09:46
An
Ordnungsamt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir möchten gern am 5.3.2024 einen Infostand durchführen, an welchem wir für den Chemnitzer Ostermarsch werben & über die Arbeit der Chemnitzer Friedensinitiative informieren möchten. Gewünschte Uhrzeit = 16:00 - 19:00 // Gewünschter Ort = vor dem Rathaus. Können Sie uns bitte diesen Infostand genehmigen? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Lorenz-Kliem Anfragenr: 301235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301235/ Postanschrift Ulrike Lorenz-Kliem << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Lorenz-Kliem

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Ordnungsamt Chemnitz
Anzeigen einer Versammlung Sehr geehrte Frau Lorenz-Kliem, ich möchte Sie bitten, den entsprechenden Vordruck von…
Von
Ordnungsamt Chemnitz
Betreff
Anzeigen einer Versammlung
Datum
26. Februar 2024 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Lorenz-Kliem, ich möchte Sie bitten, den entsprechenden Vordruck von hier https://chemnitz.de/dienstleistungsportal/?id=4460e0ce-c774-4a27-a84d-92c4daca5e4b herunterzuladen (rechts -> "Anzeige einer Veranstaltung"), auszufüllen und uns zuzusenden (<<E-Mail-Adresse>>). Gleichzeitig haben Sie auf der benannten Internetpräsenz die Möglichkeit, von den Datenschutzbestimmungen Kenntnis zu nehmen. Ergänzend verweise ich darauf, dass aufgrund vorheriger Anmeldungen die Fläche am Rathaus bereits belegt ist. Bitte suchen Sie bereits vorab eine Alternative. Gern können wir eine solche auch in einem Kooperationsgespräch finden. Mit freundlichen Grüßen