Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt THW

Daten zur Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Die Farbtöne der Bekleidung müssen auch bei einem Herstellerwechsel reproduzierbar sein, daher ist anzunehmen, dass eine gebräuchliche Farbskala (z. B. Pantone) zur Auswahl dieser Farbtöne gewählt wurde bzw. eine Reproduzierbarkeit auf andere Weise sichergestellt wird. Bitte übermitteln Sie jeweils für den Dienstanzzug (hier: Hose, Sakko, Krawatte), die Tagesdienstbekleidung (hier: Hose, Blouson, Hemd, Pullover) sowie den multifunktionalen Einsatzanzug (hier: Hose, Einsatzjacke). Die entsprechenden Daten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2018
  • Frist
    30. März 2018
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Ingo Perkun
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten zur Farbge…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Ingo Perkun
Betreff
Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt THW [#26751]
Datum
26. Februar 2018 10:11
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten zur Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Die Farbtöne der Bekleidung müssen auch bei einem Herstellerwechsel reproduzierbar sein, daher ist anzunehmen, dass eine gebräuchliche Farbskala (z. B. Pantone) zur Auswahl dieser Farbtöne gewählt wurde bzw. eine Reproduzierbarkeit auf andere Weise sichergestellt wird. Bitte übermitteln Sie jeweils für den Dienstanzzug (hier: Hose, Sakko, Krawatte), die Tagesdienstbekleidung (hier: Hose, Blouson, Hemd, Pullover) sowie den multifunktionalen Einsatzanzug (hier: Hose, Einsatzjacke). Die entsprechenden Daten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ingo Perkun <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Perkun << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Perkun
Ingo Perkun
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung de…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Ingo Perkun
Betreff
AW: Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt THW [#26751]
Datum
2. April 2018 18:32
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt THW“ vom 26.02.2018 (#26751) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ingo Perkun Anfragenr: 26751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Perkun << Adresse entfernt >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Perkun, am heutigen Tag ging bei uns die untenstehende Rückfrage bzgl. Ihrer Informationsfreih…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt THW [#26751]
Datum
3. April 2018 18:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Perkun, am heutigen Tag ging bei uns die untenstehende Rückfrage bzgl. Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt THW [#26751]“ vom 26.02.2018 ein. Die Anfrage, auf die Sie in Ihrer E-Mail Bezug nehmen, lag uns bisher nicht vor und konnte dementsprechend noch nicht bearbeitet werden. Erst mit der untenstehenden Rückfrage erreichte uns auch Ihre Informationsfreiheitsanfrage. Gerne bestätige ich Ihnen hiermit, dass Ihre Anfrage mit dem Betreff "Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt THW [#26751]" am 03.04.2018 in unserem Hause eingegangen ist und sich nunmehr in Bearbeitung befindet. Mit freundlichen Grüßen

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Perkun, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 02. April 2018, hier eingegangen am 03. April 2…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Infrage nach IFG; Farbgebung der Bekleidung der Bundesanstalt THW [#26751]; Unser Aktenzeichen: Z13.00 - 07-03-05/3/2018
Datum
26. April 2018 12:32
Status
Sehr geehrter Herr Perkun, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 02. April 2018, hier eingegangen am 03. April 2018, mit dem Sie Informationen zu den Farbentönen der Dienstbekleidung für THW-Angehörige (Dienstanzug, Tagesdienstkleidung, Multifunktionaler Einsatzanzug) erhalten wollen. Überdies baten Sie darum, dass die verwendeten Farbtöne der Stoffe unter Bezug auf ein gebräuchliches Farbsystem (z. B. das in der Bekleidungsindustrie oft verwendete Pan-tone-System) benannt werden. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Unter einer amtlichen Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, zu verstehen. Auf Ihren Antrag erteile ich Ihnen folgenden Bescheid: Ihrem Antrag auf Auskunft vom 03. April 2018 gebe ich statt, da die erbetenen Informationen bereits im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens öffentlich zugänglich waren. Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Festlegungen von Farbtönen in den Vergabeverfahren, die das THW über das Beschaffungsamt des BMI abgewickelt hat. Das Beschaffungsamt des BMI kann darüber hinaus keine Aussagen zu Farbvorgaben aus Vergabeverfahren treffen, die das THW selbstständig durchgeführt hat. In den vergangenen Ausschreibungen, die zur Dienstbekleidung des THW gehörende Kleidungsstücke zum Gegenstand hatten, wurden die folgenden Farbtöne vorgegeben: 1. Dienstanzug Jacke: Farbton in Anlehnung an Pantone 19-4125 TC Hose: Farbton in Anlehnung an Pantone 19-4019 TC Rock: Farbton in Anlehnung an Pantone 19-4019 TC 2. Hemd und Bluse zum Dienstanzug Farbton in Anlehnung an Pantone – Nr. 11 – 0601 TC 3. Damentuch zum Dienstanzug Farbton des Fertiggewebes - Fläche in Anlehnung an Pantone – Nr. 19-4125 TC - Streifen in Anlehnung an Pantone – Nr. 19-4013 TC - Logo THW und Streifen in Anlehnung an Pantone – Nr. 11-0601 TC 4. Krawatte zum Dienstanzug Farbton des Fertiggewebes - Schuss in Anlehnung an Pantone – Nr. 19-4125 TC - Kette in Anlehnung an Pantone – Nr. 19-0000 TC - Stickschuss in Anlehnung an Pantone –Nr. 11-0601 TC - Schriftzug „THW“ in Stickschussfarbe in Anlehnung an Pantone –Nr. 11-0601 TC 5. Poloshirt Farbton in Anlehnung an Pantone 19-3921 TC 6. Funktions T-Shirt, lang und kurz Farbton in Anlehnung an Pantone 19-3921 TC 7. Einsatzanzug Farbton in Anlehnung an Pantone 19-4026 TC Zusätzlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich aus den in der Vergangenheit verwendeten Farbtönen keine automatische Festlegung für zukünftige Ausschreibungen ableiten lässt. Diese Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Referat Z 13, Brühler Straße 3, 53119 Bonn, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen