Infrastrukturstörungen S-Bahn Hamburg-Altona

Anfrage an: DB Netz AG

Informationen zu den Weichenstörungen in Altona, die den Betrieb der S-Bahn am 5. Dezember stundenlang massiv beeinträchtigten. Mich interessiert insbesondere, welche Weichen wann entstört wurden und welchen Grund die Störung hatte. Der Umweltbezug der Information ist unter Berücksichtigung der gebotenen weiten Auslegung gegeben, weil die Entstörung die Wiederaufnahme des S-Bahn-Betriebs mit damit einhergehenden Auswirkungen auf "Energie", "Lärm" und weitere ermöglichte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu den Weichenstörungen…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infrastrukturstörungen S-Bahn Hamburg-Altona [#294438]
Datum
8. Dezember 2023 11:53
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Weichenstörungen in Altona, die den Betrieb der S-Bahn am 5. Dezember stundenlang massiv beeinträchtigten. Mich interessiert insbesondere, welche Weichen wann entstört wurden und welchen Grund die Störung hatte. Der Umweltbezug der Information ist unter Berücksichtigung der gebotenen weiten Auslegung gegeben, weil die Entstörung die Wiederaufnahme des S-Bahn-Betriebs mit damit einhergehenden Auswirkungen auf "Energie", "Lärm" und weitere ermöglichte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294438/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DB Netz AG
Ihre Anfrage Nr. 294438 Moin Herr << Antragsteller:in >>, falls Sie Interesse an einem direkten Austa…
Von
DB Netz AG
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 294438
Datum
14. Dezember 2023 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
173 Bytes


Moin Herr << Antragsteller:in >>, falls Sie Interesse an einem direkten Austausch zu Ihrer o.g. frag den Staat-Anfrage haben freue ich mich auf Ihren Anruf unter meiner Handynummer - im direkten Gespräch ist sicherlich eine bessere/ausführlichere Auskunft möglich. Heute würde es z.B. ab 15 Uhr passen, ansonsten einfach versuchen. Mit freundlichen Grüßen

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DB Netz AG
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Anfrage vom 08.12.2023, auf die wir gerne eingehen. …
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Infrastrukturstörungen S-Bahn Hamburg-Altona [#294438]
Datum
5. Januar 2024 09:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Anfrage vom 08.12.2023, auf die wir gerne eingehen. Im Rahmen der Bautätigkeiten für die Bahnhofsverlegung Altona mussten Weichenheizungsanlagen außer Betrieb genommen werden. Die Maßnahme sollte durch den verstärkten Einsatz von Räumkräften kompensiert werden. Zur Absicherung der personellen Kapazitäten wurden entsprechende Verträge mit mehreren Dienstleistern abgeschlossen. Trotz umfangreicher Vorbereitungen und Übungen im Vorfeld, ist es am Morgen des 05.12.2023 zu organisatorischen Defiziten gekommen, die zu den von Ihnen angefragten Betriebsbeeinträchtigungen geführt haben. Mit freundlichen Grüßen