Inhaftierte Personen in Frauengefängnissen

1) Wie viele Personen, bei denen bei der Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, waren oder sind seit 2023 in deutschen Frauengefängnissen bzw. im Frauentrakt eines deutschen Gefängnisses inhaftiert? Ich bitte um Nennung der absoluten Zahl. Wenn es möglich ist und nichts kostet, bitte ich zudem um eine Auflistung nach den einzelnen Bundesländern.
2) Wegen welcher Taten wurden diese Personen zu der Haftstrafe verurteilt? Ich bitte um eine prozentuale Auflistung nach Tatbeständen.
3) Wie viele Personen, bei denen bei der Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, die aber während der Haftzeit einen weiblichen Personenstandseintrag haben/hatten, waren oder sind seit 2023 in deutschen Männergefängnissen bzw. im Männertrakt eines deutschen Gefängnisses inhaftiert? Ich bitte um die absolute Zahl.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Personen, bei denen bei …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inhaftierte Personen in Frauengefängnissen [#301792]
Datum
3. März 2024 13:29
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Personen, bei denen bei der Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, waren oder sind seit 2023 in deutschen Frauengefängnissen bzw. im Frauentrakt eines deutschen Gefängnisses inhaftiert? Ich bitte um Nennung der absoluten Zahl. Wenn es möglich ist und nichts kostet, bitte ich zudem um eine Auflistung nach den einzelnen Bundesländern. 2) Wegen welcher Taten wurden diese Personen zu der Haftstrafe verurteilt? Ich bitte um eine prozentuale Auflistung nach Tatbeständen. 3) Wie viele Personen, bei denen bei der Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, die aber während der Haftzeit einen weiblichen Personenstandseintrag haben/hatten, waren oder sind seit 2023 in deutschen Männergefängnissen bzw. im Männertrakt eines deutschen Gefängnisses inhaftiert? Ich bitte um die absolute Zahl.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301792/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0488 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. März 2024 - Inhaftierte Personen in Frauengefängnissen [#301792]
Datum
12. März 2024 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0488 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. März 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) verfügt nicht über die von Ihnen angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen